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Taxi Times München - 1. Quartal 2023

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<strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> 3,50 €<br />

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MÜNCHEN<br />

RÜCKBLICK AUF DIE LETZTEN 20 JAHRE<br />

TAXIS AM FLUGHAFEN<br />

MÜNCHEN<br />

WER GIBT WIE VIEL<br />

UND WOFÜR?<br />

Die Geschichte des<br />

Trinkgeldes<br />

LOBBYARBEIT BEI<br />

DER EU<br />

Ein Schwabinger in<br />

Brüssel<br />

RÜCKZUG NACH<br />

26 JAHREN<br />

Der PBefG-Anwalt<br />

Michael Bauer


Aus Fahrgästen<br />

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INHALT<br />

TITELFOTO: FMG<br />

BESTÄNDIG UND WANDLUNGSFÄHIG<br />

Am Münchner Flughafen wird es in diesem Jahr zwei Jubiläen<br />

geben. Zum einen wurde der Airport im Erdinger Moos<br />

vor 30 Jahren in Betrieb genommen. Zum anderen hat die<br />

IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale vor genau 20 Jahren die Organisation<br />

des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Flughafen übernommen. Wir blicken<br />

ab Seite 6 zurück auf die Anfänge ab dem Jahr 2003,<br />

als man sich noch im „Agip-Speicher“ für das Terminal 2<br />

einreihte, der Zugang erstmals über Schranken und Fahrerausweis<br />

geregelt, der <strong>Taxi</strong>-Service-Point eröffnet sowie<br />

der Sanktionsausschuss installiert wurde.<br />

Die Planungen für den MUC hatten übrigens bereits in den<br />

1960er-Jahren begonnen, als der zur Nazi-Zeit eröffnete<br />

Flughafen Riem seine Kapazitätsgrenze erreicht hatte. Da<br />

der Vorgänger-Flugplatz Oberwiesenfeld von 1909 bereits<br />

aus dem gleichen Grund im Jahr 1939 geschlossen worden<br />

war, ist der heutige Münchner Flughafen bereits der dritte<br />

in der Geschichte der Landeshauptstadt. Da man kein weiteres<br />

Mal an Platzproblemen scheitern wollte, wurden<br />

Standorte mit viel Raum für spätere Erweiterungen in<br />

Augenschein genommen. Anlässlich eines Flugzeugabsturzes<br />

in der Innenstadt mit 52 Toten 1960 legte man sich auf<br />

einen Flughafen „fern von der Stadt“ fest.<br />

Flugzeugunglücke gab es seitdem glücklicherweise keine<br />

mehr und die so mühsam erkämpfte dritte Landebahn wird<br />

aufgrund veränderter gesellschaftspolitischer Klimaschutzansichten<br />

vielleicht auch nicht mehr nötig sein.<br />

Ein Flughafen mit seiner hohen CO₂-Bilanz steht beim<br />

Thema Umweltschutz natürlich auch in klimapolitischer<br />

Verantwortung. Bis 2030 will der Flughafen <strong>München</strong> der<br />

erste CO₂-neutral betriebene Airport Deutschlands werden.<br />

Nicht zuletzt deshalb fordert man auch von IsarFunk Maßnahmen,<br />

mit denen die <strong>Taxi</strong>unternehmer zu einem Umstieg<br />

auf E-<strong>Taxi</strong>s angespornt werden. Mit der Einrichtung einer<br />

eigenen E-<strong>Taxi</strong>-Spur im Terminal 2 ist dafür eine erste vorbereitende<br />

Maßnahme getroffen.<br />

Wenn das <strong>Taxi</strong>gewerbe sowohl am Flughafen als auch in<br />

der Politik weiterhin als Partner auf Augenhöhe agieren<br />

will, muss es den Wandel der Zeit mitgehen. Dass die<br />

Münchner Flughafentaxler den Balanceakt zwischen<br />

Beständigkeit und Wandlungsfähigkeit hinbekommen,<br />

haben sie in den letzten 20 Jahren bewiesen und werden<br />

es auch noch die nächsten Jahrzehnte beweisen.<br />

Viel Spaß beim Lesen wünscht<br />

– die Redaktion –<br />

NEWS<br />

4 Bahncoupon und Strompreise<br />

FLUGHAFEN<br />

5 IsarFunk gewinnt Ausschreibung<br />

6 20 Jahre IsarFunk am Flughafen<br />

10 Kurzfahrten<br />

SERVICE<br />

12 Wonach wird Trinkgeld bemessen?<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />

15 Die Ziele der Verbandsarbeit <strong>2023</strong><br />

PERSONEN<br />

16 Interview mit <strong>Taxi</strong>-Anwalt Michael Bauer<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

18 20 Jahre Sanktionsausschuss am MUC<br />

19 Tipps für die Durchfahrt an der Schranke<br />

INTERNATIONAL<br />

20 Von Schwabing nach Brüssel<br />

E-TAXI UND AUTONOMES FAHREN<br />

22 Neuer Antrieb für den XC40<br />

23 Wien beschließt Verbrenner-<strong>Taxi</strong>-Stopp<br />

24 Vay lenkt Autos aus der Ferne<br />

CORONA<br />

25 FFP2-Maske: Verbot oder Gebot?<br />

ZU GUTER LETZT<br />

26 Venczel_02-2016.qxp_Layout MUC-Gerüchte, Impressum 1 03.02.16 16:15 Seite<br />

Verkehrsmedizinische<br />

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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

3


NEWS<br />

NEWSTICKER<br />

UNFALL MIT TRAMBAHN<br />

Am Sonntag, dem 19. Februar <strong>2023</strong>, fuhr<br />

ein 50-jähriger Münchner mit seinem <strong>Taxi</strong><br />

stadteinwärts auf der Ismaninger Straße.<br />

Zur gleichen Zeit fuhr eine Trambahn der<br />

Linie 37 in Gegenrichtung in Richtung Herkomerplatz.<br />

Gegen 23:00 Uhr kam das <strong>Taxi</strong> auf der<br />

Höhe der Hausnummer 146 aus bislang<br />

ungeklärten Gründen von seiner Fahrbahn<br />

ab und geriet in den Gegenverkehr. Dabei<br />

kam es zu einer Kollision mit der Tram.<br />

Das <strong>Taxi</strong>, das unbesetzt war, wurde noch<br />

einige Meter von der Tram mitgeschleift.<br />

Bei dem Unfall gab es glücklicherweise<br />

keine Verletzten. Am <strong>Taxi</strong> entstand allerdings<br />

Totalschaden. Die Trambahn wurde<br />

an der Front beschädigt. Der Sachschaden<br />

beträgt mehrere Zehntausend Euro. sg<br />

NEUE<br />

PREISE BEI<br />

TAXIFAHRTEN AUF<br />

BAHNCOUPON<br />

Der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen und die Deutsche Bahn haben<br />

gemäß Rahmenvertrag planmäßig zum <strong>1.</strong> März neue Fahrpreise für <strong>Taxi</strong>fahrten<br />

auf Bahncoupon vereinbart, die für ein Jahr gelten, also bis zum<br />

29. Februar 2024.<br />

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes gilt der <strong>Taxi</strong>tarif. Für Fahrten darüber<br />

hinaus gelten nun folgende Preise:<br />

Fahrten mit bis zu vier Personen werden mit 1,04 Euro netto (bisher<br />

0,97 Euro) abgerechnet – pro gefahrenem Kilometer, d. h. einschließlich<br />

Rückfahrt. Fahren ab fünf bis acht Personen mit, so vergütet die Bahn<br />

1,18 Euro (bisher 1,09 Euro) pro gefahrenem Kilometer. Hinzu kommen<br />

7 Prozent MwSt, bei Fernfahrten (über 50 Kilometer) 19 Prozent.<br />

Außerdem sind die Systemkosten in Höhe von 5 Prozent auf digital<br />

abgerechnete Fahrten entfallen. <br />

ar<br />

KEINE VERURTEILUNG<br />

Nicht hinreichend aufzuklären war ein Fall,<br />

der vor dem Münchner Amtsgericht mit<br />

verhandelt wurde. Laut „Süddeutscher Zeitung“<br />

ging die Staatsanwaltschaft davon<br />

aus, dass ein Fahrgast einen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

verletzt hatte.<br />

Kurz nach der Abfahrt begann ein Streit<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>fahrer. Auslöser war offenbar<br />

eine typische Situation: Fahrgast will aus<br />

irgendeinem Grund aussteigen, Fahrt ist<br />

noch nicht bezahlt.<br />

Laut Fahrer schlug der Fahrgast die<br />

Fahrertür gegen den Körper des Fahrers.<br />

Die Ermittlungsbehörde erließ daraufhin<br />

einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.<br />

Die Aussagen aller Beteiligten widersprachen<br />

sich allerdings in vielen Punkten,<br />

weshalb die Richterin das Verfahren auf Kosten<br />

der Staatskasse einstellte. Der Fahrgast<br />

muss deshalb nur für seine Ausgaben, wie<br />

etwa Anwaltskosten, selbst aufkommen. ar<br />

LADEN WIRD<br />

TEURER<br />

Ab April wird das Laden an einer SWM-Ladesäule 10 Cent teurer. In<br />

Zukunft kostet ein Kilowatt Strom an der städtischen Wechselstrom-Ladesäule<br />

0,59 Euro und auch das Schnellladen wird teurer. Anstatt wie bislang<br />

0,69 Euro soll der Strom dann 0,79 Euro kosten. Wer eine Ladekarte<br />

der Stadtwerke besitzt, dem flatterte deshalb kürzlich eine Vertragskündigung<br />

ins Haus.<br />

Nur wer die neuen Strompreise akzeptiert, kann einen neuen Vertrag<br />

abschließen. Dazu muss man sich im Kundenportal anmelden und sich<br />

aktiv für den „SWM Ladestrom öffentlich <strong>2023</strong>“ entscheiden. Nachdem<br />

man den AGBs und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat, kann<br />

man den Vertrag kostenpflichtig abschließen.<br />

Begründet wird die preisliche Anhebung mit den gestiegenen Energiepreisen,<br />

die seit dem russischen Angriffskrieg deutlich gestiegen sind,<br />

und auch die Strompreisbremse sei bereits in der Kalkulation berücksichtigt<br />

worden.<br />

Auch in Zukunft wird es keine Grundgebühr geben und auch die alte<br />

Karte kann weiterhin genutzt werden. Wer eine neue Karte benötigen<br />

sollte, zahlt einmalig 11,90 Euro. Die neuen Preise gelten ab dem<br />

<strong>1.</strong> April <strong>2023</strong>. sg<br />

FOTO: Pixabay<br />

4 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


FLUGHAFEN<br />

TAXI-ORGANISATION<br />

BLEIBT BEI<br />

ISARFUNK<br />

Bei der turnusgemäßen Ausschreibung<br />

für den Münchner Flughafen hat<br />

IsarFunk erneut den Zuschlag erhalten.<br />

Der eingeschlagene Weg der<br />

Digitalisierung wird fortgesetzt.<br />

Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale wird auch weiterhin ihren <strong>Taxi</strong>-Service für<br />

Fahrgäste und <strong>Taxi</strong>fahrer am Flughafen organisieren.<br />

Es war eine schöne Weihnachtsbescherung<br />

und sorgte bei den Verantwortlichen<br />

der Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale IsarFunk für große Erleichterung:<br />

Kurz vor Heiligabend teilte die<br />

Münchner Flughafengesellschaft FMG mit,<br />

dass man die <strong>Taxi</strong>verkehrsorganisation am<br />

Münchner Airport abermals an IsarFunk<br />

vergeben habe. Die Zusammenarbeit dauert<br />

somit weitere vier Jahre.<br />

Die Münchner Flughafengesellschaft<br />

(FMG) hatte die <strong>Taxi</strong>verkehrsorganisation<br />

turnusgemäß ausgeschrieben und IsarFunk<br />

konnte sich als einer von zwei Bewerbern<br />

gegenüber der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG durchsetzen.<br />

Damit verlängert sich der Konzessionsvertrag<br />

zwischen der <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

und dem Airport-Betreiber bis Ende 2026.<br />

IsarFunk betreut den <strong>Taxi</strong>ablauf am<br />

Münchner Flughafen seit 2003.<br />

In den Ausschreibungsunterlagen hatte<br />

die FMG neben einer Preisanpassung für<br />

die Nutzung der Flächen zur Aufstellung<br />

der rund 2.000 <strong>Taxi</strong>s unter anderem Maßnahmen<br />

zur CO2-Reduzierung als Vorgabe<br />

gemacht. Der vor diesem Hintergrund<br />

geforderte Anreiz zum Umstieg auf E-<strong>Taxi</strong>s<br />

wird von IsarFunk bereits umgesetzt,<br />

indem man eine eigene E-<strong>Taxi</strong>-Spur im Terminal<br />

2 eingerichtet hat.<br />

Mit der vor Kurzem finalisierten <strong>Taxi</strong>-<br />

Positionierung per Smartphone hat man<br />

zudem eine weitere Vorgabe bereits erfüllt:<br />

den reibungslosen Durchlauf der <strong>Taxi</strong>s an<br />

den beiden Terminals über ein digitales<br />

System zu gewährleisten.<br />

DIGITALE VERKEHRSSTEUERUNG<br />

IsarFunk-Geschäftsführer Christian<br />

Hess zeigte sich erleichtert über den<br />

Zuschlag durch die FMG: „Wir freuen<br />

uns, unsere erfolgreiche Zusammenarbeit<br />

sowohl mit der FMG als auch mit<br />

den <strong>Taxi</strong>unternehmer*innen am Münchner<br />

Flughafen fortsetzen zu können. Mit<br />

unseren Digitalisierungsmaßnahmen und<br />

den Anreizen für E-<strong>Taxi</strong>s wollen wir nun<br />

dazu beitragen, dass das <strong>Taxi</strong>gewerbe an<br />

Deutschlands zweitgrößtem Flughafen als<br />

modern und umweltbewusst wahrgenommen<br />

wird.“<br />

Um die Anforderungen der neuen Ausschreibung<br />

erfüllen zu können, hat die Isar-<br />

Funk <strong>Taxi</strong>zentrale allen bisherigen Nutzern<br />

des Flughafens zum Jahreswechsel den<br />

„Vertrag für <strong>Taxi</strong>unternehmen über die<br />

Nutzung der <strong>Taxi</strong>standplätze und <strong>Taxi</strong>speicher<br />

am Flughafen <strong>München</strong>“ gekündigt.<br />

Gleichzeitig bot man den Abschluss eines<br />

aktualisierten Vertrages an, der die bisherigen<br />

Bestimmungen größtenteils unverändert<br />

gelassen hatte. Geändert wurden die<br />

Preise für Grund- und Aufstellungsgebühren<br />

sowie für die Fahrerausweise. Die Jahresplakette<br />

pro Fahrzeug/Konzession<br />

kostet ab diesem Jahr 290 Euro netto und<br />

somit 30 Euro mehr als bisher. Die Aufstellgebühr<br />

pro Durchfahrt hat sich um 25 Cent<br />

erhöht und kostet jetzt brutto 1,75 Euro.<br />

Im neuen Vertrag wurden nun auch die<br />

digitale Verkehrssteuerung per App sowie<br />

die partielle Bevorrechtigung von E-<strong>Taxi</strong>s<br />

am Terminal 2 aufgenommen. Die Kurzfahrtenregelung<br />

ergibt sich nun aus der<br />

Rechtsverordnung sowie der Allgemeinverfügung<br />

des Landratsamtes Erding.<br />

Eine förmliche Annahmeerklärung des<br />

neuen Vertrages war nicht notwendig. Wer<br />

sich ab <strong>1.</strong> Januar <strong>2023</strong> wieder am Flughafen<br />

positioniert hat, hatte damit automatisch<br />

den neuen Vertrag angenommen. jh<br />

Tarifumstellung aller Fabrikate ohne Termin möglich!<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

