Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2023 - 2027
Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.
Haushaltskonsolidierung beschreibt den Vorgang in der Politik, gegenwärtig und zukünftig in der Gesamtheit nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird.
Wird ein Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO nicht erreicht, ist unter Beachtung von § 26 SächsKomHVO ein HSK zu erstellen.
Ein HSK beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung von Erträgen und Reduzierungen von Aufwendungen unter Angabe des jeweiligen Konsolidierungsbetrages und des Zeitpunktes der haushaltsmäßigen Wirksamkeit. Die Maßnahmen sind zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen sind tabellarisch darzustellen. Das HSK ist für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbindlich.
Des Weiteren ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik) vom 10.12.2013 zu beachten.
Neben der allgemeinen Schlüsselzuweisung, der Bedarfszuweisung, der Finanzausgleichsumlage und dem Mehrbelastungsausgleich zählt die Kreisumlagemit zu den wichtigsten Erträgen. Für die Vergleichbarkeit wurde die Bedarfszuweisung Einkreisung im Haushaltsjahr 2016 noch einmal separat dargestellt, lt.Finanzausgleichsgesetz 2015/16 ist dieser Betrag ab dem Jahr 2016 in der allgemeinen Schlüsselzuweisung enthalten.- 24-24
Die Kreisumlage ist eine feste Ertragsposition, ihr Anteil an den ordentlichen Erträgen beträgt mittlerweile 20 %. Im Jahr 2009 wurde mit einem Hebesatz von28 % ein Ertrag in Höhe von 61.309,3 TEUR erzielt. Eine erste Erhöhung des Hebesatzes nach der Kreisgebietsreform erfolgte im Jahr 2011 per Ersatzvornahmedurch die Landesdirektion Dresden auf 31,5 %.Mit der Haushaltssatzung für die Jahre 2013/2014 wurde dann ein Hebesatz von 33,5 % beschlossen. Im Jahr 2017 wurde ein originärer Hebesatz von 34,33% sowie ein Zuschlag von 0,515 % beschlossen. Hintergrund war ein Mehrertrag an Umsatzsteuer der Gemeinden die zur Kompensation von Mehraufwendungenbei der Eingliederungshilfe und zusätzliche KdU-Beiträge der Kreise bestimmt war. Im Jahr 2018 wurde der Zuschlag auf 1,558 % angehoben und inden Jahren 2019 und 2020 wieder auf 0,67 % abgesenkt. Ab dem Jahr 2021 wurde ein Kreisumlagehebesatz von 35 % festgesetzt.- 25-25
- Seite 1 und 2: Landkreis GörlitzHaushaltsstruktur
- Seite 3 und 4: 8 Haushaltskonsolidierung .........
- Seite 5 und 6: 4. Anforderung an ein Haushaltsstru
- Seite 7 und 8: 7. Analyse der Haushalts- und Finan
- Seite 9 und 10: - 9-9
- Seite 11 und 12: Der Zuschussbedarf steigt bis auf S
- Seite 13 und 14: RE 2011 RE 2012 RE 2013 RE 2014 RE
- Seite 15 und 16: - 15-15
- Seite 17 und 18: Im Hauptbudget Soziales ist eine se
- Seite 19 und 20: - 19-19
- Seite 21 und 22: Die Bundesbeteiligung an den Kosten
- Seite 23: 7.2.2 Analyse der wichtigsten Ertr
- Seite 27 und 28: Die Transferaufwendungen machen den
- Seite 29 und 30: 7.3 Vergleich mit anderen KommunenG
- Seite 31 und 32: Auf den nachfolgenden Tabellen und
- Seite 33 und 34: Nettobelastung der Landkreise im Ve
- Seite 35 und 36: Nettobelastung der Landkreise im Ve
- Seite 37 und 38: Kultur und Wissenschaft in EUR je E
- Seite 39 und 40: 7.4 Schuldenstand7.4.1 Investitions
- Seite 41 und 42: 7.4.2 Kredite zur Sicherung der Zah
- Seite 43 und 44: 9 Übersicht zur Haushaltslage vor
Neben der allgemeinen Schlüsselzuweisung, der Bedarfszuweisung, der Finanzausgleichsumlage und dem Mehrbelastungsausgleich zählt die Kreisumlage
mit zu den wichtigsten Erträgen. Für die Vergleichbarkeit wurde die Bedarfszuweisung Einkreisung im Haushaltsjahr 2016 noch einmal separat dargestellt, lt.
Finanzausgleichsgesetz 2015/16 ist dieser Betrag ab dem Jahr 2016 in der allgemeinen Schlüsselzuweisung enthalten.
- 24-
24