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Taxi Times München - 1. Quartal 2023

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PERSONEN<br />

INTERVIEW MIT DEM MÜNCHNER<br />

TAXI-ANWALT MICHAEL BAUER<br />

DER KÄMPFER GEGEN<br />

DIE GUTSHERRENART<br />

<strong>München</strong> verliert seinen bekanntesten <strong>Taxi</strong>-Anwalt. Rechtsanwalt<br />

Michael Bauer wird in diesem Jahr deutlich kürzertreten.<br />

Seine Kanzleiräume sind bereits leer. Für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> blickt er<br />

noch einmal zurück auf juristische Meilensteine und äußert<br />

sich zur Zukunft des <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

TAXI TIMES: Herr Bauer, nach 26 Jahren schließen Sie Ihre<br />

Kanzlei in der Schillerstraße 2<strong>1.</strong> Ist der Anwalt Bauer hiermit<br />

Geschichte?<br />

MICHAEL BAUER: Noch nicht ganz. Ich hatte vor, zum Ende des<br />

Jahres 2022 sowohl die Kanzlei in der Schillerstraße aufzugeben,<br />

als auch meine Anwaltstätigkeit insgesamt. Ersteres habe ich<br />

geschafft, das Büro ist leer geräumt. Allerdings muss ich doch<br />

noch einiges an Akten und Mandaten abarbeiten und werde also<br />

wohl – jedoch sehr reduziert – noch ein paar Monate weiter tätig<br />

sein. Ganz verloren bin ich meinen vielen, jahrelang treuen Mandanten<br />

noch nicht. Zeitaufwendige Mandate, wie oft gerade im<br />

Personenbeförderungsrecht, werde ich allerdings nicht mehr<br />

betreuen können.<br />

Neben Ihrer Tätigkeit als <strong>Taxi</strong>unternehmer bis 2006 und<br />

dem damit verbundenen Themenschwerpunkt Verkehrsrecht<br />

haben Sie sich vor allem als Spezialist für das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) einen Namen gemacht. Worum ging<br />

es bei diesen Mandaten?<br />

Einer meiner Schwerpunkte im Personenbeförderungsrecht war<br />

das Einklagen von <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />

die verschiedene Behörden – oft nach<br />

Gutsherrenart – nicht erteilen wollten.<br />

Ich hatte als einer der ersten Anwälte<br />

nicht nur einzelne <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />

sondern mal fünf, mal zehn, auch einmal<br />

dreißig Genehmigungen erfolgreich<br />

für Mandanten eingeklagt. Daneben<br />

ging es immer wieder um <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />

die widerrufen oder nicht<br />

verlängert bzw. wieder erteilt werden<br />

sollten. In den letzten Jahren musste<br />

ich häufiger Mandanten bei Problemen<br />

nach Betriebsprüfungen, insbesondere<br />

durch das KVR, beraten und vertreten.<br />

Auch erfolgreiche Normenkontrollklagen<br />

um nicht mit dem Personenbeförderungsrecht<br />

in Einklang zu bringende<br />

Tarifordnungen gab es.<br />

Rechtsanwalt Michael Bauer: ein letztes Mal am<br />

Eingang seiner Kanzlei in der Schillerstraße<br />

Lassen Sie uns einmal zurückblicken:<br />

Gab es Rechtsverfahren zum PBefG,<br />

die Sie im Rückblick als Meilenstein<br />

definieren, weil sich danach die Rechtslage<br />

verändert hat?<br />

Ja, vor etwa zwanzig Jahren hatte ich für<br />

einen Mandanten das Recht eingeklagt, zwei<br />

verschiedene Betriebssitze in verschiedenen<br />

Genehmigungsbezirken führen zu dürfen, nachdem<br />

das KVR dessen Münchner <strong>Taxi</strong>genehmigung<br />

für erloschen erklärt hatte, als dieser Unternehmer<br />

im Münchner Umland einen weiteren Betriebssitz eröffnet<br />

hatte. Die Folge war dann eine ministerielle Anweisung<br />

an die Genehmigungsbehörden, wonach mehrfache Betriebssitze<br />

eben doch zulässig sind. Dazu gab es in dieser Zeit auch ein<br />

erfolgreiches Klageverfahren um die Ausweitung von Werbemöglichkeiten<br />

auf <strong>Taxi</strong>s inklusive Dachträgerwerbung. Auch das ist<br />

jetzt Normalität im <strong>Taxi</strong>gewerbe. Erfolgreich hatte ich etwa für<br />

Mandanten gegen <strong>Taxi</strong>zentralen – außerhalb Bayerns – geklagt,<br />

die <strong>Taxi</strong>unternehmer von der Vermittlung ausschließen wollten,<br />

weil diese ihre <strong>Taxi</strong>s nicht nur in der Regelfarbe Hellelfenbein<br />

eingesetzt hatten.<br />

Wenn man Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmen bei Streitigkeiten<br />

zum Konzessionsrecht vertritt, sind zwangsläufig die Genehmigungsbehörden<br />

die Gegner und daher sehr oft auch das<br />

Münchner Kreisverwaltungsreferat<br />

(KVR). Sind Sie für die Verantwortlichen<br />

dort ein rotes Tuch?<br />

Ich hoffe das nicht. Natürlich setze ich<br />

mich für meine Mandanten gegen das<br />

KVR ein, bin auch in so manchen Punkten<br />

nicht gleicher Meinung mit dem<br />

KVR, was die Auslegung von Bestimmungen<br />

des PBefG betrifft. Nach den<br />

ersten erfolgreichen Klagen gegen das<br />

KVR bzw. die Stadt <strong>München</strong> in personenbeförderungsrechtlichen<br />

Angelegenheiten<br />

wurde ich dort durchaus<br />

akzeptiert. Die oben angesprochene<br />

„Gutsherrenart“ konnte ich beim KVR<br />

nie feststellen. Ich schätze die Mitarbeiter<br />

der zuständigen Abteilung des <strong>Taxi</strong>büros<br />

und erkenne an, dass diese in<br />

der Sache verdienstvolle Arbeit leisten,<br />

FOTOS: Michael Bauer<br />

16 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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