5


FLUGHAFEN<br />

20 JAHRE<br />

ISARFUNK AM<br />

FLUGHAFEN<br />

In diesem Jahr blickt die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale auf 20<br />

Jahre <strong>Taxi</strong>-Organisation am Münchner Flughafen zurück.<br />

Was waren in den Anfangsjahren die Meilensteine und Probleme?<br />

Es war das Jahr 2003. Der Flughafen im Erdinger Moos feierte<br />

gerade seinen 10-jährigen Geburtstag, als die Flughafen<br />

<strong>München</strong> GmbH (FMG) bei ihrer turnusgemäßen<br />

Ausschreibung für die Organisation des <strong>Taxi</strong>verkehrs einen Anbieterwechsel<br />

vollzog. Anstelle der <strong>Taxi</strong>vereinigung <strong>München</strong> erhielt<br />

die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co. KG den Zuschlag. Es war<br />

der Beginn einer Ära, die bis heute anhält. Seit 2003 stellt sich<br />

IsarFunk der Aufgabe, für einen reibungslosen Ablauf am Flughafen<br />

zu sorgen und hat dafür bei jeder weiteren Ausschreibung<br />

alle vier Jahre immer wieder den Zuschlag erhalten, zuletzt bei<br />

der Ausschreibung für die Jahre <strong>2023</strong> bis 2027 (siehe Seite 5).<br />

Somit bleibt die Organisation des <strong>Taxi</strong>verkehrs auch stets in<br />

den Händen des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Zum Vergleich: Am Berliner Flughafen<br />

hat das Parkraummanagement-Unternehmen APCOA die<br />

Ausschreibung gewonnen. Hier organisiert und kassiert ein branchenfremder<br />

Player die dortigen <strong>Taxi</strong>abläufe.<br />

Am Münchner Flughafen stehen aktuell Stell- und Warteflächen<br />

für knapp 300 <strong>Taxi</strong>s zur Verfügung. An den sieben Modulspuren<br />

im Terminal 1 und 2 können sich insgesamt rund 40 Fahrzeuge<br />

aufstellen. Der Rest wartet in <strong>Taxi</strong>speichern auf Privatgrund der<br />

FMG. Der größte Speicher ist mehrere Kilometer von der Modulspur<br />

entfernt. Das zu organisieren, erfordert einen Aufwand, der<br />

nicht nur logistisch, sondern auch technisch einiges abverlangt.<br />

Apropos Technik: 2003 gab es beispielsweise noch kein iPhone,<br />

das kam erst 2007. 2003 war das Jahr, in dem beispielsweise ein<br />

Modell namens XDA des taiwanischen Herstellers HTC die höchste<br />

technische Entwicklung bei den Mobiltelefonen darstellte. Es<br />

gehörte zu den wenigen Geräten, die mit Farbdisplay und GPRS<br />

ausgestattet waren. Erst zwei Jahre später sollte mit dem Nokia<br />

7600 ein erstes UMTS-fähiges Smartphone auf den Markt kommen.<br />

Es war gleichzeitig der Startschuss für die 3G-Technologie.<br />

Inzwischen ist 5G der Standard und die Smartphones werden<br />

immer leistungsfähiger.<br />

Heutzutage ist kaum mehr vorstellbar, wie ein Leben ohne<br />

Smartphone und all seine darauf installierten Apps überhaupt<br />

noch funktionieren kann. Und doch klappte es 2003 ganz gut –<br />

mit viel menschlichem Engagement und Technik, die dem damaligen<br />

Stand entsprach.<br />

ALLES BEGINNT IM GAT-SPEICHER<br />

Die mehrstündige Wartezeit auf einen Einsteiger in der Modulspur<br />

beginnt für die meisten Taxler im sogenannten GAT-Speicher. Er<br />

liegt im östlichen Teil des Flughafens und bietet Platz für rund<br />

170 <strong>Taxi</strong>s. Die Kolleg*innen, die schon länger am Flughafen arbeiten,<br />

kennen noch den sogenannten Agip-Speicher im westlichen<br />

Teil des Flughafengeländes, dessen Namensgeber die nebenan<br />

gelegene Tankstelle war. Hier reihten sich alle <strong>Taxi</strong>s auf, wenn die<br />

Warteplätze im u-förmigen Wartebereich am Terminal 2 gefüllt<br />

waren. Die <strong>Taxi</strong>fahrer, die Fahrgäste im Terminal 1 aufnehmen<br />

wollten, hatten ihren Speicherplatz am Beginn des dortigen Modulzubringers.<br />

Beide Wartebereiche lagen teils mehrere Kilometer von der<br />

Zufahrt in die Modulspur entfernt. Deshalb waren Mitarbeiter<br />

nötig, die als „<strong>Taxi</strong>-Aufsicht“ an beiden Plätzen positioniert waren<br />

und sich über Sprechfunkgeräte verständigten, wenn wieder „eine<br />

Reihe“ nachrücken konnte. Dann startete das erste <strong>Taxi</strong> in Richtung<br />

der Terminals, dicht gefolgt von 10-15 Kolleg*innen, die sich<br />

dahinter positioniert hatten. In den Modulen stellte man sich dann<br />

Viele Jahre lang begann<br />

die Wartezeit für die<br />

T2-Fahrer am Agip-Speicher<br />

– Montagfrüh meist<br />

überfüllt.<br />

Dann musste ans andere<br />

Ende des Flughafens<br />

zum „GAT“ umgezogen<br />

werden.<br />

2018 reihten sich die Kollegen<br />

dann am Agip 2 in<br />

der Wartungsallee auf.<br />

2021 ging es dann<br />

zurück zum GAT, wo die<br />

Kollegen die Wartezeit<br />

mit Tischtennis-Spielen<br />

verkürzten.<br />

In Kürze steht wieder ein<br />

Umzug an. Dann stellen<br />

sich die <strong>Taxi</strong>s an der<br />

„Schneedeponie“ auf,<br />

rund 500 Meter hinter<br />

dem GAT.<br />

FOTOS: IsarFunk, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


FLUGHAFEN<br />

in der gleichen Reihenfolge wieder auf. Begleitend dazu wurde im<br />

Agip- und später auch im GAT-Speicher eine elektronische Anzeige<br />

angebracht. Wenn hier die Aufforderung „eine Reihe bitte“<br />

erschien, setzte sich der nächste Tross in Bewegung. Heute sind<br />

solche Hilfsmittel nicht mehr nötig, die Flughafen-Taxler*innen<br />

sind über eine Fahrer-App positioniert und erhalten dort auch individualisiert<br />

ihre Aufforderung zum Nachrücken. Diese Digitalisierung<br />

hat IsarFunk im Jahr 2020 begonnen und letztes Jahr final<br />

abgeschlossen. Der Münchner Airport ist bislang der einzige Flughafen<br />

in Deutschland, der die Fahrzeugreihung digitalisiert hat.<br />

Neben solch großen Projekten standen für IsarFunk auch diverse<br />

kleine organisatorische Aufgaben an. Nach langem Drängen<br />

bei der FMG wurden beispielsweise im November 2006 die <strong>Taxi</strong>-<br />

Hinweisschilder im Terminal farbig gestaltet. Jetzt war für alle<br />

Passagiere klar ersichtlich: Wer ein <strong>Taxi</strong> braucht, muss nach dem<br />

Verlassen des Sicherheitsbereichs<br />

rechts<br />

gehen.<br />

Beim Durchqueren<br />

der Halle Richtung<br />

<strong>Taxi</strong>stand laufen<br />

die potenziellen Fahrgäste<br />

am <strong>Taxi</strong>-Service-Point<br />

(TSP)<br />

vorbei. Dieser wurde<br />

von IsarFunk im August 2003 eingerichtet. Er dient in erster Linie<br />

als Anlaufstelle für alle Kundenfragen sowie alle Belange der Kollegen.<br />

In den Anfangsjahren konnte man dort noch Stadtpläne<br />

und das „WO-Buch“ erwerben. Beides ist heute im Zeitalter der<br />

Navigationsgeräte nur mehr ein museales Relikt.<br />

BESUCH AM TAXI-SERVICE-POINT<br />

Über prominente Besucher freuten<br />

sich die Mitarbeiter am TSP im November<br />

2004, als die Münchner Stadträtin<br />

und langjährige Vorsitzende der<br />

<strong>Taxi</strong>kommission Barbara Scheuble-<br />

Schaefer zusammen mit dem stellvertretenden<br />

Leiter des KVR, Herrn<br />

Stadtdirektor Reiner Knäusl und der<br />

Leiterin der Verkehrsabteilung, Frau<br />

Fischer, dem <strong>Taxi</strong>-Service-Point am<br />

Flughafen einen Besuch abstatteten.<br />

Sie hatten zuvor von Florian<br />

Bachmann und Hubert Schmidt von<br />

IsarFunk bei einer ausführlichen Rundfahrt<br />

die organisatorischen Abläufe des<br />

<strong>Taxi</strong>verkehrs am Flughafen gezeigt bekommen. Zudem wurden den<br />

Stadtvertretern bei dieser Gelegenheit die Sitzungsprotokolle des Sanktionsausschusses<br />

übergeben.<br />

Jener Sanktionsausschuss zählt bis heute zu den wichtigsten<br />

Instrumentarien zur Qualitätssicherung (siehe auch Beitrag auf<br />

Seite 18). In ihm wurden im Laufe der letzten knapp 20 Jahre<br />

zahlreiche Verfehlungen von „Kollegen“ gegenüber Fahrgästen<br />

Werther - von Kummer - Nöker - Dr. Schwerdt<br />

Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft*<br />

BILD: freepik.com<br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

M. Werther* S. v. Kummer* N. Nöker*<br />

Dr. B. Schwerdt*<br />

Fachanwältin: Verkehrsrecht<br />

Fachanwalt: Familienrecht Fachanwältin: Arbeitsrecht<br />

Fachanwältin: Strafrecht<br />

Zivilrecht / Unfallschadenregulierung Sozialrecht / Erbrecht Verwaltungsrecht / Fahrerlaubnisrecht Bußgeldsachen<br />

M. Wunderlich-Serban A. Friedmann V. Kessinger<br />

Fachanwältin: Miet- und WEG-Recht Gewährleistungsrecht Bußgeldsachen<br />

Privatinsolvenzen<br />

Reiserecht<br />

Opfer- u. Entschädigungsrecht<br />

Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 <strong>München</strong>, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51<br />

TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

7


FLUGHAFEN<br />

geahndet. Nachverfolgbar waren solche Kundenbeschwerden unter<br />

anderem auch durch die Einführung eines Schrankensystems zum<br />

<strong>1.</strong> Januar 2004. „Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale hatte in ihrem Angebot<br />

zugesagt, als zweiten wichtigen Schwerpunkt neben der Einrichtung<br />

des <strong>Taxi</strong>-Service-Points die von der FMG eingeführte fahrtenabhängige<br />

