Taxi Times München - 1. Quartal 2023
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FLUGHAFEN<br />
geahndet. Nachverfolgbar waren solche Kundenbeschwerden unter<br />
anderem auch durch die Einführung eines Schrankensystems zum<br />
<strong>1.</strong> Januar 2004. „Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale hatte in ihrem Angebot<br />
zugesagt, als zweiten wichtigen Schwerpunkt neben der Einrichtung<br />
des <strong>Taxi</strong>-Service-Points die von der FMG eingeführte fahrtenabhängige<br />
Komponente bei der Preisgestaltung im Jahr 2004<br />
umzusetzen“, berichtete damals die von IsarFunk herausgegebene<br />
„Hafen-Info“, in der monatlich über die wichtigsten Neuerungen<br />
für Flughafen-<strong>Taxi</strong>s berichtet wurde.<br />
SCHRANKEN MIT AUSWEIS ÖFFNEN<br />
Zu Jahresbeginn 2004 wurden alle Fahrer mit Ausweisen in Form<br />
von Magnetstreifenkarten ausgestattet, die deutlich sichtbar am<br />
Armaturenbrett des <strong>Taxi</strong>s anzubringen waren. Diese Fahrerausweise<br />
enthielten Namen, Vornamen und Lichtbild sowie eine elektronisch<br />
und datenverarbeitungstechnisch zugewiesene, individuelle Kennziffer,<br />
die maschinenlesbar gespeichert<br />
wurde (Magnetstreifen).<br />
Bis heute sind solche Fahrerausweise<br />
personenbezogen und nicht<br />
übertragbar. Mit dem Fahrerausweis<br />
und den Zugangsschranken wurde<br />
die Abrechnung der Aufstellgebühren<br />
nach Anzahl der Durchfahrten eingeführt.<br />
Wie das damals technisch gelöst<br />
wurde, konnte man ebenfalls in der<br />
„Hafen-Info“ nachlesen: „Mit einem<br />
Kartenlesegerät ausgestattete Automaten<br />
werden die zur Identifikation<br />
erforderlichen Daten an eine Rechenanlage<br />
von IsarFunk übermitteln. Auf dieser Rechenanlage erfolgt<br />
ein Abgleich mit einem dort geführten ‚elek tronischen‘ Konto, das<br />
dem Fahrerausweis zugeordnet ist. IsarFunk speichert auf diesem<br />
Konto gegen Zahlung des entsprechenden Geldbetrages die jeweils<br />
gewünschte Anzahl von Aufstellungen in Form von Punkten. Bei<br />
Einführung des Fahrerausweises in einen der Zugangskontrolle dienenden<br />
Automaten (Schranke) wird das Vorhandensein wenigstens<br />
eines Punktes auf dem Konto geprüft, ein Punkt als Aufstellungsgebühr<br />
abgezogen und der Zugang gestattet. Die Aufstellungsgebühr<br />
wird mit jedem Durchfahren einer Schranke mit einem <strong>Taxi</strong><br />
fällig und fällt also mit<br />
jeder Bereitstellung eines<br />
<strong>Taxi</strong>s an.“<br />
Natürlich stießen solche<br />
Maßnahmen damals<br />
auch auf den Widerstand<br />
einiger Taxler. Nicht nur<br />
derjenigen, die ab und zu<br />
den Fahrgast gerne einmal<br />
über den Umweg der<br />
legendären „Ungarn-<br />
Schleife“ in Richtung Innenstadt beförderten. Auch der damalige<br />
Vorsitzende der Münchner <strong>Taxi</strong>vereinigung (die einige Jahre später<br />
wegen Insolvenz aufgelöst wurde) wehrte sich gegen Schranke<br />
und Fahrerausweis. Schranken im <strong>Taxi</strong>gewerbe seien überflüssig<br />
wie ein Kropf, auch oder gerade am Flughafen, schrieb der Vorsitzende<br />
in einer renommierten <strong>Taxi</strong>-Fachzeitschrift im Jahr 2004.<br />
Die Richter sahen das jedoch anders: „Der Antrag der <strong>Taxi</strong>vereinigung,<br />
den Nutzungsvertrag von IsarFunk per einstweiliger Verfügung<br />
für ungültig erklären zu lassen, wurde von der 33.<br />
Zivilkammer des Landgerichts <strong>München</strong> I in allen Punkten abgewiesen“,<br />
berichtete IsarFunk im November 2004 und bedankte<br />
sich bei all den Fahrern und Unternehmern für die konstruktiven<br />
Vorschläge. „Allgemein wird positiv bewertet, dass der Ablauf<br />
reibungsloser funktioniert und die Stimmung insgesamt wesentlich<br />
besser und ruhiger ist als vorher.“ jh<br />
BILD: freepik.com<br />
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