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Taxi Times München - 1. Quartal 2023

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FAHRZEUGE<br />

WIEN ZÄHLT DIE<br />

VERBRENNER-<br />

TAXIS AN …<br />

Als erste deutsche<br />

Stadt wird auch<br />

Hamburg zum <strong>1.</strong><strong>1.</strong>25<br />

Verbrenner-<strong>Taxi</strong>s<br />

verbieten.<br />

… und erleichtert ab sofort den Umstieg auf<br />

emissionsfreie Autos mit einer E-<strong>Taxi</strong>-Förderung.<br />

Diese unterscheidet sich von der Münchner<br />

Förderung in einem entscheidenden Punkt.<br />

Wenn ab 2025 in Wien neu konzessionierte<br />

<strong>Taxi</strong>s ausschließlich<br />

elektrisch angetrieben<br />

sein dürfen, dann wird es erwartungsgemäß<br />

auch <strong>Taxi</strong>unternehmer geben, die sich nur<br />

schwer vom Verbrenner trennen können.<br />

Viele Argumente dürften ihnen allerdings<br />

nicht bleiben, denn die Stadt Wien hat sich<br />

für den Umstieg eingebracht und kann sich<br />

auf ihre finanzielle Hilfe berufen, die seit<br />

Januar <strong>2023</strong> beantragt werden kann.<br />

Maximal 10.000 Euro pro<br />

Fahrzeug kann ein <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

vom Fördertopf abschöpfen.<br />

Pro Unternehmen sind maximal<br />

15 Fahrzeuge förderberechtigt.<br />

Anlass für die Förderung ist das<br />

Als erste deutsche<br />

Stadt wird auch<br />

Hamburg zum<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>25 Verbrenner-<br />

<strong>Taxi</strong>s verbieten.<br />

Statt Kauf:<br />

einfach ein E-<strong>Taxi</strong><br />

abonnieren!<br />

selbstgesteckte Ziel, bis zum Jahr<br />

2030 einen „weitgehend CO₂freien<br />

Wirtschaftsverkehr in die<br />

Realität umzusetzen.“ Antragsberechtigt<br />

sind alle <strong>Taxi</strong>unternehmen,<br />

die einen Betriebssitz in<br />

Wien vorweisen können.<br />

Gefördert werden neu zugelassene,<br />

rein elektrisch betriebene<br />

Kraftfahrzeuge, „deren<br />

Energiewandler ausschließlich<br />

elektrische Aggregate sind“ und<br />

natürlich die notwendige Berechtigung<br />

zur Nutzung als <strong>Taxi</strong> vorweisen können.<br />

Der betriebliche Mehraufwand, der einem<br />

Unternehmen derzeit noch durch die Nutzung<br />

eines elektrischen <strong>Taxi</strong>s entsteht, soll<br />

mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.<br />

Die Auszahlung soll wie folgt ablaufen:<br />

Nach der ersten Inbetriebnahme wird der<br />

erste Förder-Teilbetrag in Höhe von 5.000<br />

Euro ausgeschüttet. Anders als in <strong>München</strong>,<br />

wo der Besetzt-Kilometer bezuschusst wird,<br />

muss ein Wiener E-<strong>Taxi</strong>-<br />

Betreiber nach den ersten<br />

zwölf Monaten innerhalb<br />

von vier Wochen die geleisteten<br />

Besetzt-Betriebsstunden<br />

nachweisen. Sie werden mit<br />

jeweils fünf Euro angerechnet.<br />

Als Nachweis gelten die<br />

„Daten der Registrierkassa,<br />

hinterlegte Kreditkarten, Firmenkartenabrechnungen,<br />

Gutscheine<br />

etc. seit Beginn des<br />

Abrechnungszeitraums“. Sie<br />

müssen gesammelt und als PDF-<br />

Dokument eingereicht werden.<br />

Da diese Daten keinen Nachweis<br />

über den Besetzt-Zeitraum<br />

liefern, bedient man sich eines<br />

eher pragmatischen Ansatzes.<br />

Der gesamte Umsatz wird<br />

durch den durchschnittlichen Umsatz pro<br />

Stunde eines <strong>Taxi</strong>unternehmens dividiert,<br />

der von der Behörde mit 20 Euro angegeben<br />

wird. Hat also ein <strong>Taxi</strong> 200 Euro eingenommen,<br />

dann entspricht das 10 Besetzt-Stunden<br />

und dem Unternehmer werden 50 Euro<br />

gutgeschrieben.<br />

Nach den ersten zwölf Monaten sollte<br />

man auf diesem Weg <strong>1.</strong>000 E-Besetzt-Stunden<br />

nachweisen können. Kann der Unternehmer<br />

das nicht, wird eine zwölfmonatige<br />

Frist gewährt. Wer mehr als <strong>1.</strong>000, jedoch<br />

weniger als 2.000 E-Besetzt-Stunden nachweist,<br />

dem wird der Differenzbetrag zu den<br />

bereits ausgezahlten 5.000 Euro überwiesen.<br />

Können mehr als 20.000 Besetzt-Stunden<br />

nachgewiesen werden, dann wird bereits<br />

nach zwölf Monaten die Förderung abgeschlossen<br />

und die volle Summe ausgezahlt.<br />

Der Nachweis über die Besetzt-Stunden muss<br />

insgesamt sieben Jahre nachgehalten werden.<br />

So lange ist auch eine eventuelle Rückforderung<br />

des Förderbetrages möglich.<br />

Werden nach 12 Monaten keine <strong>1.</strong>000<br />

Besetzt-Stunden erreicht, dann muss der<br />

Unternehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.<br />

Ab sofort kann man den Antrag für<br />

die Wiener E-<strong>Taxi</strong>-Förderung stellen. Noch<br />

sind circa. 6,4 Millionen Euro im Fördertopf.<br />

<br />

sg<br />

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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

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