Taxi Times München - 1. Quartal 2023
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EINER TRAUT SICH NICHT IN<br />
DIE SCHWEINEBUCHT<br />
FLUGHAFEN<br />
Wer reibungslose Abläufe organisieren und dafür klare Regeln aufstellen muss,<br />
stößt dabei immer wieder auf Widerstand einzelner Kollegen, deren<br />
Rechtsempfinden abstruse Kapriolen schlägt.<br />
Der Wartebereich im T2 zwischen<br />
den u-förmigen Reihen und der<br />
Modulspur wird von den Flughafen-Taxlern<br />
als „Schweinebucht“ bezeichnet.<br />
Es ist eine Anspielung darauf, dass man<br />
hier im Sommer besonders stark schwitzt,<br />
steht man doch meist ungeschützt in der<br />
prallen Sonne. Ein Münchner Taxler meidet<br />
diesen Platz allerdings nicht aus temperaturtechnischen<br />
Gründen, sondern vielmehr,<br />
weil er der Ansicht ist, dass die Schweinebucht<br />
kein rechtmäßiger Halteplatz sei und<br />
er deshalb hier nicht warten dürfe.<br />
In der Konsequenz seines sehr individuellen<br />
Rechtsempfindens bleibt dann jener<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer immer so lange im u-förmigen<br />
Wartebereich stehen, bis alle vor ihm postierten<br />
Kollegen aus der Schweinebucht in die<br />
Modulspur aufgerückt sind und er den ersten<br />
freien Platz in der Modulspur besetzen kann.<br />
Damit zieht er sich zunehmend den Zorn<br />
seiner hinter ihm postierten Kollegen zu,<br />
weil diese nicht nachrücken können. Weil<br />
der Kollege mit diesem Verhalten den <strong>Taxi</strong>-<br />
Ablauf am Flughafen stört, wurde er vor<br />
einiger Zeit aufgrund eines Beschlusses des<br />
Sanktionsausschusses mit einem Nutzungsverbot<br />
belegt. Ihm wurde also untersagt, sich<br />
weiterhin am Flughafen aufstellen zu dürfen.<br />
Gegen dieses Nutzungsverbot ist der<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer jetzt mit einer einstweiligen<br />
Verfügung vorgegangen. In der daraufhin<br />
angesetzten mündlichen Gerichtsverhandlung<br />
führte er aus, dass er eine<br />
Aufstellung in der Schweinebucht als unerlaubte<br />
Bereitstellung ansehe und er deshalb<br />
Sanktionen befürchte. Würde er sich<br />
am Stachus außerhalb des Standplatzes<br />
aufstellen, müsste er ja auch eine Strafe<br />
zahlen. Dass dieser Vergleich hinkt, machten<br />
dem <strong>Taxi</strong>fahrer sowohl die Gegenseite<br />
als auch der Richter klar. Bei der Stellfläche<br />
„Schweinebucht“ handelt es sich nicht um<br />
einen öffentlichen Verkehrsbereich, sondern<br />
um Privatgrund des Flughafens. Der<br />
wiederum hat die Fläche als Halteplatz für<br />
<strong>Taxi</strong>s gekennzeichnet. Die Schweinebucht<br />
ist somit privatrechtlich rechtmäßig ausgeschildert.<br />
Der Richter ließ an dieser Rechtsinterpretation<br />
keinerlei Zweifel.<br />
Lediglich beim ausgesprochenen Nutzungsverbot<br />
deutet der Richter an, dass dies<br />
im Hauptsacheverfahren als unverhältnismäßig<br />
angesehen werden könnte. Wobei der<br />
Richter hier übersieht, dass der besagte Kollege<br />
mit dem Verlust der Flughafenberechtigung<br />
trotzdem weiterhin die Möglichkeit<br />
hätte, sich im Münchner Stadtgebiet aufzuhalten<br />
und dort Geld zu verdienen. Trotzdem<br />
hat IsarFunk die Strafe daraufhin auf<br />
eine Geldbuße reduziert und das Nutzungsverbot<br />
zurückgenommen.<br />
Ein Einsehen konnte damit beim besagten<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer nicht bewirkt werden. Er hat<br />
sein Verhalten trotz der richterlichen Belehrung<br />
nicht geändert und blockiert nach wie<br />
vor die Einfahrt in die Schweinebucht. Weil<br />
er sich damit abermals sehr unkollegial<br />
verhält und immer wieder Streit mit den<br />
Kollegen provoziert, wird sich der Sanktionsausschuss<br />
wohl ein weiteres Mal mit<br />
diesem <strong>Taxi</strong>fahrer befassen müssen. jh<br />
Rechtlich nicht zu beanstanden: Der<br />
Halteplatz in der „Schweinebucht“<br />
ist als <strong>Taxi</strong>platz gekennzeichnet. Nur<br />
einer will sich nicht daran halten.<br />
Der Kollege des ersten <strong>Taxi</strong>s<br />
ganz vorne verweigert das<br />
Nachrücken und verzögert<br />
so das Nachrücken aller im<br />
T2-Speicher..<br />
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FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Günther Werner<br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht, Spezialist Verkehrsrecht<br />
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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
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