Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2023 - 2027

Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird. Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen. Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich. Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten. Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.

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07.03.2023 Aufrufe

1. VorwortDie Landesdirektion Sachsen hat im Haushaltsbescheid vom 05.11.2021 für die Jahre 2021/2022 folgende Auflage unter Punkt 3.1. erteilt:„Der Landkreis Görlitz hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraumvorliegen. Hierfür sind eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Kann ein Haushaltsausgleich abdem Haushaltsjahr 2023 nicht dargestellt werden, wird der Landkreis Görlitz mit der Erstellung der nächsten Haushaltssatzung ein Haushaltsstrukturkonzeptvorzulegen haben.“Da ab dem Jahr 2023 kein Haushaltsausgleich mehr erreicht werden kann ist verbunden mit dem Doppelhaushaltsplan 2023/24 ein Haushaltsstrukturkonzept(HSK) aufzustellen.2. RechtsgrundlagenAuf der Grundlage von § 72 SächsGemO ist die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,der Haushalt sich ausgeglichen darstellt. Wird das Ziel eines Haushaltsausgleiches auch im zweiten Folgejahr durch Nachweis im Finanzplan nicht erreicht,ist ein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen und auszuführen, das den Haushaltsausgleich spätestens im vierten Folgejahr nachweist.3. Eckdaten zum Landkreis GörlitzFlächengröße des Kreises2.111,42 km²davon:Siedlungs- und Verkehrsfläche232,5 km²Landwirtschaftliche Fläche951,9 km²Waldfläche744,4 km²Wasserfläche58,6 km²Kreisstraßen488,6 km²Zahl der kreisangehörigen Städte zum 31.12.2021 14Zahl der kreisangehörigen Gemeinden zum 31.12.2021 39Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Zensus 31.12.2018 254.89431.12.2019 252.72531.12.2020 250.55831.12.2021 248.273- 4-4

4. Anforderung an ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK)Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetragesund des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen.Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführungund die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regelnder Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.5. ZielDurch das HSK werden insbesondere die Rechengrößen Erträge und Aufwendungen mit dem Ziel angesprochen,zu erreichen.- den künftigen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 19 SächsKomHVO-Doppik, spätestens im vierten Folgejahr, und- die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 20 SächsKomHVO-DoppikDie Erfüllung kommunaler Aufgaben soll langfristig sichergestellt werden. Eine Konsolidierung ist zwingend in einen Bezug zu den strategischen Zielen undbeabsichtigten Wirkungen des kommunalen Handelns zu bringen.6. HerangehensweiseDurch den Landkreis sind alle kurz- und mittelfristigen Einsparmöglichkeiten zu prüfen, mit dem Ziel mittelfristig einen ausgeglichen Haushalt zu schaffen.Die Erfüllung der freiwilligen Aufgaben sowie der Aufgaben mit Ermessen sind vorrangig zu betrachten. Bei den Pflichtaufgaben ist der Verwaltungsaufwandzu prüfen. Die Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten ist zwingend notwendig.- 5-5

1. Vorwort

Die Landesdirektion Sachsen hat im Haushaltsbescheid vom 05.11.2021 für die Jahre 2021/2022 folgende Auflage unter Punkt 3.1. erteilt:

„Der Landkreis Görlitz hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum

vorliegen. Hierfür sind eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Kann ein Haushaltsausgleich ab

dem Haushaltsjahr 2023 nicht dargestellt werden, wird der Landkreis Görlitz mit der Erstellung der nächsten Haushaltssatzung ein Haushaltsstrukturkonzept

vorzulegen haben.“

Da ab dem Jahr 2023 kein Haushaltsausgleich mehr erreicht werden kann ist verbunden mit dem Doppelhaushaltsplan 2023/24 ein Haushaltsstrukturkonzept

(HSK) aufzustellen.

2. Rechtsgrundlagen

Auf der Grundlage von § 72 SächsGemO ist die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,

der Haushalt sich ausgeglichen darstellt. Wird das Ziel eines Haushaltsausgleiches auch im zweiten Folgejahr durch Nachweis im Finanzplan nicht erreicht,

ist ein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen und auszuführen, das den Haushaltsausgleich spätestens im vierten Folgejahr nachweist.

3. Eckdaten zum Landkreis Görlitz

Flächengröße des Kreises

2.111,42 km²

davon:

Siedlungs- und Verkehrsfläche

232,5 km²

Landwirtschaftliche Fläche

951,9 km²

Waldfläche

744,4 km²

Wasserfläche

58,6 km²

Kreisstraßen

488,6 km²

Zahl der kreisangehörigen Städte zum 31.12.2021 14

Zahl der kreisangehörigen Gemeinden zum 31.12.2021 39

Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Zensus 31.12.2018 254.894

31.12.2019 252.725

31.12.2020 250.558

31.12.2021 248.273

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