Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
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<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />
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§ 9 Organe<br />
Organe des <strong>Bezirk</strong>es sind der <strong>Bezirk</strong>sparteitag, der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag und der<br />
<strong>Bezirk</strong>svorstand.<br />
2. Abschnitt: <strong>Bezirk</strong>sparteitag<br />
§ 10 Zusammensetzung<br />
(1) Der <strong>Bezirk</strong>sparteitag ist das oberste Organ des <strong>Bezirk</strong>s. Er setzt sich zusammen:<br />
1. aus 120 von den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten,<br />
2. aus den Mitgliedern des <strong>Bezirk</strong>svorstandes.<br />
(2) Die Mandatsverteilung erfolgt auf die Unterbezirke bzw. Kreisverbände nach dem<br />
Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Für die Berechnung der Verhältnisanteile der<br />
Unterbezirke bzw. Kreisverbände ist die abgerechnete Mitgliederzahl des letzten<br />
Kalenderjahres vor Einberufung des Parteitages maßgebend. Steht einem Unterbezirk<br />
bzw. Kreisverband nach seiner MitgIiederzahI kein Mandat zu, so erhält er ein<br />
Mindestmandat. Die Zahl der Parteitagsmandate erhöht sich um die Zahl der zu<br />
vergebenen Mindestmandate.<br />
(3) Mit beratender Stimme nehmen am <strong>Bezirk</strong>sparteitag teil:<br />
1. die Mitglieder des Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitages,<br />
2. die Revisorinnen und Revisoren,<br />
3. die Mitglieder der <strong>Bezirk</strong>sschiedskommission,<br />
4. die vom <strong>Bezirk</strong>svorstand bestellten Parteitagsreferentinnen und<br />
Parteitagsreferenten,<br />
5. die Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordneten des <strong>Bezirk</strong>s,<br />
6. die Mitglieder der Antragskommission,<br />
7. die Vorsitzenden der <strong>Bezirk</strong>sarbeitsgemeinschaften bzw. deren Stellvertreterinnen<br />
oder Stellvertreter, die Vorsitzenden der <strong>Bezirk</strong>sarbeitskreise, -kommissionen und -<br />
projektgruppen,<br />
8. die Unterbezirks- bzw. Kreisverbandsvorsitzenden,<br />
9. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer im <strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong>.<br />
§ 11 Mandatsprüfung, Leitung und Beschlussfähigkeit<br />
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