Swissmechanic-Journal_2023-02
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wirtschaft und Dienstleistungen<br />
Juristisches zum Leasing<br />
29<br />
werden. Teilweise sind aber Regelungen,<br />
die für andere Vertragstypen gelten, entsprechend<br />
anzuwenden. Abgegrenzt<br />
werden sollte das Leasing insbesondere<br />
zu Miete oder auch Pacht, die wie das<br />
Leasing zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen<br />
zählen. Die Unterschiede ergeben<br />
sich vor allem beim Umfang der Risikotragung,<br />
welche der Nutzer (Leasingnehmer,<br />
Mieter, Pächter usw.) für den Gegenstand<br />
zu übernehmen bereit ist. Im<br />
Mietrecht trägt der Vermieter weitestgehend<br />
die Risiken, während beim Leasing<br />
der Leasingnehmer beinahe alle mit dem<br />
Gegenstand zusammenhängenden Risiken<br />
übernimmt, insbesondere die Gefahr<br />
des zufälligen Untergangs und die<br />
Instandstellungskosten. Aufgrund dieser<br />
Risikoverteilung ist das zu zahlende Entgelt<br />
beim Leasing meist günstiger als bei<br />
der Miete. Ein weiterer Unterschied liegt<br />
darin, dass der Leasingnehmer sich den<br />
Gegenstand selbst aussucht und allenfalls<br />
auch selbst konfiguriert, während<br />
der Mieter bei der Miete einen Gegenstand<br />
in der aktuell vorhandenen Form<br />
zum Gebrauch überlassen erhält. Das<br />
Miet- oder auch Pachtverhältnis kommt<br />
zwischen zwei Parteien (Vermieter/Verpächter<br />
und Mieter/Pächter) zustande,<br />
während beim Leasing stets ein Dreiparteienverhältnis<br />
(Leasingnehmer, Leasinggeber<br />
und Lieferant) besteht.<br />
Vor- und Nachteile<br />
Ein Vorteil des Leasings ist, dass dieses<br />
im Vergleich zum Kauf oder auch zur Miete<br />
meist günstiger ist und man die Liquidität<br />
eines Unternehmens schonen<br />
kann. Dies schafft Flexibilität, was vor allem<br />
in den letzten Jahren sehr wichtig<br />
war. Hierdurch können Liquiditätsreserven<br />
zur Finanzierung oder sogar zur Erweiterung<br />
des Unternehmenszwecks<br />
geschaffen werden, da die Gelder nicht<br />
gebunden sind. Das Leasing ermöglicht<br />
es Unternehmen zudem, technisch immer<br />
auf dem neuesten Stand zu sein und<br />
sich nicht über Jahrzehnte hinweg an<br />
ein Produkt / einen Gegenstand zu binden,<br />
damit sich die vorfinanzierte Anschaffung<br />
auch rentiert. Ebenso wird die<br />
Budgetierung und Kalkulation erleichtert,<br />
da konkrete Leasingraten für einen<br />
genau definierten Zeitraum geschuldet<br />
sind. Die Leasingraten können zudem<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Ein Nachteil am Leasing ist, dass die Leasingraten<br />
unabhängig vom Geschäftsgang<br />
entrichtet werden müssen. Im Vergleich<br />
zu einem reinen Kredit ist das Leasing häufig<br />
teurer. Sofern man den Vertrag vor Ablauf<br />
der vereinbarten Dauer beenden<br />
möchte, kann dies zudem teuer werden.<br />
Leasinggeber nehmen hier meist Klauseln<br />
in Verträgen auf, die eine vorzeitige Beendigung<br />
oftmals unattraktiv machen.<br />
Fazit<br />
Das Leasing eignet sich für Unternehmen,<br />
die ihre finanzielle Liquidität flexibel<br />
halten möchten und auf neue und<br />
wechselnde Betriebsmittel angewiesen<br />
sind. Im Gegensatz zu anderen Vertragstypen,<br />
die konkret z.B. im Obligationenrecht<br />
geregelt sind, ist man bei der Ausgestaltung<br />
von Leasingverträgen oft<br />
sehr frei, was den Regelungsinhalt anbelangt.<br />
Das birgt gewisse Risiken, aber<br />
auch die Chance für Unternehmen, den<br />
Vertrag zu den eigenen Gunsten zu optimieren.<br />
Gerade bei grösseren und individuellen<br />
Verträgen lohnt es sich, professionelle<br />
Hilfe vor Vertragsabschluss in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
Kontakt<br />
Kathrin Moosmann<br />
Rechtsanwältin, CAS Datenschutz<br />
Muri Partner Rechtsanwälte AG<br />
Sangenstrasse 3<br />
8570 Weinfelden<br />
Schweiz<br />
T +41 71 622 00 22<br />
F +41 71 622 00 23<br />
kathrin.moosmann@muri-anwaelte.ch<br />
www.muri-anwaelte.ch