Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2023 - 2027
Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.
Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.
Freistaat Sachsen und hier insbesondere gegen das Finanzausgleichsgesetz zugestimmt. Mit einem kurzfristigen Ergebnis ist dabei nicht zu rechnen. Es isteher davon auszugehen das es Jahre dauert bis mit einer Entscheidung vor Gericht zu rechnen ist.Es ist anzunehmen, dass sich die Wirtschaftskraft, die Steuerkraft und die Finanzzuweisungen rückläufig entwickeln, jedoch die Soziallasten weiterhin steigenwerden. Die Infrastruktur im Landkreis soll der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Das bedeutet, dass künftige Investitionen auf ihre strategischeStabilität, zukunftssichernde Notwendigkeit und perspektivische Auslastung hin überprüft werden müssen.- 8-8
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Freistaat Sachsen und hier insbesondere gegen das Finanzausgleichsgesetz zugestimmt. Mit einem kurzfristigen Ergebnis ist dabei nicht zu rechnen. Es ist
eher davon auszugehen das es Jahre dauert bis mit einer Entscheidung vor Gericht zu rechnen ist.
Es ist anzunehmen, dass sich die Wirtschaftskraft, die Steuerkraft und die Finanzzuweisungen rückläufig entwickeln, jedoch die Soziallasten weiterhin steigen
werden. Die Infrastruktur im Landkreis soll der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Das bedeutet, dass künftige Investitionen auf ihre strategische
Stabilität, zukunftssichernde Notwendigkeit und perspektivische Auslastung hin überprüft werden müssen.
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