Komponente bei der Preisgestaltung im Jahr 2004<br />

umzusetzen“, berichtete damals die von IsarFunk herausgegebene<br />

„Hafen-Info“, in der monatlich über die wichtigsten Neuerungen<br />

für Flughafen-<strong>Taxi</strong>s berichtet wurde.<br />

SCHRANKEN MIT AUSWEIS ÖFFNEN<br />

Zu Jahresbeginn 2004 wurden alle Fahrer mit Ausweisen in Form<br />

von Magnetstreifenkarten ausgestattet, die deutlich sichtbar am<br />

Armaturenbrett des <strong>Taxi</strong>s anzubringen waren. Diese Fahrerausweise<br />

enthielten Namen, Vornamen und Lichtbild sowie eine elektronisch<br />

und datenverarbeitungstechnisch zugewiesene, individuelle Kennziffer,<br />

die maschinenlesbar gespeichert<br />

wurde (Magnetstreifen).<br />

Bis heute sind solche Fahrerausweise<br />

personenbezogen und nicht<br />

übertragbar. Mit dem Fahrerausweis<br />

und den Zugangsschranken wurde<br />

die Abrechnung der Aufstellgebühren<br />

nach Anzahl der Durchfahrten eingeführt.<br />

Wie das damals technisch gelöst<br />

wurde, konnte man ebenfalls in der<br />

„Hafen-Info“ nachlesen: „Mit einem<br />

Kartenlesegerät ausgestattete Automaten<br />

werden die zur Identifikation<br />

erforderlichen Daten an eine Rechenanlage<br />

von IsarFunk übermitteln. Auf dieser Rechenanlage erfolgt<br />

ein Abgleich mit einem dort geführten ‚elek tronischen‘ Konto, das<br />

dem Fahrerausweis zugeordnet ist. IsarFunk speichert auf diesem<br />

Konto gegen Zahlung des entsprechenden Geldbetrages die jeweils<br />

gewünschte Anzahl von Aufstellungen in Form von Punkten. Bei<br />

Einführung des Fahrerausweises in einen der Zugangskontrolle dienenden<br />

Automaten (Schranke) wird das Vorhandensein wenigstens<br />

eines Punktes auf dem Konto geprüft, ein Punkt als Aufstellungsgebühr<br />

abgezogen und der Zugang gestattet. Die Aufstellungsgebühr<br />

wird mit jedem Durchfahren einer Schranke mit einem <strong>Taxi</strong><br />

fällig und fällt also mit<br />

jeder Bereitstellung eines<br />

<strong>Taxi</strong>s an.“<br />

Natürlich stießen solche<br />

Maßnahmen damals<br />

auch auf den Widerstand<br />

einiger Taxler. Nicht nur<br />

derjenigen, die ab und zu<br />

den Fahrgast gerne einmal<br />

über den Umweg der<br />

legendären „Ungarn-<br />

Schleife“ in Richtung Innenstadt beförderten. Auch der damalige<br />

Vorsitzende der Münchner <strong>Taxi</strong>vereinigung (die einige Jahre später<br />

wegen Insolvenz aufgelöst wurde) wehrte sich gegen Schranke<br />

und Fahrerausweis. Schranken im <strong>Taxi</strong>gewerbe seien überflüssig<br />

wie ein Kropf, auch oder gerade am Flughafen, schrieb der Vorsitzende<br />

in einer renommierten <strong>Taxi</strong>-Fachzeitschrift im Jahr 2004.<br />

Die Richter sahen das jedoch anders: „Der Antrag der <strong>Taxi</strong>vereinigung,<br />

den Nutzungsvertrag von IsarFunk per einstweiliger Verfügung<br />

für ungültig erklären zu lassen, wurde von der 33.<br />

Zivilkammer des Landgerichts <strong>München</strong> I in allen Punkten abgewiesen“,<br />

berichtete IsarFunk im November 2004 und bedankte<br />

sich bei all den Fahrern und Unternehmern für die konstruktiven<br />

Vorschläge. „Allgemein wird positiv bewertet, dass der Ablauf<br />

reibungsloser funktioniert und die Stimmung insgesamt wesentlich<br />

besser und ruhiger ist als vorher.“ jh<br />

BILD: freepik.com<br />

8 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


EINER TRAUT SICH NICHT IN<br />

DIE SCHWEINEBUCHT<br />

FLUGHAFEN<br />

Wer reibungslose Abläufe organisieren und dafür klare Regeln aufstellen muss,<br />

stößt dabei immer wieder auf Widerstand einzelner Kollegen, deren<br />

Rechtsempfinden abstruse Kapriolen schlägt.<br />

Der Wartebereich im T2 zwischen<br />

den u-förmigen Reihen und der<br />

Modulspur wird von den Flughafen-Taxlern<br />

als „Schweinebucht“ bezeichnet.<br />

Es ist eine Anspielung darauf, dass man<br />

hier im Sommer besonders stark schwitzt,<br />

steht man doch meist ungeschützt in der<br />

prallen Sonne. Ein Münchner Taxler meidet<br />

diesen Platz allerdings nicht aus temperaturtechnischen<br />

Gründen, sondern vielmehr,<br />

weil er der Ansicht ist, dass die Schweinebucht<br />

kein rechtmäßiger Halteplatz sei und<br />

er deshalb hier nicht warten dürfe.<br />

In der Konsequenz seines sehr individuellen<br />

Rechtsempfindens bleibt dann jener<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer immer so lange im u-förmigen<br />

Wartebereich stehen, bis alle vor ihm postierten<br />

Kollegen aus der Schweinebucht in die<br />

Modulspur aufgerückt sind und er den ersten<br />

freien Platz in der Modulspur besetzen kann.<br />

Damit zieht er sich zunehmend den Zorn<br />

seiner hinter ihm postierten Kollegen zu,<br />

weil diese nicht nachrücken können. Weil<br />

der Kollege mit diesem Verhalten den <strong>Taxi</strong>-<br />

Ablauf am Flughafen stört, wurde er vor<br />

einiger Zeit aufgrund eines Beschlusses des<br />

Sanktionsausschusses mit einem Nutzungsverbot<br />

belegt. Ihm wurde also untersagt, sich<br />

weiterhin am Flughafen aufstellen zu dürfen.<br />

Gegen dieses Nutzungsverbot ist der<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer jetzt mit einer einstweiligen<br />

Verfügung vorgegangen. In der daraufhin<br />

angesetzten mündlichen Gerichtsverhandlung<br />

führte er aus, dass er eine<br />

Aufstellung in der Schweinebucht als unerlaubte<br />

Bereitstellung ansehe und er deshalb<br />

Sanktionen befürchte. Würde er sich<br />

am Stachus außerhalb des Standplatzes<br />

aufstellen, müsste er ja auch eine Strafe<br />

zahlen. Dass dieser Vergleich hinkt, machten<br />

dem <strong>Taxi</strong>fahrer sowohl die Gegenseite<br />

als auch der Richter klar. Bei der Stellfläche<br />

„Schweinebucht“ handelt es sich nicht um<br />

einen öffentlichen Verkehrsbereich, sondern<br />

um Privatgrund des Flughafens. Der<br />

wiederum hat die Fläche als Halteplatz für<br />

<strong>Taxi</strong>s gekennzeichnet. Die Schweinebucht<br />

ist somit privatrechtlich rechtmäßig ausgeschildert.<br />

Der Richter ließ an dieser Rechtsinterpretation<br />

keinerlei Zweifel.<br />

Lediglich beim ausgesprochenen Nutzungsverbot<br />

deutet der Richter an, dass dies<br />

im Hauptsacheverfahren als unverhältnismäßig<br />

angesehen werden könnte. Wobei der<br />

Richter hier übersieht, dass der besagte Kollege<br />

mit dem Verlust der Flughafenberechtigung<br />

trotzdem weiterhin die Möglichkeit<br />

hätte, sich im Münchner Stadtgebiet aufzuhalten<br />

und dort Geld zu verdienen. Trotzdem<br />

hat IsarFunk die Strafe daraufhin auf<br />

eine Geldbuße reduziert und das Nutzungsverbot<br />

zurückgenommen.<br />

Ein Einsehen konnte damit beim besagten<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer nicht bewirkt werden. Er hat<br />

sein Verhalten trotz der richterlichen Belehrung<br />

nicht geändert und blockiert nach wie<br />

vor die Einfahrt in die Schweinebucht. Weil<br />

er sich damit abermals sehr unkollegial<br />

verhält und immer wieder Streit mit den<br />

Kollegen provoziert, wird sich der Sanktionsausschuss<br />

wohl ein weiteres Mal mit<br />

diesem <strong>Taxi</strong>fahrer befassen müssen. jh<br />

Rechtlich nicht zu beanstanden: Der<br />

Halteplatz in der „Schweinebucht“<br />

ist als <strong>Taxi</strong>platz gekennzeichnet. Nur<br />

einer will sich nicht daran halten.<br />

Der Kollege des ersten <strong>Taxi</strong>s<br />

ganz vorne verweigert das<br />

Nachrücken und verzögert<br />

so das Nachrücken aller im<br />

T2-Speicher..<br />

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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

9


FLUGHAFEN<br />

VOM BLAUEN KASTEN<br />

ZUM FINGERDRUCK<br />

Die Entwicklung des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Münchner Flughafen ist eng mit den<br />

digitalen Fortschritten verknüpft. Nirgendwo wird das deutlicher als bei der<br />

Kurzfahrtenregelung.<br />

2004 wurden zur<br />

Abwicklung der Kurzfahrten<br />

noch solche<br />

Kästen installiert und<br />

programmiert.<br />

Sind Sie ein für Abenteuer und Extremsituationen offener<br />

Mensch? Dann habe ich eine Empfehlung für Sie: Eine<br />

<strong>Taxi</strong>fahrt vom Flughafen nach Neufahrn.“ Mit diesen Worten<br />

beginnt ein ausführlicher Leserbrief, der im Dezember 2005<br />

im Freisinger Tagblatt erschienen ist. Darin schildert ein in Neufahrn<br />

– und damit in Flughafennähe - wohnender Fahrgast die<br />

Erlebnisse seiner <strong>Taxi</strong>fahrten vom Flughafen nach Hause, bei<br />

denen massive Geschwindigkeitsüberschreitungen und gefährliche<br />

Überholmanöver keine Ausnahme, sondern die Regel waren.<br />

Dieses Massenphänomen der sinnlosen Raserei nach Erding,<br />

Freising und zu anderen nahegelegenen Orten war der ungewollte<br />

Nebeneffekt der so genannten Kurzfahrtenregelung. Sie erlaubte<br />

dem <strong>Taxi</strong>fahrer, dass er sich noch einmal vorne einreihen<br />

durfte, wenn er innerhalb eines Zeitfensters von 20 Minuten wieder<br />

am Flughafen eintraf. Für die Fahrer*innen konnte damit ein<br />

Ausgleich zur stundenlangen Wartezeit geschaffen werden. Bei<br />

kurzen Strecken im Bereich des Flughafengeländes und den unmittelbar<br />

angrenzenden Ortschaften war dieses Zeitfenster ausreichend.<br />

Strecken nach Freising, Erding, Neufahrn und Co., die schon<br />

2005 rund 25 Euro ausmachten, waren in einem 20-Minuten-<br />

Zeitfenster bei regelkonformer Fahrweise dagegen nicht zu<br />

bewerkstelligen.<br />

Trotzdem gab es viel zu viele MUC-<strong>Taxi</strong>fahrer, die bei diesen<br />

Fahrten die physikalischen Gesetze von Zeit und Raum zu durchbrechen<br />

versuchten und damit von vornherein als Verlierer endeten.<br />

Selbst dann, wenn sie vereinzelt den Wettlauf gegen die Zeit<br />

gewannen, hatten sie mit solch einer Fahrt doch zumeist einen<br />

bis dahin treuen <strong>Taxi</strong>fahrgast verloren – spätestens seit 2016, als<br />

Uber als „lebenssicherere“ Alternative auf den Markt kam. Und<br />

wer weiß, ob nicht manches Hotel darauf verzichtet hätte, einen<br />

eigenen Flughafen-Shuttle für die Gäste anzubieten, wenn die<br />

Kollegen gesittet gefahren wären.<br />

Trotzdem ist die Kurzstreckenregelung eine gute Sache, zum<br />

einen, weil die große Mehrheit der Flughafentaxler vernünftig<br />

damit umgeht, zum anderen, weil es IsarFunk durch verschiedene<br />

Maßnahmen gelungen ist, die Nutzung transparent und manipulationssicher<br />

darzustellen.<br />

Im Frühjahr 2004 hatte man an den ersten Positionen der<br />

Modulspuren Automaten installiert. Deren Bedienung war ähnlich<br />

einfach wie die damalige Schrankennutzung: Vor dem Wegfahren<br />

musste man den Startknopf drücken und die Fahrerkarte durchziehen,<br />

bei der Rückankunft den „Stoppknopf“ drücken und die<br />

Karte abermals durchziehen. War der oder die <strong>Taxi</strong>fahrer*in innerhalb<br />

der berechtigten, auf 20 Minuten eingestellten Zeit eingetroffen,<br />

blinkte die grüne Lampe, bei Nichtberechtigung<br />

(Zeitüberschreitung) blinkte die rote Lampe. Das war auch deutlich<br />

für die anderen Kolleg*innen zu erkennen, sodass diese genau<br />

wussten, ob sich der Kollege zurecht ganz vorne einreiht.<br />

Doch keine Technik ohne Tücken bzw. ohne die Raffinesse<br />

mancher Kollegen, die meinten, sie könnten den Automaten austricksen,<br />

indem sie beispielsweise bei der Rückkehr von einer<br />

Kurzfahrt nach mehr als zwanzig Minuten durch gleichzeitiges<br />

Drücken der Start- und Stopp-Taste grünes Licht bekamen. Ein<br />

umfangreiches Software-Update setzte diesem Treiben aber schnell<br />

ein Ende. Die neue Software musste damals noch an jedem Automaten<br />

einzeln aufgespielt werden.<br />

VOM LANDKREIS ABGESEGNET<br />

Die Kurzfahrtenregelung war übrigens keine willkürliche Bestimmung<br />

von IsarFunk, sondern über eine Allgemeinverfügung<br />

vom Landkreis Erding abgesegnet: Darin war genau geregelt,<br />

dass sie nur der- oder diejenige in Anspruch nehmen konnte,<br />

der einen Fahrgast am Modul aufnahm oder einen Auftrag über<br />

das Standplatztelefon im Zentralbereich bzw. durch den TSP<br />

erhalten hatte. Für Aufträge, die über Funk von den Zentralen<br />

aus Freising oder <strong>München</strong> angenommen wurden, galt keine<br />

Heute läuft alles<br />

über eine App.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

10 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


FLUGHAFEN<br />

Auf dem Monitor kann<br />

man sehen, welche<br />

<strong>Taxi</strong>s sich nach einer<br />

Kurzfahrt wieder vorne<br />

einreihen dürfen.<br />

Kurzfahrtenregelung. Diese Kolleg*innen mussten sich nach<br />

Durchführung eines über Funk oder gar Handy eingegangenen<br />

Auftrags dann wieder hinten anstellen.<br />

Die Kurzfahrtenregelung gilt übrigens noch heute, die klobigen<br />

blauen Kästen sind allerdings an den Terminals verschwunden.<br />

Heute melden die <strong>Taxi</strong>fahrer*innen eine Kurzfahrt über ihre Fahrer-App<br />

an und steuern anschließend in aller Ruhe ihr Fahrtziel<br />

in Flughafennähe an. Ganz ohne Zeitdruck also, denn die Kurzfahrt<br />

ist mittlerweile nicht mehr zeitlich basiert, sondern wird<br />

stattdessen über das befahrene Gebiet definiert, welches von der<br />

Fahrer-App per GPS abgefragt wird. Es umfasst in der Ausdehnung<br />

von Nordost nach Südwest einen Radius von 25,6 Kilometern und<br />

von Nordwest nach Südost einen Radius von 20,7 Kilometern.<br />

Um den Anspruch auf eine Kurzfahrt geltend zu machen, müssen<br />

die Fahrer*Innen zu Fahrtbeginn den Besetztmodus in der<br />

App aktivieren. Am Ziel wird er wieder deaktiviert. Nun wird automatisch<br />

vom System überprüft, ob man einen Anspruch auf eine<br />

Kurzfahrt hat. Die Meldung darüber wird direkt auf das Handy<br />

geschickt. Dank GPS kann die App automatisch eine priorisierte<br />

Vorfahrt am Modul regeln.<br />

Unverändert geblieben sind die rechtliche Definition per Allgemeinverfügung<br />

durch das Landratsamt Erding und die Transparenz.<br />

Monitore an den Modulen der <strong>Taxi</strong>stände zeigen jeweils<br />

die Nummern der <strong>Taxi</strong>s an, die sich nach der Rückkehr von einer<br />

