08.03.2023 Aufrufe

Taxi Times München - 1. Quartal 2023

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EINER TRAUT SICH NICHT IN<br />

DIE SCHWEINEBUCHT<br />

FLUGHAFEN<br />

Wer reibungslose Abläufe organisieren und dafür klare Regeln aufstellen muss,<br />

stößt dabei immer wieder auf Widerstand einzelner Kollegen, deren<br />

Rechtsempfinden abstruse Kapriolen schlägt.<br />

Der Wartebereich im T2 zwischen<br />

den u-förmigen Reihen und der<br />

Modulspur wird von den Flughafen-Taxlern<br />

als „Schweinebucht“ bezeichnet.<br />

Es ist eine Anspielung darauf, dass man<br />

hier im Sommer besonders stark schwitzt,<br />

steht man doch meist ungeschützt in der<br />

prallen Sonne. Ein Münchner Taxler meidet<br />

diesen Platz allerdings nicht aus temperaturtechnischen<br />

Gründen, sondern vielmehr,<br />

weil er der Ansicht ist, dass die Schweinebucht<br />

kein rechtmäßiger Halteplatz sei und<br />

er deshalb hier nicht warten dürfe.<br />

In der Konsequenz seines sehr individuellen<br />

Rechtsempfindens bleibt dann jener<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer immer so lange im u-förmigen<br />

Wartebereich stehen, bis alle vor ihm postierten<br />

Kollegen aus der Schweinebucht in die<br />

Modulspur aufgerückt sind und er den ersten<br />

freien Platz in der Modulspur besetzen kann.<br />

Damit zieht er sich zunehmend den Zorn<br />

seiner hinter ihm postierten Kollegen zu,<br />

weil diese nicht nachrücken können. Weil<br />

der Kollege mit diesem Verhalten den <strong>Taxi</strong>-<br />

Ablauf am Flughafen stört, wurde er vor<br />

einiger Zeit aufgrund eines Beschlusses des<br />

Sanktionsausschusses mit einem Nutzungsverbot<br />

belegt. Ihm wurde also untersagt, sich<br />

weiterhin am Flughafen aufstellen zu dürfen.<br />

Gegen dieses Nutzungsverbot ist der<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer jetzt mit einer einstweiligen<br />

Verfügung vorgegangen. In der daraufhin<br />

angesetzten mündlichen Gerichtsverhandlung<br />

führte er aus, dass er eine<br />

Aufstellung in der Schweinebucht als unerlaubte<br />

Bereitstellung ansehe und er deshalb<br />

Sanktionen befürchte. Würde er sich<br />

am Stachus außerhalb des Standplatzes<br />

aufstellen, müsste er ja auch eine Strafe<br />

zahlen. Dass dieser Vergleich hinkt, machten<br />

dem <strong>Taxi</strong>fahrer sowohl die Gegenseite<br />

als auch der Richter klar. Bei der Stellfläche<br />

„Schweinebucht“ handelt es sich nicht um<br />

einen öffentlichen Verkehrsbereich, sondern<br />

um Privatgrund des Flughafens. Der<br />

wiederum hat die Fläche als Halteplatz für<br />

<strong>Taxi</strong>s gekennzeichnet. Die Schweinebucht<br />

ist somit privatrechtlich rechtmäßig ausgeschildert.<br />

Der Richter ließ an dieser Rechtsinterpretation<br />

keinerlei Zweifel.<br />

Lediglich beim ausgesprochenen Nutzungsverbot<br />

deutet der Richter an, dass dies<br />

im Hauptsacheverfahren als unverhältnismäßig<br />

angesehen werden könnte. Wobei der<br />

Richter hier übersieht, dass der besagte Kollege<br />

mit dem Verlust der Flughafenberechtigung<br />

trotzdem weiterhin die Möglichkeit<br />

hätte, sich im Münchner Stadtgebiet aufzuhalten<br />

und dort Geld zu verdienen. Trotzdem<br />

hat IsarFunk die Strafe daraufhin auf<br />

eine Geldbuße reduziert und das Nutzungsverbot<br />

zurückgenommen.<br />

Ein Einsehen konnte damit beim besagten<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer nicht bewirkt werden. Er hat<br />

sein Verhalten trotz der richterlichen Belehrung<br />

nicht geändert und blockiert nach wie<br />

vor die Einfahrt in die Schweinebucht. Weil<br />

er sich damit abermals sehr unkollegial<br />

verhält und immer wieder Streit mit den<br />

Kollegen provoziert, wird sich der Sanktionsausschuss<br />

wohl ein weiteres Mal mit<br />

diesem <strong>Taxi</strong>fahrer befassen müssen. jh<br />

Rechtlich nicht zu beanstanden: Der<br />

Halteplatz in der „Schweinebucht“<br />

ist als <strong>Taxi</strong>platz gekennzeichnet. Nur<br />

einer will sich nicht daran halten.<br />

Der Kollege des ersten <strong>Taxi</strong>s<br />

ganz vorne verweigert das<br />

Nachrücken und verzögert<br />

so das Nachrücken aller im<br />

T2-Speicher..<br />

RECHTSANWÄLTE . FACHANWÄLTE<br />

IHRE<br />

SPEZIALISTEN<br />

Schadensabwicklung, Personenbeförderungsrecht,<br />

Führerscheinangelegenheiten, Strafsachen und<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Mit Unterstützung von<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Günther Werner<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht, Spezialist Verkehrsrecht<br />

Spezialist Verkehrsrecht<br />

Tal 39 | 80331 <strong>München</strong> | Tel. 089-54344830 | Fax 089-54344833 | kanzlei@fragwerner.de | www.fragwerner.de<br />

TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!