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ARBEITEN IM LHV-BETRIEB - Lebenshilfe Vorarlberg

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12 MiLe Nr.3/2011<br />

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Kürzlich wurde in Liechtenstein über<br />

eine Gesetzesänderung bei Schwangerschaftsabbrüchen<br />

debattiert und<br />

sogar bei einer Volksbefragung abgestimmt.<br />

Die Befürworter der Initiative<br />

„Hilfe statt Strafe“ forderten dabei<br />

PRO:<br />

Ungeborenes Leben wirksam schützen,<br />

Frauen und ihre Partner im Schwangerschaftskonflikt<br />

beraten und begleiten –<br />

das will die Initiative „Hilfe statt Strafe“.<br />

An die Stelle einer Strafe soll eine<br />

Pflichtberatung mit Fristenregelung treten,<br />

wie sie sich in den Nachbarländern<br />

bewährt hat. Das zeigt sich darin, dass<br />

durch die Fristenregelung mit Beratung<br />

die Anzahl Schwangerschaftsabbrüche<br />

rückläufig ist. Die heutige Gesetzeslage<br />

in Liechtenstein droht mit Gefängnisstrafen<br />

für bis zu einem Jahr für Betroffene.<br />

Damit werden Frauen und Paare<br />

mit Schwangerschaftskonflikten kriminalisiert.<br />

Das wirkt sich kontraproduktiv<br />

auf den Lebensschutz aus und ist wenig<br />

verantwortungsvoll. Mit Annahme<br />

der Initiative wird die Rechtsgrundlage<br />

geschaffen, Präventions- und Beratungsarbeit<br />

bei Schwangerschaftskonflikten<br />

leisten zu dürfen, um die Zahl der<br />

Abbrüche so gering wie möglich zu halten.<br />

Bei einer Pflichtberatung werden<br />

die Betroffenen von Fachstellen im Inund<br />

Ausland unterstützt, um eine für<br />

alle Beteiligten tragbare Entscheidung<br />

zu treffen. Durch die Fristenregelung<br />

werden Schwangerschaftsabbrüche in<br />

den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft<br />

straffrei. Aber nur nach vorheriger<br />

Beratung.<br />

Regelung für Ausnahmesituationen<br />

Die Gegner der Fristenregelung<br />

glauben in zwei Zusätzen der Regelung<br />

Angriffsflächen gefunden zu haben.<br />

Dabei wird verschwiegen, dass auch<br />

neben einer generellen Entkriminalisierung<br />

von Abtreibungen auch die sogenannte<br />

„embryopathische Indikation“.<br />

Dabei handelt es sich um die<br />

Möglichkeit der straffreien Spätabtreibung<br />

von ungeborenen Kindern mit Be-<br />

„Ja zur Initiative ‚Hilfe statt Strafe‘ und zur<br />

Fristenregelung mit Beratungspflicht”<br />

Werdende Eltern brauchen während der Schwangerschaft<br />

unterstützende Beratung. Darüber sind<br />

sich beide Seiten einig.<br />

das geltende Recht eine medizinische<br />

Indikation bei Gefahr für das Leben<br />

oder die Gesundheit der Mutter ohne<br />

Mit Annahme der Initiative<br />

„Hilfe statt Strafe“ wird die<br />

Rechtsgrundlage geschaffen,<br />

Präventions- und Beratungsarbeit bei<br />

Schwangerschaftskonflikten leisten zu<br />

dürfen, um die Zahl der Abbrüche so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

Fristbegrenzung vorsieht. „Hilfe statt<br />

Strafe“ sieht vor, dass aufgrund medizinischer<br />

Diagnosen von einem Arzt bei<br />

Bedrohung des Lebens der Frau selbst<br />

oder bei für die Familie nicht tragbarer<br />

schweren Beeinträchtigung des Embryos<br />

die Schwangerschaft auch noch<br />

nach der zwölften Woche beendet werden<br />

darf. Solchen Diagnosen liegen die<br />

Erkenntnisse aus der Fruchtwasseruntersuchung<br />

zugrunde, die erst ab der<br />

hinderungen, wie sie auch in Österreich<br />

Gesetz ist. Wir haben die „Arbeitsgruppe<br />

Schwangerschaftskonflikte“ und die<br />

„Aktionsgemeinschaft lebenswert“ gebeten,<br />

ihre unterschiedlichen Sichtweisen<br />

darzulegen.<br />

16. Schwangerschaftswoche möglich<br />

ist. Etwa einer von 25 Abbrüchen ist ein<br />

solcher Spätabbruch. Diese Zusätze<br />

sind notwendig und regeln höchst seltene<br />

Ausnahmesituationen. Auch ein<br />

Schwangerschaftsabbruch bei einer<br />

schwerwiegenden und die Frau überfordernden<br />

Beeinträchtigung des<br />

Embryos soll nur aufgrund objektiver<br />

medizinischer Diagnosen eines Arztes<br />

möglich sein. Auch diese Zusätze gelten<br />

in allen Ländern, die eine Fristenregelung<br />

haben. „Hilfe statt Strafe“ hat<br />

den Wortlaut aus dem Österreichischen<br />

Strafgesetzbuch übernommen. Daraus<br />

zu schließen, die Initiantinnen wollten<br />

„unwertes Leben“ auslöschen ist unredlich<br />

und diffamierend. Zielführender<br />

ist es, Druck von den Betroffenen zu<br />

nehmen, damit sie ohne Angst über ihre<br />

Ambivalenzen sprechen können und<br />

letztlich den Schutz des werdenden<br />

Lebens verbessern.<br />

Helen Konzett Bargetze<br />

Stellvertretende Abgeordnete im<br />

liechtensteinischen Landtag und Mitglied<br />

der Initiative „Hilfe statt Strafe“

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