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Taxi Times München - 1. Quartal 2023

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geahndet. Nachverfolgbar waren solche Kundenbeschwerden unter<br />

anderem auch durch die Einführung eines Schrankensystems zum<br />

<strong>1.</strong> Januar 2004. „Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale hatte in ihrem Angebot<br />

zugesagt, als zweiten wichtigen Schwerpunkt neben der Einrichtung<br />

des <strong>Taxi</strong>-Service-Points die von der FMG eingeführte fahrtenabhängige<br />

Komponente bei der Preisgestaltung im Jahr 2004<br />

umzusetzen“, berichtete damals die von IsarFunk herausgegebene<br />

„Hafen-Info“, in der monatlich über die wichtigsten Neuerungen<br />

für Flughafen-<strong>Taxi</strong>s berichtet wurde.<br />

SCHRANKEN MIT AUSWEIS ÖFFNEN<br />

Zu Jahresbeginn 2004 wurden alle Fahrer mit Ausweisen in Form<br />

von Magnetstreifenkarten ausgestattet, die deutlich sichtbar am<br />

Armaturenbrett des <strong>Taxi</strong>s anzubringen waren. Diese Fahrerausweise<br />

enthielten Namen, Vornamen und Lichtbild sowie eine elektronisch<br />

und datenverarbeitungstechnisch zugewiesene, individuelle Kennziffer,<br />

die maschinenlesbar gespeichert<br />

wurde (Magnetstreifen).<br />

Bis heute sind solche Fahrerausweise<br />

personenbezogen und nicht<br />

übertragbar. Mit dem Fahrerausweis<br />

und den Zugangsschranken wurde<br />

die Abrechnung der Aufstellgebühren<br />

nach Anzahl der Durchfahrten eingeführt.<br />

Wie das damals technisch gelöst<br />

wurde, konnte man ebenfalls in der<br />

„Hafen-Info“ nachlesen: „Mit einem<br />

Kartenlesegerät ausgestattete Automaten<br />

werden die zur Identifikation<br />

erforderlichen Daten an eine Rechenanlage<br />

von IsarFunk übermitteln. Auf dieser Rechenanlage erfolgt<br />

ein Abgleich mit einem dort geführten ‚elek tronischen‘ Konto, das<br />

dem Fahrerausweis zugeordnet ist. IsarFunk speichert auf diesem<br />

Konto gegen Zahlung des entsprechenden Geldbetrages die jeweils<br />

gewünschte Anzahl von Aufstellungen in Form von Punkten. Bei<br />

Einführung des Fahrerausweises in einen der Zugangskontrolle dienenden<br />

Automaten (Schranke) wird das Vorhandensein wenigstens<br />

eines Punktes auf dem Konto geprüft, ein Punkt als Aufstellungsgebühr<br />

abgezogen und der Zugang gestattet. Die Aufstellungsgebühr<br />

wird mit jedem Durchfahren einer Schranke mit einem <strong>Taxi</strong><br />

fällig und fällt also mit<br />

jeder Bereitstellung eines<br />

<strong>Taxi</strong>s an.“<br />

Natürlich stießen solche<br />

Maßnahmen damals<br />

auch auf den Widerstand<br />

einiger Taxler. Nicht nur<br />

derjenigen, die ab und zu<br />

den Fahrgast gerne einmal<br />

über den Umweg der<br />

legendären „Ungarn-<br />

Schleife“ in Richtung Innenstadt beförderten. Auch der damalige<br />

Vorsitzende der Münchner <strong>Taxi</strong>vereinigung (die einige Jahre später<br />

wegen Insolvenz aufgelöst wurde) wehrte sich gegen Schranke<br />

und Fahrerausweis. Schranken im <strong>Taxi</strong>gewerbe seien überflüssig<br />

wie ein Kropf, auch oder gerade am Flughafen, schrieb der Vorsitzende<br />

in einer renommierten <strong>Taxi</strong>-Fachzeitschrift im Jahr 2004.<br />

Die Richter sahen das jedoch anders: „Der Antrag der <strong>Taxi</strong>vereinigung,<br />

den Nutzungsvertrag von IsarFunk per einstweiliger Verfügung<br />

für ungültig erklären zu lassen, wurde von der 33.<br />

Zivilkammer des Landgerichts <strong>München</strong> I in allen Punkten abgewiesen“,<br />

berichtete IsarFunk im November 2004 und bedankte<br />

sich bei all den Fahrern und Unternehmern für die konstruktiven<br />

Vorschläge. „Allgemein wird positiv bewertet, dass der Ablauf<br />

reibungsloser funktioniert und die Stimmung insgesamt wesentlich<br />

besser und ruhiger ist als vorher.“ jh<br />

BILD: freepik.com<br />

8 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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