07.03.2023 Aufrufe

Baustellenüberwachung: Gesetzliche Rechtsgrundlage und als Ausbildungsgrundlage

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B"..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B".....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

-SONDERORDNUNGSBEHÖRDE-<br />

-S T R A ß E N V E R K E H R S B E H Ö R D E-<br />

-Gefahrenabwehrpolizei-<br />

-Abteilung Ausbildung/Ermittlungen-<br />

Ermittlungsprotokoll<br />

Blatt 2<br />

zur Lfd.-Nr.___<br />

Angaben zum Sachverhalt<br />

Frankfurt a.M., den___________<br />

Ermittlungsperson (§3 Abs.3, §99 Abs.2 Satz 1, §101 Abs.2 HSOG): ______________________________________;<br />

Dienstnr.: ___________;<br />

Dienststelle: __________________________________________________________;<br />

Datum:__________________; Uhrzeit:_____________;<br />

Zeuge/in:________________________________________;<br />

Örtlichkeit:_______________________________________________________________________________________;<br />

Detailangaben:<br />

§1 Abs.1, 2, 3; §2 Satz 1; §3 Abs.1, 3; §4; §5; §10; §11 HSOG sind berücksichtigt <strong>und</strong> bleiben dadurch gewahrt<br />

Vorsatz!!!;<br />

Fahrlässigkeit!!! beachten in den einzelnen Absätzen im §49 StVO<br />

Verwaltungszwang (§47 Abs. 1, 2, 4 HSOG); Einziehung (§22, §23 OWIG); Arbeiten eingestellt (§1 Abs.1,<br />

2 HSOG); Owi-/Bußgeldanzeige ( §77 Abs.1, 2 HSOG; §24, §26a StVG; §49 StVO; BKat); Strafanzeige/-<br />

Antrag (§158 StPO); Personalien-Verweigerung (§111 OWIG); Gegenstände entfernt/umgesetzt (§41-§43 HSOG);<br />

Platzverweisung (§31 HSOG); Sicherstellung (§40 HSOG); Festnahme Störer (§164 StPO);<br />

Notstand (vor Ort Begutachtung; ggf. Hilfestellung leisten; §1 Abs.1 Satz 2 HSOG): _________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________;<br />

Mängel der Absicherung durch §43 StVO nach §45 StVO: _______________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________;<br />

Zusätzliche Informationen aller Art: _________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________;<br />

1. Anlage: Kopie des ergangenen ordnungsbehördlichen Verwaltungsaktes der anordneten Behörde<br />

( Anordnung für Arbeiten im öffentl. Raum nach §45 Abs.1, 3, 6 StVO; Haltverbotsprotokoll; Beginn-/Fertigmeldung)<br />

2. Anlage: Beweisfoto: Anzahl:__________ Datum: ______________ , Uhrzeit:_____:_____<br />

3. Anlage: Einziehung / Sicherstellung (HSOG, OWIG)<br />

3. Anlage: Owi-/Bußgeldanzeige (HSOG; OWIG)<br />

4. Anlage: Strafanzeige/-Antrag (StPO)<br />

5. Sonstige Anlage(n) durch Nummeriert im Anschluss, ersichtlich aus dem nachfolgenden erstellten Inhaltsverzeichnis<br />

Rückmeldung:<br />

Namentliche(r) Vertreter(in) der anordneten Behörde /<br />

Zeuge (in):__________________________________________;<br />

Datum: ____________ , Uhrzeit:_____:_____;<br />

Abschlussnotiz: _________________________________________________________________________________;<br />

Im Auftrag<br />

____ © Frank A. Vogler _____<br />

© Frank A. Vogler Ausbildung (§45 StVO): Ermittlungsprotokoll [2] © Frank Vogler

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