Kurzfahrt wieder vorne einreihen dürfen. Damit ist nun längst<br />

auch dem Wunsch entsprochen, den die Kollegen schon 2005<br />

geäußert hatten: Zu sehen, welche Konzessionsnummer sich an<br />

der ersten Position vorne wieder bereitstellen darf.<br />

Und sollte der Fahrgast, der 2005 noch so viele schlechte Erfahrungen<br />

gemacht hatte, immer noch regelmäßig vom Flughafen<br />

nach Neufahrn fahren, muss er jetzt hoffentlich keine Leserbriefe<br />

mehr schreiben. jh<br />

<strong>Taxi</strong>flotte sucht Verstärkung (m/w/d)<br />

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wertvolle Tipps zu Standplätzen und den Umgang<br />

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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

11


SERVICE<br />

STIMMT<br />

SO<br />

WONACH<br />

RICHTET SICH<br />

DAS TRINKGELD?<br />

Auch in <strong>München</strong> ist es durchaus üblich, bei <strong>Taxi</strong>fahrten ein Trinkgeld zu geben.<br />

Aber wer gibt es (reichlich), wer eher weniger? Gibt es regionale und<br />

internationale Unterschiede in der »Trinkgeldkultur«?<br />

Jede zweite <strong>Taxi</strong>fahrt endet ohne Trinkgeld“ – dieses Ergebnis<br />

einer „Trinkgeldstudie“ ist derzeit sogar auf Plakaten<br />

manch einer Großstadt zu lesen. Das Ergebnis vermittelt,<br />

dass es eigentlich mehr sein müsste und eventuell auch schon<br />

mal war.<br />

Traditionell prall gefüllt ist das Trinkgeld-Fach im <strong>Taxi</strong>geldbeutel<br />

am Ende einer Silvester-Schicht. Nach zwei Pandemie-Jahren<br />

endlich mal wieder viel Barumsatz und entsprechend viel Trinkgeld,<br />

da schlugen zum Jahreswechsel vor allem die Herzen der<br />

Nachtschicht höher. Fast alle Fahrerinnen und Fahrer aus der<br />

Branche wissen ihre besondere Trinkgeldgeschichte zu erzählen,<br />

und viele beklagen einen Rückgang der Freigiebigkeit. Ob<br />

die oben erwähnte Studie mit ganzen 68 Befragten da Licht ins<br />

Dunkel bringt, sei einmal dahingestellt.<br />

Man gibt es der Kellnerin, der <strong>Taxi</strong>fahrer nimmt es, der Schaffner<br />

wird es in der Regel zurückweisen – wonach richtet sich das<br />

Trinkgeld? Fragt man nach, haben viele Menschen durchaus klare<br />

Trinkgeldregeln im Kopf, aber niemand weiß so genau, woher sie<br />

eigentlich stammen. In Italien ist Trinkgeld eher verpönt, in den<br />

Nachbarländern nicht. Trinkgeld wird in protestantischen oder<br />

katholischen Ländern und in faschistischen oder demokratischen<br />

Ländern gegeben, und selbst in der DDR gehörte es zum guten Ton.<br />

Und zum Zankapfel wird es inzwischen auf dem Kreuzfahrtschiff,<br />

da dort verschiedene Kulturen unversöhnlich aufeinanderprallen.<br />

Gegenseitiges Unverständnis ist so vorprogrammiert. All dies<br />

sind Merkmale einer Kultur, die sich inzwischen allen rationalen<br />

Erklärungsversuchen entzieht.<br />

Aber woher kommt dieser Brauch eigentlich? Der deutsche Ausdruck<br />

„Trinkgeld“ taucht erstmals im späten Mittelalter auf. Im<br />

Benimm-Klassiker rät Adolph Freiherr von Knigge bereits 1788,<br />

„dem Wagenmeister ein gutes Trinkgeld zu geben“. Die Intention<br />

war es wohl, dass das Geld auf das Wohl des Gastes vertrunken<br />

wird, daher also „Trinkgeld“. Und so war es seit dem Mittelalter<br />

üblich, Dienstleistungen von Boten, Handwerkern und Fuhrleuten<br />

mit Trinkgeld zu belohnen, wobei der Übergang zur Bestechung<br />

natürlich fließend war. Der einfache Dienstleister bekam<br />

ein Trinkgeld, bei besser Situierten erfüllten solche Zahlungen<br />

dann aber schnell den Tatbestand der Bestechung – zumindest<br />

nach heutigen Kriterien.<br />

WENN DER LOHN NICHT ZUM ÜBERLEBEN REICHT<br />

Spätestens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte<br />

sich das Trinkgeld für den Gast dann zu einem Mittel der sozialen<br />

Abgrenzung, durch das sich selbst noch der Kleinbürger von<br />

den Unterschichten unterscheiden konnte, und hielt so auch in<br />

der Gastronomie Einzug. Besonders hier führte es aber auch oft<br />

zu Unmut, denn die Gäste fühlten sich vom Personal regelrecht<br />

zur Trinkgeldgabe gezwungen. Das Personal wiederum war aber<br />

FOTO: Adobe Stock / bluedesign<br />

12 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


SERVICE<br />

vielfach auf das Trinkgeld angewiesen, weil der Lohn allein nicht<br />

zum Überleben reichte und das Trinkgeld einkalkuliert wurde.<br />

Kritiker erkannten so schon damals das Trinkgeld als Symbol der<br />

Entfremdung und Entmenschlichung der Arbeit, „es fördere eine<br />

knechtische Gesinnung, degradiere den Kellner zum Sklaven“.<br />

Gerade der Austausch zwischen männlichen Gästen und weiblichen<br />

Bedienungen im Gastgewerbe wurde zusätzlich als besonders<br />

heikler Punkt empfunden. Die juristische und moralische Debatte<br />

über das Trinkgeld, das formal zwar freiwillig geleistet wurde,<br />

de facto inzwischen aber unausweichlich war, erreichte um 1900<br />

einen ersten Höhepunkt und führte sogar zur Gründung einer<br />

bürgerlichen „Anti-Trinkgeld-Liga“.<br />

TRINKGELD FÜR ANGESTELLTE STEUERFREI<br />

Diese Initiative blieb jedoch wie auch andere Gesetzesinitiativen<br />

zum Trinkgeldverbot bis in die Weimarer Republik erfolglos.<br />

Allerletzte Reste staatlicher Regelungsbedürfnisse zeigten sich in<br />

Deutschland allerdings noch bis in die 1990er-Jahre. Wer schon ein<br />

paar Jahre länger am <strong>Taxi</strong>lenkrad dreht, erinnert sich vielleicht<br />

daran, dass noch unter Helmut Kohl ein Maximalbetrag festgelegt<br />

war, bis zu dem Trinkgeldeinnahmen tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

blieben. Ausgerechnet der Sozialdemokrat Gerhard<br />

Schröder schaffte diese Begrenzung dann ersatzlos ab, und<br />

inzwischen müssen lediglich selbstständige Trinkgeldempfänger<br />

solche Einnahmen beim Finanzamt angeben und als Einkommen<br />

ordentlich versteuern.<br />

Die Auseinandersetzung mit der Historie der Trinkgeldkultur<br />

macht deutlich, dass es sich beim Trinkgeldgeben nicht bloß um<br />

den Austausch materieller Werte handelt. Vielmehr berührt dieses<br />

„Ritual tiefere Fragen von gesellschaftlichem Status, Prestige und<br />

Ehre“, wie der Gießener Historiker Winfried Speitkamp in seiner<br />

kurzweiligen Geschichte des Trinkgeldes „Der Rest ist für Sie!“<br />

vor Augen führt. Rational jedenfalls lässt sich kaum erklären,<br />

warum der „homo oeconomicus gegen seine eigenen Interessen<br />

handelt und für eine bereits erbrachte Dienstleistung Geld zahlt –<br />

selbst wenn er den Empfänger niemals wiedersehen wird“.<br />

International herrscht im Übrigen oftmals eine sehr unterschiedliche<br />

Trinkgeldkultur. In Europa gelten fünf bis zehn Prozent<br />

als „richtig“. In den USA sind 15 Prozent „tip“ heute sogar<br />

eher Minimum, nachdem das Trinkgeldgeben bis zum Bürgerkrieg<br />

gänzlich unüblich und zu Anfang des vergangenen Jahrhunderts<br />

in einigen Bundesstaaten als antidemokratisch und „unamerikanisch“<br />

sogar strafbar war. In vielen Ländern des arabischen Raums<br />

wird heute noch regelmäßig auch schon für kleinere Handreichungen<br />

ein Bakschisch erwartet. In Südostasien kann man sich<br />

allerdings sogar sehr unbeliebt machen, da ein perfekter Service<br />

dort als selbstverständlich angesehen wird.<br />

D-MARK ZU EURO<br />

Interessant ist dabei, dass diese Prozentzahlen dann auch den<br />

Wechsel von der D-Mark zum Euro relativ unbeschadet überstanden<br />

haben und zumindest solche Gäste, die häufiger Dienstleistungen<br />

wie <strong>Taxi</strong> oder Gastronomie in Anspruch nehmen, diese<br />

Kultur auch ins Zeitalter digitaler Zahlungsarten hinüberretteten.<br />

Lediglich Menschen, die eher seltener als Dienstleistungsempfänger<br />

dieser Art unterwegs sind, „vergessen“ das Trinkgeld schon<br />

mal und machen so gerade Krankenfahrten bei vielen Chauffierenden<br />

eher unbeliebt. Ebenfalls interessant ist auch eine weitere<br />

Erkenntnis: Vielleicht ist es dem Ursprung des Trinkgeldes als<br />

ergänzende Entlohnung für den Kutscher geschuldet, ein Teilen<br />

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es dazu die Antwort.<br />

des Trinkgeldes innerhalb des Teams ist jedenfalls in der Gastronomie<br />

heute durchaus gang und gäbe, bei <strong>Taxi</strong>chauffierenden<br />

aber wohl die absolute Ausnahme.<br />

Letztendlich muss wohl jede und jeder, egal ob Trinkgeld<br />

gebend oder empfangend, für sich selbst entscheiden, wie er sich<br />

zu diesem Kulturgut positionieren will, und die Fragen von „Status,<br />

Prestige und Ehre“ für sich selbst bewerten. Ein entspannter<br />

Umgang mit dem Thema hilft dabei in jedem Fall, denn erfahrungsgemäß<br />

bekommen dann doch diejenigen das meiste Trinkgeld,<br />

die es gar nicht drauf anlegen, und ein lockerer Umgang beim<br />

Aufrunden der Zahlung macht einfach glücklicher, oder? rw<br />

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FLOTTEN<br />

Kurz vor Jahresende fand die<br />

Mitgliederversammlung des TVM statt. Die<br />

Tagesordnung war sehr umfangreich und bot<br />

einen Ausblick in die Zukunft der<br />

Verbandsarbeit.<br />

Der Vorstand des TVM wurde im Amt bestätigt.<br />

Die jährlichen Wahlen haben den<br />

aktuellen Vorstand des TVM im<br />

Amt bestätigt. Auf der Tagesordnung<br />

stand neben dem Jahresrückblick<br />

auch der Bericht über die durchgeführten<br />

Schulungen, welche das wichtigste finanzielle<br />

Standbein des Verbandes sind. Diskutiert<br />

wurde insbesondere über die noch<br />

jungen Themen Inklusionstaxi, die langen<br />

Vorbestellzeiten für neue Fahrzeuge und<br />

den Rückzug einiger Hersteller aus dem<br />

<strong>Taxi</strong>markt. Zudem konnten neue Mitglieder<br />

begrüßt werden.<br />

Der Rückblick ist natürlich auch immer<br />

ein Blick nach vorne auf die Arbeitsschwerpunkte<br />

für die kommenden Jahre. Seit der<br />

Änderung im Personenbeförderungsgesetz<br />

vor eineinhalb Jahren haben manche Themen<br />

für die Unternehmer erheblich an<br />

Bedeutung gewonnen. So muss künftig der<br />

Unternehmer bei der Wahl seiner Fahrzeuge<br />

auch auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit<br />

achten, was insbesondere<br />

das Thema Elektrofahrzeuge betrifft. Einer<br />

der Arbeitsschwerpunkte des Verbandes<br />

für die kommenden Jahre wird daher die<br />

Unterstützung der Unternehmer beim<br />

Umbau ihrer Flotten auf emissionsfreie<br />

Fahrzeuge sein. Insbesondere will der Verband<br />

die dafür notwendige Förderung bei<br />

der Anschaffung und dem Ausbau der<br />

La deinfrastruktur bei der Politik einfordern.<br />

Um eine höhere Akzeptanz bei den<br />

Unternehmen zu erreichen, müssen auch<br />

neue Technologien, beispielsweise bei der<br />

Ladeinfrastruktur, erprobt werden, auch<br />

hier wird sich der Verband einbringen.<br />

ZIELE FÜR <strong>2023</strong><br />

Zu den weiteren Arbeitsschwerpunkten<br />

gehören aber auch die Umsetzung der Festpreismöglichkeiten,<br />

die durch die Änderungen<br />

des PBefG möglich werden. Hier werden<br />

wir mit den Behörden und der Stadtpolitik<br />

aufgrund der aktuellen Gespräche hoffentlich<br />

bald zu guten Ergebnissen kommen. Die<br />

nächsten Schritte werden dann die Umsetzung<br />

der Mindestpreise für Mietwagen sein,<br />

damit wir der illegalen Konkurrenz endlich<br />

etwas entgegensetzen können.<br />

Nicht zuletzt wird immer stärker die<br />

Qualitätssicherung des aktiven Fahrpersonals<br />

in den Arbeitsbereich des Verbandes<br />

rücken müssen. Vonseiten vieler guter Fahrer,<br />

aber auch der Fahrgäste, häufen sich<br />

die Beschwerden, dass einige Fahrer tun<br />

und lassen, was sie wollen. Positiv unterstellt,<br />

weil sie gar nicht wissen, dass es<br />

sehr strikte Vorgaben und Pflichten gibt,<br />

die wir als <strong>Taxi</strong>fahrer einhalten müssen.<br />

Negativ betrachtet, sind ihnen die Begriffe<br />

wie Beförderungspflicht oder Tarifpflicht<br />

einfach völlig egal.<br />

Mit diesen umfangreichen Plänen und<br />

Zielen hoffen wir, dass es bei der nächsten<br />

Mitgliederversammlung viele positive<br />

Ergebnisse zur Verbandsarbeit zu berichten<br />

gibt. <br />

fb<br />

TAXI VERBAND BAYERN E. V. (TVB)<br />

Rosenheimer Straße 139<br />

81671 <strong>München</strong><br />

Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />

Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />

E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

die TVB-Seiten: Florian Bachmann<br />

Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />

Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG<br />

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info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de<br />

