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Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems

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<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />

________________________________________________________________________________________________<br />

§ 9 Organe<br />

Organe des <strong>Bezirk</strong>es sind der <strong>Bezirk</strong>sparteitag, der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag und der<br />

<strong>Bezirk</strong>svorstand.<br />

2. Abschnitt: <strong>Bezirk</strong>sparteitag<br />

§ 10 Zusammensetzung<br />

(1) Der <strong>Bezirk</strong>sparteitag ist das oberste Organ des <strong>Bezirk</strong>s. Er setzt sich zusammen:<br />

1. aus 120 von den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten,<br />

2. aus den Mitgliedern des <strong>Bezirk</strong>svorstandes.<br />

(2) Die Mandatsverteilung erfolgt auf die Unterbezirke bzw. Kreisverbände nach dem<br />

Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Für die Berechnung der Verhältnisanteile der<br />

Unterbezirke bzw. Kreisverbände ist die abgerechnete Mitgliederzahl des letzten<br />

Kalenderjahres vor Einberufung des Parteitages maßgebend. Steht einem Unterbezirk<br />

bzw. Kreisverband nach seiner MitgIiederzahI kein Mandat zu, so erhält er ein<br />

Mindestmandat. Die Zahl der Parteitagsmandate erhöht sich um die Zahl der zu<br />

vergebenen Mindestmandate.<br />

(3) Mit beratender Stimme nehmen am <strong>Bezirk</strong>sparteitag teil:<br />

1. die Mitglieder des Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitages,<br />

2. die Revisorinnen und Revisoren,<br />

3. die Mitglieder der <strong>Bezirk</strong>sschiedskommission,<br />

4. die vom <strong>Bezirk</strong>svorstand bestellten Parteitagsreferentinnen und<br />

Parteitagsreferenten,<br />

5. die Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordneten des <strong>Bezirk</strong>s,<br />

6. die Mitglieder der Antragskommission,<br />

7. die Vorsitzenden der <strong>Bezirk</strong>sarbeitsgemeinschaften bzw. deren Stellvertreterinnen<br />

oder Stellvertreter, die Vorsitzenden der <strong>Bezirk</strong>sarbeitskreise, -kommissionen und -<br />

projektgruppen,<br />

8. die Unterbezirks- bzw. Kreisverbandsvorsitzenden,<br />

9. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer im <strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong>.<br />

§ 11 Mandatsprüfung, Leitung und Beschlussfähigkeit<br />

4<br />

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