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Swissmechanic-Journal_2023-02

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Wirtschaft und Dienstleistungen<br />

Juristisches zum Leasing<br />

29<br />

werden. Teilweise sind aber Regelungen,<br />

die für andere Vertragstypen gelten, entsprechend<br />

anzuwenden. Abgegrenzt<br />

werden sollte das Leasing insbesondere<br />

zu Miete oder auch Pacht, die wie das<br />

Leasing zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen<br />

zählen. Die Unterschiede ergeben<br />

sich vor allem beim Umfang der Risikotragung,<br />

welche der Nutzer (Leasingnehmer,<br />

Mieter, Pächter usw.) für den Gegenstand<br />

zu übernehmen bereit ist. Im<br />

Mietrecht trägt der Vermieter weitestgehend<br />

die Risiken, während beim Leasing<br />

der Leasingnehmer beinahe alle mit dem<br />

Gegenstand zusammenhängenden Risiken<br />

übernimmt, insbesondere die Gefahr<br />

des zufälligen Untergangs und die<br />

Instandstellungskosten. Aufgrund dieser<br />

Risikoverteilung ist das zu zahlende Entgelt<br />

beim Leasing meist günstiger als bei<br />

der Miete. Ein weiterer Unterschied liegt<br />

darin, dass der Leasingnehmer sich den<br />

Gegenstand selbst aussucht und allenfalls<br />

auch selbst konfiguriert, während<br />

der Mieter bei der Miete einen Gegenstand<br />

in der aktuell vorhandenen Form<br />

zum Gebrauch überlassen erhält. Das<br />

Miet- oder auch Pachtverhältnis kommt<br />

zwischen zwei Parteien (Vermieter/Verpächter<br />

und Mieter/Pächter) zustande,<br />

während beim Leasing stets ein Dreiparteienverhältnis<br />

(Leasingnehmer, Leasinggeber<br />

und Lieferant) besteht.<br />

Vor- und Nachteile<br />

Ein Vorteil des Leasings ist, dass dieses<br />

im Vergleich zum Kauf oder auch zur Miete<br />

meist günstiger ist und man die Liquidität<br />

eines Unternehmens schonen<br />

kann. Dies schafft Flexibilität, was vor allem<br />

in den letzten Jahren sehr wichtig<br />

war. Hierdurch können Liquiditätsreserven<br />

zur Finanzierung oder sogar zur Erweiterung<br />

des Unternehmenszwecks<br />

geschaffen werden, da die Gelder nicht<br />

gebunden sind. Das Leasing ermöglicht<br />

es Unternehmen zudem, technisch immer<br />

auf dem neuesten Stand zu sein und<br />

sich nicht über Jahrzehnte hinweg an<br />

ein Produkt / einen Gegenstand zu binden,<br />

damit sich die vorfinanzierte Anschaffung<br />

auch rentiert. Ebenso wird die<br />

Budgetierung und Kalkulation erleichtert,<br />

da konkrete Leasingraten für einen<br />

genau definierten Zeitraum geschuldet<br />

sind. Die Leasingraten können zudem<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Ein Nachteil am Leasing ist, dass die Leasingraten<br />

unabhängig vom Geschäftsgang<br />

entrichtet werden müssen. Im Vergleich<br />

zu einem reinen Kredit ist das Leasing häufig<br />

teurer. Sofern man den Vertrag vor Ablauf<br />

der vereinbarten Dauer beenden<br />

möchte, kann dies zudem teuer werden.<br />

Leasinggeber nehmen hier meist Klauseln<br />

in Verträgen auf, die eine vorzeitige Beendigung<br />

oftmals unattraktiv machen.<br />

Fazit<br />

Das Leasing eignet sich für Unternehmen,<br />

die ihre finanzielle Liquidität flexibel<br />

halten möchten und auf neue und<br />

wechselnde Betriebsmittel angewiesen<br />

sind. Im Gegensatz zu anderen Vertragstypen,<br />

die konkret z.B. im Obligationenrecht<br />

geregelt sind, ist man bei der Ausgestaltung<br />

von Leasingverträgen oft<br />

sehr frei, was den Regelungsinhalt anbelangt.<br />

Das birgt gewisse Risiken, aber<br />

auch die Chance für Unternehmen, den<br />

Vertrag zu den eigenen Gunsten zu optimieren.<br />

Gerade bei grösseren und individuellen<br />

Verträgen lohnt es sich, professionelle<br />

Hilfe vor Vertragsabschluss in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

Kontakt<br />

Kathrin Moosmann<br />

Rechtsanwältin, CAS Datenschutz<br />

Muri Partner Rechtsanwälte AG<br />

Sangenstrasse 3<br />

8570 Weinfelden<br />

Schweiz<br />

T +41 71 622 00 22<br />

F +41 71 622 00 23<br />

kathrin.moosmann@muri-anwaelte.ch<br />

www.muri-anwaelte.ch

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