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Taxi Times München - 1. Quartal 2023

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NEWS<br />

NEWSTICKER<br />

UNFALL MIT TRAMBAHN<br />

Am Sonntag, dem 19. Februar <strong>2023</strong>, fuhr<br />

ein 50-jähriger Münchner mit seinem <strong>Taxi</strong><br />

stadteinwärts auf der Ismaninger Straße.<br />

Zur gleichen Zeit fuhr eine Trambahn der<br />

Linie 37 in Gegenrichtung in Richtung Herkomerplatz.<br />

Gegen 23:00 Uhr kam das <strong>Taxi</strong> auf der<br />

Höhe der Hausnummer 146 aus bislang<br />

ungeklärten Gründen von seiner Fahrbahn<br />

ab und geriet in den Gegenverkehr. Dabei<br />

kam es zu einer Kollision mit der Tram.<br />

Das <strong>Taxi</strong>, das unbesetzt war, wurde noch<br />

einige Meter von der Tram mitgeschleift.<br />

Bei dem Unfall gab es glücklicherweise<br />

keine Verletzten. Am <strong>Taxi</strong> entstand allerdings<br />

Totalschaden. Die Trambahn wurde<br />

an der Front beschädigt. Der Sachschaden<br />

beträgt mehrere Zehntausend Euro. sg<br />

NEUE<br />

PREISE BEI<br />

TAXIFAHRTEN AUF<br />

BAHNCOUPON<br />

Der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen und die Deutsche Bahn haben<br />

gemäß Rahmenvertrag planmäßig zum <strong>1.</strong> März neue Fahrpreise für <strong>Taxi</strong>fahrten<br />

auf Bahncoupon vereinbart, die für ein Jahr gelten, also bis zum<br />

29. Februar 2024.<br />

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes gilt der <strong>Taxi</strong>tarif. Für Fahrten darüber<br />

hinaus gelten nun folgende Preise:<br />

Fahrten mit bis zu vier Personen werden mit 1,04 Euro netto (bisher<br />

0,97 Euro) abgerechnet – pro gefahrenem Kilometer, d. h. einschließlich<br />

Rückfahrt. Fahren ab fünf bis acht Personen mit, so vergütet die Bahn<br />

1,18 Euro (bisher 1,09 Euro) pro gefahrenem Kilometer. Hinzu kommen<br />

7 Prozent MwSt, bei Fernfahrten (über 50 Kilometer) 19 Prozent.<br />

Außerdem sind die Systemkosten in Höhe von 5 Prozent auf digital<br />

abgerechnete Fahrten entfallen. <br />

ar<br />

KEINE VERURTEILUNG<br />

Nicht hinreichend aufzuklären war ein Fall,<br />

der vor dem Münchner Amtsgericht mit<br />

verhandelt wurde. Laut „Süddeutscher Zeitung“<br />

ging die Staatsanwaltschaft davon<br />

aus, dass ein Fahrgast einen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

verletzt hatte.<br />

Kurz nach der Abfahrt begann ein Streit<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>fahrer. Auslöser war offenbar<br />

eine typische Situation: Fahrgast will aus<br />

irgendeinem Grund aussteigen, Fahrt ist<br />

noch nicht bezahlt.<br />

Laut Fahrer schlug der Fahrgast die<br />

Fahrertür gegen den Körper des Fahrers.<br />

Die Ermittlungsbehörde erließ daraufhin<br />

einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.<br />

Die Aussagen aller Beteiligten widersprachen<br />

sich allerdings in vielen Punkten,<br />

weshalb die Richterin das Verfahren auf Kosten<br />

der Staatskasse einstellte. Der Fahrgast<br />

muss deshalb nur für seine Ausgaben, wie<br />

etwa Anwaltskosten, selbst aufkommen. ar<br />

LADEN WIRD<br />

TEURER<br />

Ab April wird das Laden an einer SWM-Ladesäule 10 Cent teurer. In<br />

Zukunft kostet ein Kilowatt Strom an der städtischen Wechselstrom-Ladesäule<br />

0,59 Euro und auch das Schnellladen wird teurer. Anstatt wie bislang<br />

0,69 Euro soll der Strom dann 0,79 Euro kosten. Wer eine Ladekarte<br />

der Stadtwerke besitzt, dem flatterte deshalb kürzlich eine Vertragskündigung<br />

ins Haus.<br />

Nur wer die neuen Strompreise akzeptiert, kann einen neuen Vertrag<br />

abschließen. Dazu muss man sich im Kundenportal anmelden und sich<br />

aktiv für den „SWM Ladestrom öffentlich <strong>2023</strong>“ entscheiden. Nachdem<br />

man den AGBs und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat, kann<br />

man den Vertrag kostenpflichtig abschließen.<br />

Begründet wird die preisliche Anhebung mit den gestiegenen Energiepreisen,<br />

die seit dem russischen Angriffskrieg deutlich gestiegen sind,<br />

und auch die Strompreisbremse sei bereits in der Kalkulation berücksichtigt<br />

worden.<br />

Auch in Zukunft wird es keine Grundgebühr geben und auch die alte<br />

Karte kann weiterhin genutzt werden. Wer eine neue Karte benötigen<br />

sollte, zahlt einmalig 11,90 Euro. Die neuen Preise gelten ab dem<br />

<strong>1.</strong> April <strong>2023</strong>. sg<br />

FOTO: Pixabay<br />

4 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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