FOTO: TVM<br />

Wir haben für Sie geöffnet:<br />

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Montag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

15


PERSONEN<br />

INTERVIEW MIT DEM MÜNCHNER<br />

TAXI-ANWALT MICHAEL BAUER<br />

DER KÄMPFER GEGEN<br />

DIE GUTSHERRENART<br />

<strong>München</strong> verliert seinen bekanntesten <strong>Taxi</strong>-Anwalt. Rechtsanwalt<br />

Michael Bauer wird in diesem Jahr deutlich kürzertreten.<br />

Seine Kanzleiräume sind bereits leer. Für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> blickt er<br />

noch einmal zurück auf juristische Meilensteine und äußert<br />

sich zur Zukunft des <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

TAXI TIMES: Herr Bauer, nach 26 Jahren schließen Sie Ihre<br />

Kanzlei in der Schillerstraße 2<strong>1.</strong> Ist der Anwalt Bauer hiermit<br />

Geschichte?<br />

MICHAEL BAUER: Noch nicht ganz. Ich hatte vor, zum Ende des<br />

Jahres 2022 sowohl die Kanzlei in der Schillerstraße aufzugeben,<br />

als auch meine Anwaltstätigkeit insgesamt. Ersteres habe ich<br />

geschafft, das Büro ist leer geräumt. Allerdings muss ich doch<br />

noch einiges an Akten und Mandaten abarbeiten und werde also<br />

wohl – jedoch sehr reduziert – noch ein paar Monate weiter tätig<br />

sein. Ganz verloren bin ich meinen vielen, jahrelang treuen Mandanten<br />

noch nicht. Zeitaufwendige Mandate, wie oft gerade im<br />

Personenbeförderungsrecht, werde ich allerdings nicht mehr<br />

betreuen können.<br />

Neben Ihrer Tätigkeit als <strong>Taxi</strong>unternehmer bis 2006 und<br />

dem damit verbundenen Themenschwerpunkt Verkehrsrecht<br />

haben Sie sich vor allem als Spezialist für das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) einen Namen gemacht. Worum ging<br />

es bei diesen Mandaten?<br />

Einer meiner Schwerpunkte im Personenbeförderungsrecht war<br />

das Einklagen von <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />

die verschiedene Behörden – oft nach<br />

Gutsherrenart – nicht erteilen wollten.<br />

Ich hatte als einer der ersten Anwälte<br />

nicht nur einzelne <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />

sondern mal fünf, mal zehn, auch einmal<br />

dreißig Genehmigungen erfolgreich<br />

für Mandanten eingeklagt. Daneben<br />

ging es immer wieder um <strong>Taxi</strong>genehmigungen,<br />

die widerrufen oder nicht<br />

verlängert bzw. wieder erteilt werden<br />

sollten. In den letzten Jahren musste<br />

ich häufiger Mandanten bei Problemen<br />

nach Betriebsprüfungen, insbesondere<br />

durch das KVR, beraten und vertreten.<br />

Auch erfolgreiche Normenkontrollklagen<br />

um nicht mit dem Personenbeförderungsrecht<br />

in Einklang zu bringende<br />

Tarifordnungen gab es.<br />

Rechtsanwalt Michael Bauer: ein letztes Mal am<br />

Eingang seiner Kanzlei in der Schillerstraße<br />

Lassen Sie uns einmal zurückblicken:<br />

Gab es Rechtsverfahren zum PBefG,<br />

die Sie im Rückblick als Meilenstein<br />

definieren, weil sich danach die Rechtslage<br />

verändert hat?<br />

Ja, vor etwa zwanzig Jahren hatte ich für<br />

einen Mandanten das Recht eingeklagt, zwei<br />

verschiedene Betriebssitze in verschiedenen<br />

Genehmigungsbezirken führen zu dürfen, nachdem<br />

das KVR dessen Münchner <strong>Taxi</strong>genehmigung<br />

für erloschen erklärt hatte, als dieser Unternehmer<br />

im Münchner Umland einen weiteren Betriebssitz eröffnet<br />

hatte. Die Folge war dann eine ministerielle Anweisung<br />

an die Genehmigungsbehörden, wonach mehrfache Betriebssitze<br />

eben doch zulässig sind. Dazu gab es in dieser Zeit auch ein<br />

erfolgreiches Klageverfahren um die Ausweitung von Werbemöglichkeiten<br />

auf <strong>Taxi</strong>s inklusive Dachträgerwerbung. Auch das ist<br />

jetzt Normalität im <strong>Taxi</strong>gewerbe. Erfolgreich hatte ich etwa für<br />

Mandanten gegen <strong>Taxi</strong>zentralen – außerhalb Bayerns – geklagt,<br />

die <strong>Taxi</strong>unternehmer von der Vermittlung ausschließen wollten,<br />

weil diese ihre <strong>Taxi</strong>s nicht nur in der Regelfarbe Hellelfenbein<br />

eingesetzt hatten.<br />

Wenn man Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmen bei Streitigkeiten<br />

zum Konzessionsrecht vertritt, sind zwangsläufig die Genehmigungsbehörden<br />

die Gegner und daher sehr oft auch das<br />

Münchner Kreisverwaltungsreferat<br />

(KVR). Sind Sie für die Verantwortlichen<br />

dort ein rotes Tuch?<br />

Ich hoffe das nicht. Natürlich setze ich<br />

mich für meine Mandanten gegen das<br />

KVR ein, bin auch in so manchen Punkten<br />

nicht gleicher Meinung mit dem<br />

KVR, was die Auslegung von Bestimmungen<br />

des PBefG betrifft. Nach den<br />

ersten erfolgreichen Klagen gegen das<br />

KVR bzw. die Stadt <strong>München</strong> in personenbeförderungsrechtlichen<br />

Angelegenheiten<br />

wurde ich dort durchaus<br />

akzeptiert. Die oben angesprochene<br />

„Gutsherrenart“ konnte ich beim KVR<br />

nie feststellen. Ich schätze die Mitarbeiter<br />

der zuständigen Abteilung des <strong>Taxi</strong>büros<br />

und erkenne an, dass diese in<br />

der Sache verdienstvolle Arbeit leisten,<br />

FOTOS: Michael Bauer<br />

16 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


PERSONEN<br />

Mittlerweile ist das PBefG durch die Novelle von 2020 gehörig<br />

reformiert, doch viele der neuen Paragrafen sind bisher<br />

nur Theorie, weil die für die Umsetzung zuständigen unteren<br />

Verkehrsbehörden sich nicht trauen,<br />

konkrete Maßnahmen zu beschließen.<br />

Haben Sie dafür Verständnis?<br />

Jein …Verständnis habe ich dann wenig,<br />

wenn Behörden einfach nicht wollen oder<br />

kein Interesse für das Personenbeförderungsgewerbe<br />

zeigen, was leider öfters der<br />

Fall ist. Das wiederum hängt allerdings oft<br />

auch zusammen mit unzureichender Personalausstattung<br />

und fehlendem Verständnis<br />

der Behörden dafür, dass das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe<br />

nicht nur eine unbedeutende<br />

Nische in der Daseinsversorgung ist, sondern<br />

durchaus erhebliche Bedeutung hat und entsprechend<br />

Wertschätzung erhalten sollte.<br />

Verständnis habe ich durchaus, wenn die Umsetzung<br />

von konkreten Maßnahmen rechtlich schwierig<br />

und aufwendig ist. Der Bundesgesetzgeber macht<br />

es den Behörden auch nicht unbedingt immer einfach.<br />

Auch Behörden müssen abwägen, was organisatorisch<br />

und rechtlich machbar ist und letztlich kontrollierbar<br />

bleibt.<br />

wenn sie auch aus meiner<br />

Sicht bisweilen über das Ziel<br />

hinausschießen. Ich hoffe, dass diese Wertschätzung ein Stück<br />

weit auch auf Gegenseitigkeit beruht. Mein Verständnis anwaltlicher<br />

Arbeit ist nicht rumzuholzen, sondern sachlich und niemals<br />

unter der Gürtellinie zu argumentieren. Damit ist für die<br />

Mandanten in aller Regel mehr zu erreichen. Ich denke doch,<br />

dass dies anerkannt wird und ich dadurch nicht zum roten Tuch<br />

geworden bin.<br />

Sie haben im Jahr 2010 einen Kommentar zum PBefG mit<br />

685 Seiten herausgegeben. Wie kam es dazu?<br />

Tja, ein mir gut bekannter Journalist einer <strong>Taxi</strong>-Fachzeitschrift,<br />

der meine gewerbepolitischen Aktivitäten und mein Interesse<br />

am PBefG kannte, hatte Kontakt zu einem juristischen Verlag,<br />

der Interesse an einem PBefG-Kommentar hatte, über den kam<br />

schließlich der Kontakt zum Verlag zustande und sodann der Vertrag<br />

für die Erstellung dieses Kommentars. Ich hatte zwar geahnt,<br />

dass dies erhebliche Arbeit werden würde, nicht aber, dass das<br />

im Ergebnis dann doch gut drei Jahre waren, bis der Kommentar<br />

druckreif war. Dieser Verlag wurde dann von einem größeren<br />

Verlag übernommen, bei dem es bereits einen Standardkommentar<br />

zum PBefG gab, es kam also zu keiner Neuauflage meines<br />

Kommentars mehr.<br />

Wagen Sie eine Zukunftsprognose für das (Münchner)<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe?<br />

Das ist schwierig, denn auch ich besitze keine Glaskugel, in der<br />

ich lesen könnte. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde nicht nur in <strong>München</strong><br />

immer wieder mal für tot erklärt und lebt doch noch – teils hustend,<br />

teils frisch und munter – weiter. Wenn sich die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

auf die sich immer wieder wandelnden Bedürfnisse der<br />

Kundschaft einstellen, etwa auch Bedürfnisse nach Inklusionstaxis<br />

erfüllen, nicht nur meinen, dass mit großen Limousinen<br />

und dem Flughafengeschäft Verdienst zu erwirtschaften wäre,<br />

wenn die <strong>Taxi</strong>fahrer qualifiziert und geschult werden und die<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen das Ihre dazu tun, dass genügend Aufträge akquiriert<br />

werden, dann können – jedenfalls seriöse und transparent<br />

wirtschaftende – <strong>Taxi</strong>unternehmer weiter erfolgreich existieren<br />

und ihr Auskommen haben.<br />

Auch die Genehmigungsbehörden müssten das Ihre dazu tun,<br />

indem sie nicht transparent arbeitende Unternehmen aussortieren<br />

(ohne übers Ziel hinauszuschießen), die seriös wirtschaftenden<br />

Unternehmer zu unterstützen und auch die Konkurrenz des nicht<br />

mit dem Personenbeförderungsgesetz zu vereinbarenden Mietwagengewerbes<br />

– das ansonsten sehr wohl seine Berechtigung und<br />

sein Auskommen neben dem <strong>Taxi</strong>gewerbe haben soll – weiter<br />

ausreichend zu kontrollieren und im Griff zu behalten. Ich denke<br />

doch, dass Potenzial für ein wirtschaftlich erfolgreiches <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

weiterhin besteht. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe sollte sich aber auch<br />

auf seine Qualitäten besinnen, diese erfolgreich anbieten und sich<br />

nicht im Klein-Klein und „Weiter so“ verlieren.<br />

Herr Bauer, herzlichen Dank für das Interview. Sie werden<br />

sicherlich auch weiterhin das <strong>Taxi</strong>gewerbe verfolgen. Wir<br />

von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wünschen Ihnen alles Gute für die Zeit<br />

ohne Mandate. <br />

jh<br />

TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

17


ISARFUNK<br />

TAXI<br />

SANKTIONEN BEI<br />

FEHLVERHALTEN<br />

Zur Organisation des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Münchner Flughafen gehört auch<br />

die Qualitätskontrolle. Mit dem Sanktionsausschuss hat IsarFunk dafür<br />

seit fast 20 Jahren ein wirkungsvolles Instrument. Ein Rückblick.<br />

Die Geburtsstunde des Flughafen-Sanktionsausschusses<br />

begann im Januar 2004 gleich mit einem Paukenschlag:<br />

Bereits in seiner ersten Sitzung musste das Gremium<br />

einem <strong>Taxi</strong>fahrer ein einmonatiges Nutzungsverbot aussprechen.<br />

