07.03.2023 Aufrufe

Baustellenüberwachung: Gesetzliche Rechtsgrundlage und als Ausbildungsgrundlage

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B"..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B".....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

-SONDERORDNUNGSBEHÖRDE-<br />

-S T R A ß E N V E R K E H R S B E H Ö R D E-<br />

-Gefahrenabwehrpolizei-<br />

-Abteilung Ausbildung/Ermittlungen-<br />

Ermittlungsprotokoll<br />

Blatt 1<br />

zur Lfd.-Nr.___<br />

Frankfurt a.M., den___________<br />

Ermittlungsperson (§3 Abs.3, §99 Abs.2 Satz 1, §101 Abs.2 HSOG): ______________________________________;<br />

Dienstnr.: ___________;<br />

Dienststelle: __________________________________________________________;<br />

Datum:__________________; Uhrzeit:_____________;<br />

Zeuge/in:________________________________________;<br />

Örtlichkeit:_______________________________________________________________________________________;<br />

Anordnung für Arbeiten im öffentl. Raum nach § 45 Abs. 1, 3 u. 6 StVO (VRAO) /<br />

Jahresgenehmigung:<br />

Az.: _______________________ vom/bis gültig:_________________<br />

Verlängerung:______________________________;<br />

Namentliche(r) Vertreter(in) der anordneten Behörde /<br />

Zeuge/in:______________________________________________;<br />

Angaben zum einem Sachverhalt (§12 HSOG) - Befragung einer Person (Rechtsbelehrung Ermittlungsprotokoll BL. 3)<br />

Verantwortliche/r; Gesprächspartner/in; Zeuge/in; Herr; Frau; Titel: ______________________________;<br />

Vorname: ___________________;<br />

2. Vorname: __________________; Familienname: _______________________;<br />

Geb.-Datum: ______________; Tel.-Nr.: _______________________________;<br />

Tätigkeit:<br />

VRAO (Amt 36) SoNu (Amt 66) Jahresgenehmigung (Amt 36) Notstand<br />

(Fahrbahn) (Gehweg, Fußgängerzone, Container) (Umzug, Punktaufbruch, Baumpflege)<br />

Detail:____________________________________________________________________________________________;<br />

Maßnahme (§1 Abs. 1, 2 HSOG) ( RSA95/21 - MVAS-Zertifiziert):<br />

Verbots-/Gebotsübertretungen entgegen derzeit bis Dato geltendem Straßenverkehrsrecht (StVR)<br />

Nach §24, §26a Straßenverkehrsgesetz (StVG), §49 Abs.4 Nr.3 Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

des nicht Einholens vor Beginn; des nicht Befolgens der Anordnung; Gegenstände entfernt/umgesetzt (§8 HSOG);<br />

weitere Erläuterungen: _____________________________________________;<br />

Beauftragte Firma: ______________;<br />

Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme (§8 HSOG):<br />

zusätzliche Warnposten/Verkehrsregler; Arbeiten eingestellt; Verkehrsleitmaßnahmen (§52, §55 HSOG; §35, §36,<br />

§38, §43, §45 StVO); Branddirektion (Amt 37); Sonstiges; Info an: Amt 36 Amt 66 Amt 32<br />

Verwaltungszwang (§47 HSOG);<br />

Gegenstände eingezogen (§77 HSOG);<br />

Maßnahme / Sonstiges (Detail):_____________________________________________________________________;<br />

Siehe Blatt 2 – Angaben zum Sachverhalt;<br />

Anzeigen:<br />

Owi-Anzeige ( §77 HSOG; §35, §36, §37, §47 OWIG); Mündliche Verwarnung (§1 Abs.2 (VV-)HSOG, §56 Abs.1<br />

Satz 2, §57, §58 OWIG); Bußgeld Anzeige ( §77 HSOG; §56, §57, §58 OWIG); Strafantrag/-Anzeige (§152, §158,<br />

§161 StPO); i.V.m. dem jeweiligen verletzten involviertem; tangierendem; Rechtsgebiet;<br />

StVR (StVG, StVO, StVZO); Gefahrgutrecht (ADR);<br />

Info/Notiz: ________________________________________________________;<br />

Rechtsgebiet__________________;<br />

Barverwarnung – Verwarngeldblocknr.: _____________________________;<br />

Siehe Blatt 2 – Angaben zum Sachverhalt;<br />

Im Auftrag<br />

____ © Frank A. Vogler _____<br />

© Frank A. Vogler Ausbildung (§45 StVO): Ermittlungsprotokoll [1] © Frank Vogler

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