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Baustellenüberwachung: Gesetzliche Rechtsgrundlage und als Ausbildungsgrundlage

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B"..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B".....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

Entstehungsgeschichte zur<br />

<strong>Baustellenüberwachung</strong><br />

Im Straßenverkehrsamt<br />

Begonnen hat alles zu Zeiten des Ordnungsamtes <strong>und</strong> ihrer Verkehrsleitzentrale (VLZ), mit dem<br />

alleinigen Urheber, Ersteller <strong>und</strong> Autor (Frank Vogler) des Gesamtwerkes “Gefahrenabwehr“ (siehe<br />

oben <strong>und</strong> unten jeweils <strong>und</strong>/oder es sind nur Drachen abgebildet), sowie einer Kollegin (B.G.) <strong>und</strong><br />

einem ehemaligen Kollegen (W.H.) im März des Jahres 2003. Die 3 genannten haben bis 31.12.2006<br />

zusammen mit dem damaligen zuständigen Fachbereichsleiter (U.S.) des Ordnungsamtes (<strong>und</strong><br />

späteren Amtsleiter des neugegründetem Straßenverkehrsamtes), alles daran gesetzt, dass aus EGr.6<br />

TVöD (Bat VIb/VII), EGr.8 TVöD (Bat Vc) Stellen werden….die 3 genannten haben in dem<br />

genannten Zeitraum eine funktionierende <strong>Baustellenüberwachung</strong> aufgebaut <strong>und</strong> am Laufen gehalten,<br />

in dem sozusagen 24/7 Dienste absolviert wurden (es wurde nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz<br />

verstoßen), nichts Desto trotz konnten <strong>als</strong> Beispiel von ca. 5000 jährlichen stattfindenden Baustellen<br />

im Stadtgebiet, ca. 50 % (2500, Statistiken davon sind noch vorhanden) überwacht werden, sowie<br />

nicht registrierte Baustellen (ohne gültige Sondernutzungserlaubnis <strong>und</strong> Anordnung nach §45<br />

Straßenverkehrsordnung), Filmgesellschaften betreut werden hinsichtlich ihrer Tätigkeit zu<br />

Werbezwecken; Film <strong>und</strong> Fernsehen usw., so denn wurde nebenbei auch Verkehrsüberwachung<br />

ausgeübt <strong>und</strong> die Taxenordnung überwacht soweit <strong>als</strong> möglich, sowie manuelle Verkehrsregelung in<br />

eigener Sache absolviert <strong>und</strong> sogar <strong>als</strong> hinzugezogene Unterstützung zu der Verkehrsüberwachung<br />

(Städt. Verkehrspolizei)…..<br />

Kommentar: …Der Autor erinnert sich, da gab/gibt es diesen 36211Dr. No (Verfasser diverser Schriften von<br />

Informationsblättern, Arbeitsanweisungen <strong>und</strong> Leitfäden), dieser sollte sich umgehend vorstellen bei dem HVSV<br />

(Hess. Verwaltungsschulverband) <strong>und</strong> diesem HÖMS (Hess. Hochschule für öffentliches Management <strong>und</strong><br />

Sicherheit) <strong>als</strong> Referent oder Dozent, die werden ihn allein schon Aufgr<strong>und</strong> dieser seiner verfassten Schriftwerke<br />

anerkennend mit Kusshand nehmen, weil die genannten Institutionen haben schon sehnsüchtig auf solch einen<br />

mit Rechtswissen beladenen Mensch gewartet, man kann <strong>als</strong>o ihm diesem Dr. No, durch seine vorgegebene,<br />

naturgegebene <strong>und</strong> Schicksal behaftete Intention seines Lebens, den weiteren Verlauf seines tristen Lebens, nur<br />

durch die anstandslose <strong>und</strong> respektvolle, fördernde in diese richtungsweisende zielgerichtete Befürwortung<br />

zukommen lassen….<br />

…..mit der Ämtertrennung 2006/2007 wurde das ganze verlagert in den regulären Dienst (3622),<br />

worauf der Urheber <strong>und</strong> seine Kollegin (B.G.) dort weiter <strong>Baustellenüberwachung</strong><br />

ausübten….Mitte/Ende 2008 wurde, mit der Zustimmung des Personal- <strong>und</strong> Organisationsamt (POA)<br />

die ersten 5 von 15 VBG (Verkehrs-/Baustellen-/Gefahrgutüberwachung) Stellen in dieser<br />

genehmigten Form geschaffen…..durch das Auswahlverfahren bekam der Urheber eine dieser Stellen,<br />

in dem dieser daran teilnahm…..<br />

© Frank A. Vogler <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Rechtsgr<strong>und</strong>lage</strong> <strong>und</strong> <strong>als</strong> Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§45 StVO) [2] © Frank Vogler

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