Er hatte durch häufiges Fehlverhalten immer wieder Anlass zu<br />

Beschwerden gegeben. Aus ähnlichen, aber nicht ganz so gravierenden<br />

Gründen wurden gegen weitere <strong>Taxi</strong>kollegen Abmahnungen<br />

ausgesprochen, manche auch in Kombination mit einer Geldstrafe.<br />

Beschlossen wurden diese Sanktionen nach ausführlichen Beratungen<br />

unter den Ausschuss-Mitgliedern. Dabei wurden die zu<br />

bewertenden Vorfälle anonymisiert vorgetragen, damit die Mitglieder<br />

des Sanktionsausschusses neutral und unvoreingenommen<br />

über den Vorfall sprechen können, selbst dann, wenn es sich um<br />

einen Bekannten oder sogar guten Freund handeln sollte. Diese<br />

Vorgehensweise war wichtig, denn der Sanktionsausschuss setzte<br />

sich aus einer breit gestreuten Gruppe aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

zusammen. Ihm gehörten zur Gründung der damalige Geschäftsführer<br />

Hubert Schmidt an sowie die Vertreter diverser <strong>Taxi</strong>verbände,<br />

angefangen beim <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> (damals schon<br />

durch Florian Bachmann vertreten), dem türkischen wie dem<br />

griechischen Verein der <strong>Taxi</strong>fahrer sowie den <strong>Taxi</strong>verbänden Oberding<br />

und Freising. Auch aus der Gruppe der Einweiser war ein<br />

Vertreter dabei. Jene Gruppe der Einweiser, die sowohl intern aus<br />

<strong>Taxi</strong>fahrern wie auch extern aus bezahlten Mitarbeitern bestand,<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />

Rosenheimer Straße 139, 81671 <strong>München</strong><br />

Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 450 540<br />

Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100<br />

E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />

www.isarfunk.de,<br />

www.facebook.com/isarfunk450540<br />

Redaktion und presserechtlich verant wortlich:<br />

IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale (if);<br />

Christian Hess<br />

hatte an den Terminals nicht nur für das reibungslose Nachrücken<br />

der <strong>Taxi</strong>s zu sorgen, sondern musste auch Fehlverhalten von<br />

manchen <strong>Taxi</strong>fahrern gegenüber den Kollegen oder Fahrgästen<br />

melden. Dazu zählten Fahrtverweigerungen, fehlende Kreditkartenakzeptanz<br />

oder auch Behinderungen beim Ablauf – wenn man<br />

beispielsweise zum Zeitpunkt des erforderlichen Nachrückens<br />

nicht am Fahrzeug war.<br />

Selbstverständlich wurde jedem Kollegen, der mit einer<br />

Beschwerde konfrontiert war, die Möglichkeit zu einer schriftlichen<br />

Stellungnahme eingeräumt, was im Vorfeld oft dazu führte,<br />

dass sich manche Verfehlungen als Missverständnis herausstellten<br />

und diese somit erst gar nicht im Sanktionsausschuss behandelt<br />

werden mussten.<br />

GELD GEHT AN DIE TAXISTIFTUNG<br />

Manche Vorfälle haben sich auch anderweitig erledigt. Auf einen<br />

besonders schlimmen Kollegen war im Jahr 2004 die Polizei aufmerksam<br />

geworden: Sie ermittelte aufgrund einer Strafanzeige,<br />

weil der <strong>Taxi</strong>fahrer am Terminal 1 eine Schlägerei begonnen hatte.<br />

Dabei stellte sich im Zuge der Ermittlungen heraus, dass gegen<br />

den „Kollegen“ noch andere Delikte vorlagen, was dann letztlich<br />

zum Entzug des Personenbeförderungsscheins durch die Aufsichtsbehörde<br />

führte.<br />

Nicht zuletzt aufgrund solch möglicher anderen Verfehlungen<br />

gibt IsarFunk bis heute Beschwerden, die massive Verstöße gegen<br />

das PBefG darstellen oder auch strafrechtliche Konsequenzen nach<br />

sich ziehen, parallel zur eigenen Behandlung auch an die Aufsichtsbehörden<br />

in <strong>München</strong>, Freising oder Erding weiter.<br />

Wichtig an dieser Stelle ist auch noch zu erwähnen, dass die<br />

vom Sanktionsausschuss ausgesprochenen Geldstrafen nicht in<br />

die IsarFunk-Kasse fließen, sondern ausnahmslos und komplett<br />

an die <strong>Taxi</strong>stiftung Deutschland gespendet werden. Allein bis Mai<br />

2005 waren hier schon mehr als dreitausend Euro zusammengekommen.<br />

Inzwischen ist es ein Vielfaches davon, auch wenn es<br />

IsarFunk eigentlich lieber wäre, wenn auf dieses Spendenkonto<br />

nur sehr wenig eingezahlt werden müsste. Denn das würde bedeuten,<br />

dass am Münchner Flughafen kein Grund zur <strong>Taxi</strong>-Beschwerde<br />

vorliegt und somit auch kein Sanktionsausschuss Strafen<br />

aussprechen müsste. Vielleicht gelingt es ja innerhalb der nächsten<br />

20 Jahre, diesen Zustand herzustellen. <br />

if<br />

BILDER: freepik.com<br />

18 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


ISARFUNK<br />

WENN DIE DURCHFAHRT<br />

PLÖTZLICH 30 EURO KOSTET<br />

Wer im Terminal 2 den u-förmigen<br />

Wartebereich zwischendurch<br />

verlässt, muss trotzdem an der<br />

Ausfahrtschranke seine Karte<br />

hinhalten. Wenn nicht, wird es teuer.<br />

Wer aus dem<br />

Speicher vorzeitig<br />

rausfährt,<br />

muss seine Fahrerkarte<br />

trotzdem<br />

an der Schranke<br />

im T2 aktivieren.<br />

FOTO: IsarFunk<br />

Warum habt ihr mir 30 Euro abgebucht? Wollt ihr mich<br />

abzocken?“ Mal wieder steht ein erboster <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

am <strong>Taxi</strong>-Service-Schalter im Terminal 2. In der Hand<br />

den Beleg, auf dem die schreiende Ungerechtigkeit dokumentiert<br />

ist: Für die Durchfahrt am Tag xy wurden 30 Euro abgebucht.<br />

Mit solchen Vorwürfen werden die IsarFunk-Mitarbeiter immer<br />

wieder einmal konfrontiert. Wenn man den besagten Vorfall dann<br />

rekonstruiert, stellt sich meist raus, dass der Kollege an jenem<br />

Tag das Warten am Flughafen abgebrochen hat. Meist, weil zwischendurch<br />

ein Stammkunde angerufen hat oder weil es andere<br />

Gründe gab, weshalb der Fahrer diesmal nicht bis zum Vorrücken<br />

in die „Schweinebucht“ und anschließend in die Modulspur bis<br />

zum Einsteigen des <strong>Taxi</strong>fahrgastes warten wollte.<br />

Das Problem in solchen Fällen ist, dass der Fahrer das „U“ über<br />

den Bordstein und den Reisebusparkplatz verlässt. Dazu muss<br />

man wissen: Bei jeder Einfahrt in T2 wird auf der Fahrerkarte<br />

automatisch der Reisebustarif registriert. Erst wenn der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

den U-Bereich verlässt, wird bei der dortigen Schranke der<br />

Reisebustarif deaktiviert und die Gebühr auf den IsarFunk-Tarif<br />

von 1,75 Euro zurückgestuft.<br />

Folglich muss jeder <strong>Taxi</strong>fahrer, der den Standplatz vorzeitig<br />

verlässt, seine Fahrerkarte zwingend an der Schranke bei der<br />

Ausfahrt aus dem U-Bereich aktivieren. Wenn er das vergisst und<br />

sich stattdessen nur an der Ausfahrtschranke auf der oberen Ebene<br />

mit seiner Karte ausloggt, ist er im System mit dem „Reisebustarif“<br />

erfasst. In diesem Fall wird der Betrag sofort beim Betreiber<br />

des Parkplatzmanagements verbucht (und nicht etwa bei IsarFunk)<br />

und kann von dort auch nicht mehr zurückgefordert werden. Auf<br />

diese Systemeinstellung hat IsarFunk keinen Einfluss und leider<br />

auch keinen Anspruch auf Erstattung des Betrages. if<br />

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FOTO: Daimler Ag.


INTERNATIONAL<br />

SCHWABINGER<br />

ERFOLG IN<br />

BRÜSSEL<br />

Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Gregor Beiner vertritt die Interessen<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes auf EU-Ebene.<br />

Kurz vor dem Jahreswechsel konnte<br />

er von einem positiven Ergebnis<br />

seiner Brüsseler Lobbyarbeit berichten.<br />

Im Dezember haben Parlamentarier<br />

des Europaparlaments eine geänderte<br />

Form der Direktive zur Plattformarbeit<br />

verabschiedet. „Darin sind <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

erstmals deutlich von den klassischen<br />

Plattformbetreibern wie Uber oder Bolt<br />

abgegrenzt“, berichtet Gregor Beiner<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>.<br />

Die Entscheidung traf der zuständige<br />

Fach-Ausschuss des Europäischen Parlaments.<br />

Damit hat sich nach der EU-Kommission<br />

nun auch das Europaparlament<br />

zum Thema Regulierung der Plattformarbeit<br />

positioniert – aus Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

aber viel taxifreundlicher als<br />

die Kommission, indem man eine klare<br />

Abgrenzung von <strong>Taxi</strong>zentralen zu Plattformanbietern<br />

definiert hat.<br />

Bei der Direktive geht es um eine künftige<br />

arbeits- und sozialrechtliche Einstufung<br />

jener Menschen, die für digitale<br />

Plattformanbieter arbeiten. Einen ersten<br />

Gesetzesentwurf hatte vor 13 Monaten die<br />

EU-Kommission präsentiert. Nun folgte also<br />

der oben erwähnte Entwurf des Europäischen<br />

Parlaments. Als dritte Instanz wird<br />

sich auch noch der Europäische Rat äußern.<br />

FAIRER WETTBEWERB<br />

Im bisherigen Entwurf der EU-Kommission<br />

waren zwar Verbesserungen für die<br />

prekäre Situation für Uber-Fahrer und<br />

Maßnahmen zur Gestaltung eines fairen<br />

Wettbewerbs enthalten, gleichzeitig drohte<br />

aber bei diesem Entwurf, dass Funkteilnehmer<br />

einer <strong>Taxi</strong>zentrale als Arbeitnehmer<br />

klassifiziert werden.<br />

Im nun formulierten Entwurf des Europäischen<br />

Parlaments wird diese Vereinheitlichung<br />

differenziert. Zu finden ist dieser<br />

für die <strong>Taxi</strong>branche sehr wichtige Unterschied<br />

in der Aufführung der Erwägungsgründe<br />

(Recitals) unter der Randnummer<br />

17. Dort wird unter anderem definiert,<br />

dass sich „<strong>Taxi</strong> dispatch services“ (wie<br />

eben <strong>Taxi</strong>zentralen) von „ride hailing<br />

digital labour platforms“ (also Plattformen<br />

wie Uber, Bolt etc.) unterscheiden lassen,<br />

wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind.<br />

Dazu zählt unter anderem, dass sie nur<br />

„self-employed licensed taxi drivers“, also<br />

lizenzierte <strong>Taxi</strong>unternehmer und -fahrer,<br />

an Fahrgäste vermitteln. Als Voraussetzung<br />

nennt die Direktive, dass die <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

den Preis nicht selbst bestimmt<br />

(„does not set and collect the fare for the<br />

journey“) und dass sie keinerlei Kontrolle<br />

und Weisungsbefugnis ausübt („they do<br />

not exert any type of control and direction“)<br />

– auch nicht über die Qualität der Fahrzeuge<br />

oder über die Fahrer und deren Arbeitsleistung<br />

(„over the quality of the vehicles<br />

or over the drivers and their performance<br />

of the work“).<br />

Explizit weist die Randnummer 17<br />

darauf hin, dass selbstständige <strong>Taxi</strong>unter-<br />

GANZHEITLICHE GEWERBEPOLITIK<br />

Der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer, Geschäftsführer des Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>zentrums in der Schwabinger Occamstraße, engagiert<br />

sich auch landes-, bundes- und europaweit für das <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

Er arbeitet beim <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> / Bayern mit,<br />

sitzt beim Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen (BVTM) im<br />

Vorstand und ist der Vorsitzende der Europäischen <strong>Taxi</strong>vertretung<br />

<strong>Taxi</strong>s4SmartMobility (T4SM). Diese Organisation<br />

setzt sich aus <strong>Taxi</strong>zentralen und Verbänden verschiedener<br />

europäischer Länder zusammen und wird von deutscher<br />

Seite durch den Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen (BVTM)<br />

und der Zentralenvereinigung <strong>Taxi</strong> Deutschland repräsentiert<br />

und finanziert.<br />

Das Ziel von T4SM ist es, geplante Regularien der Europäischen<br />

Union (EU) zur Mobilität zu beobachten und die europäischen<br />

Institutionen bei ihren Gesetzgebungsprozessen<br />

beratend zu begleiten. <br />

jh<br />

FOTOS: Pixabay, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

20 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


INTERNATIONAL<br />

EU-RICHTLINIE<br />

ZUR REGULIERUNG<br />

VON PLATTFORMARBEIT<br />

Alle dazu bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

erschienenen Beiträge<br />

Der Entwurf der<br />

EU-Kommission<br />

Die Gefahr für<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen<br />

und Soloselbständige<br />

Gregor Beiner agiert<br />

aus dem Herzen von<br />

Schwabing bis zur<br />

EU nach Brüssel.<br />

EU-Richtlinie<br />

Appelle des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

zeigen<br />

Wirkung<br />

nehmer in der Regel frei in der Wahl der<br />

Art und Weise sind, wie sie ihren Umsatz<br />

erwirtschaften („Self-employed taxi drivers<br />

are usually free in choosing the way<br />

to generate their turnover“).<br />

ERFOLG FÜRS TAXI<br />

Gregor Beiner und der BVTM zeigen sich<br />

erleichtert, dass mit dieser Formulierung<br />

vonseiten des Europaparlaments den<br />

Bedenken aus der <strong>Taxi</strong>branche Rechnung<br />

getragen wurde. „Wir haben uns als deutscher<br />

Bundesverband gemeinsam mit den<br />

europäischen Partnern<br />

in den Organisationen<br />

International Road<br />

Transport Union (IRU) und<br />

<strong>Taxi</strong>s4SmartMobility (T4SM) bis<br />

zuletzt dafür stark gemacht, ‚echte‘ Plattformen<br />

wie Uber oder Bolt nicht mit <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

über einen Kamm zu scheren“,<br />

sagt Beiner und ergänzt: „Da die Direktive<br />

nicht unmittelbar wirkt, sondern in nationales<br />

Recht umgesetzt werden muss, wird<br />

diese Klarstellung im weiteren Prozess von<br />

großer Bedeutung sein.“<br />

Der <strong>Taxi</strong>branche ist damit ein wichtiger<br />

Erfolg gelungen, „um auch künftig Solo-<br />

Selbständigkeit zu gewährleisten und <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

auch weiterhin den Betrieb zu<br />

ermöglichen“. Allerdings bleibe auf europäischer<br />

Ebene noch viel zu tun, mahnt Beiner<br />

und zeichnet das weitere Prozedere auf:<br />

„Nach der Kommission hat sich nun auch<br />

das Parlament zum Thema Plattformarbeit<br />

positioniert. Der Rat der Europäischen<br />

Union, in dem die nationalen Regierungen<br />

zusammenkommen, konnte sich bislang<br />

noch auf keine Position einigen. Dies steht<br />

nun für <strong>2023</strong> an.“<br />

Sobald sich auch der Rat positioniert<br />

hat, beginnt der sogenannte Trilog der<br />

drei Institutionen Kommission, Rat und<br />

Europäisches Parlament. Weil jetzt aber<br />

die Besonderheiten der <strong>Taxi</strong>branche explizit<br />

adressiert seien, haben wir als <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

nun einen „Fuß in der Türe“ für alle<br />

weiteren Beratungen.“<br />

Von Schwabing aus wird also noch die<br />

ein oder andere Reise nach Brüssel notwendig<br />

sein. jh<br />

TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

21


FAHRZEUGE<br />

VOLVO LEGT NACH<br />

Mit mehr Reichweite und kürzeren Ladezeiten will Volvo sein bislang einziges<br />

vollelektrisches <strong>Taxi</strong> noch interessanter für das Gewerbe machen.<br />

Das neue Einstiegsmodell verfügt<br />

jetzt über Heckantrieb und kann –<br />

in Kombination mit der 69-kWh-<br />

Hochvoltbatterie – mittlerweile maximal<br />

238 PS abliefern. Dank des Antriebs kommt<br />

der Einstiegs-XC40 jetzt bis zu 460 anstatt<br />

wie bislang 425 Kilometer weit. Das bisherige<br />

Einstiegsmodell mit Frontantrieb wird<br />

nicht mehr erhältlich sein.<br />

Dennoch bietet Volvo eine weitere Single-Motor-Antriebsvariante<br />

an. In Kombination<br />

mit einem 82-kWh-Akku werden nun<br />

252 PS-Leistung an die Hinterräder abgegeben<br />

und der Volvo-Stromer kann in dieser<br />

Konfiguration bis zu 515 Kilometer weit<br />

fahren. Neben der gesteigerten Reichweite<br />

kann der „große“ Akku auch noch mit einer<br />

größeren Ladegeschwindigkeit aufwarten.<br />

Mit bis zu 200 kW statt wie bislang 150 kW<br />

soll der Ladevorgang an Geschwindigkeit<br />

zunehmen. 27 Minuten sollen ausreichen,<br />

um beide Akku-Varianten von 10 auf 80 Prozent<br />

der Kapazität aufzuladen.<br />

Weiterhin wird Volvo eine Version mit<br />

einem gänzlich neu motorisierten Allradantrieb<br />

anbieten. Anstelle der 204 PS starken<br />

Elektromotoren an beiden Achsen<br />

findet sich vorne jetzt ein 150 PS starker<br />

Asynchron-Elektromotor und hinten ein<br />

258 PS starker Permanentmagnet-Elektromotor.<br />

Dieser Antrieb wird in Kombination<br />

mit dem 82-kWh-Akku, dessen Temperaturmanagement<br />

optimiert wurde, angeboten<br />

und soll jetzt an einer Reichweite von<br />

bis zu 500 Kilometern kratzen.<br />

TAXIPAKET INKLUSIVE<br />

Der XC40 mit den neuen Antriebsvarianten<br />

geht ab dem kommenden Modelljahr<br />

(04/<strong>2023</strong>) in die Produktion. In der Basisvariante<br />

ist der vollelektrische Volvo XC40 mit<br />

Hinterradantrieb und dem Ausstattungsniveau<br />

Essential ab knapp unter 40.000 Euro<br />

netto zu haben. Die Extended-Range-Variante<br />

mit Single-Motor und Hinterradantrieb<br />

startet in der einfacher gehaltenen<br />

Ausstattungsvariante Core bei rund 4.500<br />

Euro netto mehr. Die Topmotorisierung mit<br />

zwei Motoren hat die Ausstattungsvariante<br />

Plus als Basis und kann ab ca. 50.000 Euro<br />

netto bestellt werden.<br />

Wie bei allen Volvo-Modellen, mit Ausnahme<br />

des XC90, ist der komplette Umbau<br />

zum <strong>Taxi</strong> im Kaufpreis inbegriffen. Während<br />

die Folierung optional erhältlich ist,<br />

beinhaltet des Volvo-<strong>Taxi</strong>-Paket immer<br />

einen Spiegeltaxameter, ein <strong>Taxi</strong>-Dachzeichen<br />

sowie eine <strong>Taxi</strong>-Alarmanlage. Zusätzlich<br />

ist ein Dachzeichenschalter mit dem<br />

Anschluss für das Dachzeichen Bestandteil<br />

des Pakets. Dank einer inbegriffenen Tarifprogrammierung,<br />

Konformitätsprüfung<br />

und Ersteichung sowie einer Untersuchung<br />

nach § 42 BOKraft kann der neue Besitzer<br />

sein neues <strong>Taxi</strong> sofort in Betrieb nehmen.<br />

Beim Kauf eines XC40-<strong>Taxi</strong> gewährt<br />

Volvo zudem einen zusätzlichen <strong>Taxi</strong>rabatt.<br />

Seit dem <strong>1.</strong> Januar <strong>2023</strong> können Käufer<br />

eines XC40 Recharge Pure Electric Single<br />

Engine und des Single Engine Extended<br />

Range mit einen <strong>Taxi</strong>-Nachlass von 10 Prozent<br />

rechnen. Die allradgetriebene Version<br />

muss hingegen ohne einen speziellen<br />

Rabatt auskommen.<br />

Dass Volvo sein E-<strong>Taxi</strong>-Programm weiter<br />

ausbaut, wäre wünschenswert, mit dem<br />

neuen EX90 hätte man sogar schon ein entsprechendes<br />

Fahrzeug in der Pipeline. Und<br />

wenn man einen Blick in Richtung Volvos<br />

Performance-Marke Polestar wirft, dann<br />

zeigt sich wieder einmal, wie nahe man<br />

sich steht. Zumindest auf der technischen<br />

Seite ist Polestar nachgezogen und hat nur<br />

wenige Tage nach Volvo die neuen Antriebe<br />

auch für die Elektro-Limousine Polestar 2<br />

angekündigt. Schließlich basieren beide<br />

Fahrzeuge auf einer Bodengruppe. sg<br />

An solchen Münchner<br />

AC-Ladesäulen kann<br />

der XC40 Recharge<br />

Pure Electric mit<br />

maximal 11 kW geladen<br />

werden.<br />

IN MÜNCHEN 2 X VERTRETEN<br />

Volvo-Händler sind in <strong>München</strong> das<br />

Autohaus <strong>München</strong> in der Kreillerstraße<br />

217 und die Avalon Premium<br />

Cars GmbH in der Moosacher Str. 58.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

22 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


FAHRZEUGE<br />

WIEN ZÄHLT DIE<br />

VERBRENNER-<br />

TAXIS AN …<br />

Als erste deutsche<br />

Stadt wird auch<br />

Hamburg zum <strong>1.</strong><strong>1.</strong>25<br />

Verbrenner-<strong>Taxi</strong>s<br />

verbieten.<br />

… und erleichtert ab sofort den Umstieg auf<br />

emissionsfreie Autos mit einer E-<strong>Taxi</strong>-Förderung.<br />

Diese unterscheidet sich von der Münchner<br />

Förderung in einem entscheidenden Punkt.<br />

Wenn ab 2025 in Wien neu konzessionierte<br />

<strong>Taxi</strong>s ausschließlich<br />

elektrisch angetrieben<br />

sein dürfen, dann wird es erwartungsgemäß<br />

auch <strong>Taxi</strong>unternehmer geben, die sich nur<br />

schwer vom Verbrenner trennen können.<br />

Viele Argumente dürften ihnen allerdings<br />

nicht bleiben, denn die Stadt Wien hat sich<br />

für den Umstieg eingebracht und kann sich<br />

auf ihre finanzielle Hilfe berufen, die seit<br />

Januar <strong>2023</strong> beantragt werden kann.<br />

Maximal 10.000 Euro pro<br />

Fahrzeug kann ein <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

vom Fördertopf abschöpfen.<br />

Pro Unternehmen sind maximal<br />

15 Fahrzeuge förderberechtigt.<br />

Anlass für die Förderung ist das<br />

Als erste deutsche<br />

Stadt wird auch<br />

Hamburg zum<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>25 Verbrenner-<br />

<strong>Taxi</strong>s verbieten.<br />

Statt Kauf:<br />

einfach ein E-<strong>Taxi</strong><br />

abonnieren!<br />

selbstgesteckte Ziel, bis zum Jahr<br />

2030 einen „weitgehend CO₂freien<br />

Wirtschaftsverkehr in die<br />

Realität umzusetzen.“ Antragsberechtigt<br />

sind alle <strong>Taxi</strong>unternehmen,<br />

die einen Betriebssitz in<br />

Wien vorweisen können.<br />

Gefördert werden neu zugelassene,<br />

rein elektrisch betriebene<br />

Kraftfahrzeuge, „deren<br />

Energiewandler ausschließlich<br />

elektrische Aggregate sind“ und<br />

natürlich die notwendige Berechtigung<br />

zur Nutzung als <strong>Taxi</strong> vorweisen können.<br />

Der betriebliche Mehraufwand, der einem<br />

Unternehmen derzeit noch durch die Nutzung<br />

eines elektrischen <strong>Taxi</strong>s entsteht, soll<br />

mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.<br />

Die Auszahlung soll wie folgt ablaufen:<br />

Nach der ersten Inbetriebnahme wird der<br />

erste Förder-Teilbetrag in Höhe von 5.000<br />

Euro ausgeschüttet. Anders als in <strong>München</strong>,<br />

wo der Besetzt-Kilometer bezuschusst wird,<br />

muss ein Wiener E-<strong>Taxi</strong>-<br />

Betreiber nach den ersten<br />

zwölf Monaten innerhalb<br />

von vier Wochen die geleisteten<br />

Besetzt-Betriebsstunden<br />

nachweisen. Sie werden mit<br />

jeweils fünf Euro angerechnet.<br />

Als Nachweis gelten die<br />

„Daten der Registrierkassa,<br />

hinterlegte Kreditkarten, Firmenkartenabrechnungen,<br />

Gutscheine<br />

etc. seit Beginn des<br />

Abrechnungszeitraums“. Sie<br />

müssen gesammelt und als PDF-<br />

Dokument eingereicht werden.<br />

Da diese Daten keinen Nachweis<br />

über den Besetzt-Zeitraum<br />

liefern, bedient man sich eines<br />

eher pragmatischen Ansatzes.<br />

Der gesamte Umsatz wird<br />

durch den durchschnittlichen Umsatz pro<br />

Stunde eines <strong>Taxi</strong>unternehmens dividiert,<br />

der von der Behörde mit 20 Euro angegeben<br />

wird. Hat also ein <strong>Taxi</strong> 200 Euro eingenommen,<br />

dann entspricht das 10 Besetzt-Stunden<br />

und dem Unternehmer werden 50 Euro<br />

gutgeschrieben.<br />

Nach den ersten zwölf Monaten sollte<br />

man auf diesem Weg <strong>1.</strong>000 E-Besetzt-Stunden<br />

nachweisen können. Kann der Unternehmer<br />

das nicht, wird eine zwölfmonatige<br />

Frist gewährt. Wer mehr als <strong>1.</strong>000, jedoch<br />

weniger als 2.000 E-Besetzt-Stunden nachweist,<br />

dem wird der Differenzbetrag zu den<br />

bereits ausgezahlten 5.000 Euro überwiesen.<br />

Können mehr als 20.000 Besetzt-Stunden<br />

nachgewiesen werden, dann wird bereits<br />

nach zwölf Monaten die Förderung abgeschlossen<br />

und die volle Summe ausgezahlt.<br />

Der Nachweis über die Besetzt-Stunden muss<br />

insgesamt sieben Jahre nachgehalten werden.<br />

So lange ist auch eine eventuelle Rückforderung<br />

des Förderbetrages möglich.<br />

Werden nach 12 Monaten keine <strong>1.</strong>000<br />

Besetzt-Stunden erreicht, dann muss der<br />

Unternehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.<br />

Ab sofort kann man den Antrag für<br />

die Wiener E-<strong>Taxi</strong>-Förderung stellen. Noch<br />

sind circa. 6,4 Millionen Euro im Fördertopf.<br />

<br />

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TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

23


AUTONOMES FAHREN<br />

DIE GEISTERAUTOS<br />

VON DER ELBE<br />

Im Hamburger Stadtteil Bergedorf werden demnächst<br />

ferngesteuerte Fahrzeuge unterwegs sein. Die<br />

Ausnahmegenehmigung erteilte der dortige<br />

Verkehrssenator.<br />

Das Fahrzeug befindet sich<br />

tatsächlich auf der Straße,<br />

die Dame allerdings, die<br />

es lenkt, agiert von einem<br />

Studio aus.<br />

In Hamburg hat man sich ein großes Ziel<br />

gesetzt: Bis zum Jahre 2030 sollen über<br />

10.000 autonome Shuttles auf der Straße<br />

sein und Privatfahrzeuge ersetzen.<br />

Einen ersten Schritt in diese Richtung<br />

macht das in Berlin gegründete Unternehmen<br />

Vay. Es setzt ferngesteuerte Fahrzeuge<br />

im Hamburger Stadtteil Bergedorf erstmalig<br />

ohne Sicherheitsfahrer ein.<br />

Klassische autonome Autos werden das<br />

allerdings nicht sein, denn anders als beim<br />

vollautonomen Fahren werden die Fahrzeuge<br />

von Vay ferngesteuert. In Hamburg hat<br />

man mit dem Konzept offene Türen eingerannt.<br />

Als Geschäftsmodell wird eine Art<br />

ferngesteuertes Car-Sharing angepriesen.<br />

Die Fahrzeuge werden fremdgelenkt zum<br />

Kunden gefahren und dort dann in dessen<br />

Hände übergeben. Die Steuerung wird von<br />

speziell geschulten Mitarbeitern – den<br />

sogenannten Telefahrern – übernommen,<br />

die das Fahrzeug dann an einem speziell<br />

ausgerüsteten Arbeitsplatz bedienen.<br />

Mittels mehrerer Monitore, eines Lenkrads<br />

und Pedalen, die auch aus dem Gaming-<br />

Bereich entliehen sein könnten, wird dann<br />

das Fahrzeug durch den Verkehr gesteuert.<br />

Ende vergangenen Jahres wurde von<br />

Vay ein nächster Meilenstein erreicht,<br />

denn der TÜV Süd hat in einem langen<br />

Prozess nicht nur die Sicherheit<br />

der Funktionen der Telefahrstationen<br />

bescheinigt, sondern auch die Cybersicherheit<br />

dahin gehend überprüft, ob das<br />

System vor Angriffen von außen ausreichend<br />

geschützt ist. Beispielsweise wurde<br />

bescheinigt, dass alle Daten bei Vay an<br />

allen Übertragungspunkten verschlüsselt<br />

sind. Auch die Telefahrstationen sind entsprechend<br />

abgesichert – sie sind nur für<br />

autorisierte Telefahrer zugänglich.<br />

GRÜNES LICHT VOM TÜV SÜD<br />

In der Folge hat nun Vay die Weichen für<br />

einen erweiterten Testbetrieb gestellt. Die<br />

Stadt Hamburg hat auf der Grundlage des<br />

Gutachtens des TÜV Süd grünes Licht für<br />

eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie<br />

erlaubt es Vay, auf den Straßen des Hamburger<br />

Ortsteils Bergedorf zukünftig ohne<br />

Sicherheitsfahrer zu testen.<br />

Hinter diesem Schritt steht unter anderem<br />

Anjes Tjarks, der in seiner Funktion<br />

als Hamburgs Senator für Verkehr und<br />

Mobilitätswende auch als ein Treiber des<br />

„Projekts Zukunftstaxi“ gilt: „Intelligente<br />

Mobilitätslösungen sind ein essenzieller<br />

Baustein für die Mobilitätswende. Daher<br />

freuen wir uns, dass Vay in unserer Stadt<br />

einen hochmodernen Telefahr-Service<br />

anbieten will und dieses innovative Modell<br />

nun in Bergedorf ohne Sicherheitsfahrer<br />

testet. Für uns in Hamburg sind moderne<br />

Angebote für unsere Bürger ein großes politisches<br />

Anliegen. Wir begleiten diese konstruktiv<br />

bei höchsten Ansprüchen an die<br />

Sicherheit.“<br />

Vay setzt auf die gleichen Argumente<br />

wie die Betreiber von Free-Floating-Carsharing.<br />

Man will das private Auto ersetzen<br />

und somit nicht nur Emissionen, sondern<br />

auch Verkehrsraum einsparen.<br />

Allerdings lässt die letzte Pressemitteilung<br />

des Unternehmens ganz eindeutig<br />

erkennen, dass Vay auch einen Blick auf<br />

die individuelle Personenbeförderung<br />

geworfen hat. Denn das Unternehmen hat<br />

sich auf die Fahne geschrieben, „die vier<br />

Hauptursachen für tödliche Unfälle in<br />

Innenstädten durch Telefahren zu minimieren:<br />

Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss,<br />

Geschwindigkeitsüberschreitung,<br />

Ablenkung und Müdigkeit“.<br />

Schon bald sind die ersten von Telefahrern<br />

gesteuerten Kia e-Niro in Hamburg<br />

unterwegs. Langfristig gesehen sollen auf<br />

der Grundlage hochwertiger Telefahr-Daten<br />

schrittweise autonome Funktionen in das<br />

System einführt werden. <br />

sg<br />

FOTO: Vay<br />

24 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI


E-TAXI<br />

TAXIFAHREN MIT<br />

FFP2-MASKE:<br />

VERBOT ODER<br />

GEBOT?<br />

Seit dem 2. Februar besteht im ÖPNV keine<br />

Maskenpflicht mehr. Dennoch gibt es<br />

Gründe, die für das Tragen einer Maske<br />

sprechen. Allerdings stellt sich die Frage, ob<br />

man gegen das Verhüllungsverbot verstößt.<br />

Wir haben nachgefragt.<br />

FOTO: Pixabay<br />

Es gab eine Zeit in der Corona-Pandemie, in der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

den Beifahrersitz freihalten durften / mussten. Das<br />

ist nun nicht mehr zulässig, denn jetzt haben die Fahrgäste<br />

im <strong>Taxi</strong> wieder die freie Sitzplatzwahl, einschließlich des<br />

Beifahrersitzes.<br />

Das bringt natürlich die Frage auf, wie man sich als <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

vor einer möglichen Ansteckung optimal schützen kann? Es geht<br />

aber auch um die Fahrgäste, denn Einerseits besteht wieder die<br />

Beförderungspflicht, was bedeutet, dass man auch Corona-positive<br />

Menschen befördern muss. Gleichzeitig kann aber auch mit<br />

der nächsten Fahrt eine schwer kranke Person zur Chemotherapie,<br />

oder Dialyse fahren. Für die Fahrer ein echtes Dilemma.<br />

Aus diesem Grund sollte sich ein Taxfahrer auch weiterhin mit<br />

einer Maske schützen dürfen. Das Problem ist allerdings, dass<br />

im § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung festgehalten wird,<br />

dass man beim Führen eines Kraftfahrzeugs „sein Gesicht nicht<br />

so verhüllen oder verdecken“ darf, dass (es) nicht mehr erkennbar<br />

ist.“ Was also, wenn man im <strong>Taxi</strong> weiterhin eine Maske trägt?<br />

Ist das Verhüllung oder Selbstschutz? Und falls ja, bedeutet das,<br />

dass man hinter dem Lenkrad keine Maske mehr tragen darf? Wir<br />

haben bei der Pressestelle der Münchner-Polizei nachgefragt und<br />

eine umfassende Auskunft bekommen.<br />

WO DAS GESICHT ABGEDECKT WERDEN DARF<br />

Zunächst wird klargestellt, dass nach § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung<br />

(StVO) ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht<br />

so verhüllen oder verdecken darf, dass er nicht mehr erkennbar<br />

ist. Die Vorschrift soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers<br />

während der Teilnahme am Straßenverkehr, zum Beispiel auf<br />

einem Blitzer-Foto sicherstellen, deshalb dürfen wesentliche<br />

Gesichtsmerkmale nicht verhüllt und verdeckt werden.<br />

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes kaschiert zwar<br />

Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen, die Haare und in<br />

den meisten Fällen auch die Ohren noch erkennen. Dies reicht in<br />

der Regel aus, um die Identität des Fahrers festzustellen.<br />

Das Tragen einer Schutzmaske zum Gesundheitsschutz wird<br />

daher grundsätzlich nicht von § 23 Abs. 4 StVO erfasst. Unabhängig<br />

davon darf durch das Tragen einer Schutzmaske die Sicht nicht<br />

beeinträchtigt werden, etwa weil diese zu groß ist oder wenn zum<br />

Beispiel bei Brillenträgern die Gläser beschlagen.<br />

Eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit in Bayern kommt deshalb<br />

nur in Betracht, wenn Indizien dafür vorliegen, dass der<br />

Fahrzeugführer Mund und Nase mit der Absicht verhüllt, seine<br />

Identität zu verschleiern. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.<br />

So kann insbesondere bei Fahrten ohne Fahrgäste oder einer<br />

zusätzlichen Verdeckung weiterer Gesichtspartien (etwa das Tragen<br />

einer Sonnenbrille oder Kopfbedeckung), ein Verstoß gegen<br />

das in § 23 Absatz 4 StVO normierte Verbot in Betracht kommen.<br />

Das Tragen einer Maske zum Gesundheitsschutz durch einen<br />

Kraftfahrzeugführer ist deshalb grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit.<br />

Übrigens spielt die FFP2 -Maske an anderer Stelle noch eine<br />

wichtige Rolle, erstens beim Betreten von medizinischen und pflegerischen<br />

Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser,<br />

Pflegeheime und Arztpraxen oder auch therapeutische Einrichtungen,<br />

in denen noch bis zum 7. April eine Maske getragen werden<br />

muss, auch wenn man nur kurz einen Fahrgast abholt. Zweitens<br />

gehören seit dem ersten Februar, als Zusatz für den Verbandskasten,<br />

zwei unbenutzte FFP2 Masken in jedes Auto. <br />

sg<br />

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25


ZU GUTER LETZT<br />

Die Gerüchteküche<br />

brodelt mal wieder ganz<br />

schön am Flughafen.<br />

BILD: freepik.com<br />

AM MUC<br />

BRODELT’S ...<br />

Seit Wochen erzählen manche <strong>Taxi</strong>fahrer am<br />

Flughafen das Märchen, demnächst würde die IHK-<br />

Unternehmerprüfung abgeschafft. Eine Klarstellung<br />

und Ursachenforschung.<br />

Laut § 3 der Berufszugangsverordnung<br />

für den Straßenpersonenverkehr<br />

(PBZugV) muss jeder<br />

angehende <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

die Eignung durch das Ablegen einer<br />

Fachkundeprüfung bei der Industrie- und<br />

Handelskammer nachweisen. Nur wer diese<br />

Prüfung besteht und zudem noch ein paar<br />

andere rechtliche Voraussetzungen erfüllt,<br />

darf eine <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagenkonzession<br />

erwerben und einen entsprechenden Personenbeförderungsbetrieb<br />

führen.<br />

Diese Regelung ist nach wie vor gültig,<br />

der Gesetzgeber hat dazu keinerlei Änderungen<br />

beschlossen. Das, was also in den<br />

letzten Wochen über WhatsApp-Gruppen<br />

etc. verbreitet wurde, sind schlicht und einfach<br />

Fake News.<br />

Das hat auch die IHK <strong>München</strong> auf<br />

Nachfrage noch einmal bestätigt: „Sowohl<br />

die DIHK als auch das Bayerische Staatsministerium<br />

für Wohnen, Bau und Verkehr<br />

haben uns auf Rückfrage mitgeteilt, dass<br />

keinerlei Änderungen auf politischer Ebene<br />

im Gespräch sind“, sagt ein IHK-Sprecher<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Somit besteht auch<br />

keinerlei Veranlassung bei der IHK für<br />

<strong>München</strong> und Oberbayern, über den Wegfall<br />

der Prüfung oder Änderungen des Prüfungsablaufes<br />

nachzudenken.“<br />

Auch Florian Bachmann vom <strong>Taxi</strong>verband<br />

<strong>München</strong>/Bayern, dessen Verband<br />

entsprechende Vorbereitungskurse für<br />

die Prüfung anbietet, war zwischenzeitlich<br />

nahezu täglich mit Rückfragen zu diesen<br />

Fake News konfrontiert. Er stellt ebenfalls<br />

klar: „Die Unternehmerprüfung wird bleiben,<br />

so wie sie ist, auch wenn aktuell viele<br />

in der Gerüchteküche kochen und etwas<br />

Anderes behaupten.“<br />

KLEINE FACHKUNDE FÜR FAHRER<br />

Er zeigt aber auch Verständnis für das Wirrwarr,<br />

denn der Gesetzgeber hat mit dem<br />

Namen „kleine Fachkunde“ zur Verwirrung<br />

beigetragen. „Die ‚kleine Fachkunde‘<br />

muss künftig jede Person ablegen, die den<br />

Personenbeförderungsschein haben möchte“,<br />

betont Bachmann den Unterschied zur<br />

Unternehmerprüfung. „Der Begriff ‚kleine<br />

Fachkunde‘ bezieht sich also nur auf das<br />

Fahrpersonal, also auf diejenigen, die hinter<br />

dem Steuer eines <strong>Taxi</strong>s oder Mietwagens<br />

sitzen wollen.“<br />

Eigentlich sollte es diese „kleine Fachkunde“<br />

schon seit August 2021 geben, bis<br />

heute ist allerdings bei den zuständigen<br />

Behörden in Berlin über irgendwelche<br />

Inhalte – wenn überhaupt – nur sehr leise<br />

nachgedacht worden.<br />

„Man gibt halt irgendwelchen Gedanken<br />

irgendeine Überschrift“, ärgert sich Bachmann.<br />

„Ob das nun praxisgerecht oder völlig<br />

unsinnig ist, spielt dabei keine Rolle. Und ist<br />

ein Name erst einmal erfunden, dann wird<br />

man ihn auch nicht mehr los. Man lernt daraus,<br />

dass langsam denken nicht gleichbedeutend<br />

ist mit gründlich denken.“ jh<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

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HRB 209524<br />

Redaktion (tt)<br />

Simon Günnewig (sg), Jürgen Hartmann (jh),<br />

Axel Rühle (ar);<br />

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Heftpreis 3,50 €, Premium-Abo 36 €<br />

(inkl. MwSt. und Versand)<br />

ISSN-Nr.: 2367-3850<br />

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<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />

Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />

und der <strong>Taxi</strong> Verband Bayern e. V. (TVB)<br />

bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />

gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />

für deren Inhalte die beiden Genannten<br />

im Sinne des Presserechtes selbst<br />

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Veröffentlichung gemäß § 8, Absatz 3 des<br />

Bayerischen Pressegesetzes: Gesellschafter<br />

(100 %) der taxi-times Verlags GmbH,<br />

Engelsberg ist Hermann Waldner.<br />

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160 kW (218 PS). Hubraum 2.487 cm 3 . Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km, CO 2<br />

-Emissionen kombiniert<br />

120 g/km. Werte wurden nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt.<br />

Hauptsitz: Autohaus NIX GmbH | Frankfurter Straße 1–7 | 63607 Wächtersbach

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