07.03.2023 Aufrufe

Baustellenüberwachung: Gesetzliche Rechtsgrundlage und als Ausbildungsgrundlage

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B"..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Ist auch noch am Anfang, wird aber auch dringend benötigt, siehe Punkt 1.3 Eingriffsrecht, sowie Gefährdungsbeurteilung.....damit lässt sich schon jetzt lehren und vermitteln.....jetzt ist schon durch den begonnenen zu bewertenden Einzelfall, dass Vorraussetzung ist, um Baustellen nach §45 StVO zu kontrollieren zu können und dürfen, es Bedarf ein ausgebildeter HiPo und Verkehrsregler zu sein, sowie ein Präsenzlehrgang im Gefahrgutrecht (ADR) absolviert haben zu müssen......ist Bestandteil von Teil "A" und "B".....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:

1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

© Frank Vogler<br />

© Frank A. Vogler<br />

UN-Nummer:<br />

UN 3090 Lithium-Metall-Batterien<br />

UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstungen verpackt<br />

UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien<br />

UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in oder mit Ausrüstungen verpackt<br />

Dem Entsprechend ist die Lagerung <strong>und</strong> Benutzung nach ADR, sowie des Umweltrechts<br />

einzuhalten <strong>und</strong> einer Kontrolle zu unterziehen. Auch sind gewisse Umweltschutzbedingungen<br />

einzuhalten, hinsichtlich der lagernden Entsorgung solch stromerzeugender Mittel. Des Weiteren<br />

müssen verschiedentliche Baufahrzeuge (z.B.: Bagger, Radlader, etc.) während des<br />

Baustellenbetriebes gewartet werden, in dem gelenkartige Verbindungen geölt (geschmiert)<br />

werden, mit Betriebsstoffen. §1 Abs.1 Satz 2; §2 Satz 1 HSOG<br />

In Bezug auf, §3 Abs.3, §10, §11 HSOG, die Verfolgung <strong>und</strong> Erforschung von Straftaten (§152<br />

StPO) <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten (§47 OWIG), nach einer gegebenen Situation können<br />

Zwangsmaßnahmen angeordnet werden müssen, dementsprechend ist mit widerstand zu rechnen,<br />

so denn auch mit Verletzungen. Heißt es sollten Kontrollmaßnahmen, nur zu zweit oder mit mehr<br />

<strong>als</strong> zwei Hilfspolizeibeamte: innen durchgeführt werden. Sollte der/die zuständige<br />

Sachbearbeiter/in, die die Anordnung verfügt hat, auch Kontrollen hinsichtlich der entsprechenden<br />

Auflagen einer ausgestellten Anordnung durchführen wollen, empfiehlt es sich, dies in<br />

Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Außendienst einer Gefahrenabwehrbehörde<br />

durchzuführen, zum Zwecke des Eigenschutzes.<br />

Bei Straßenbauarbeiten zwecks der sanierungsbedarflichkeit des Straßenbelages <strong>und</strong>/oder der<br />

Fahrbahnmarkierungen, entsprechend der StVO, kommen noch ges<strong>und</strong>heitsschädigende Teeroder<br />

Asphaltartige Substanzen zum Einsatz.<br />

RSA 95/21-Lehrgänge, Auffrischung nach Bedarfsanfälligkeit :<br />

Lehrgänge bieten zum Beispiel der TÜV-Rheinland <strong>und</strong> die ASICCONSULT GmbH an (<strong>als</strong><br />

Absicherer oder Verantwortlicher nach MVAS)<br />

ADR-Lehrgänge, Auffrischung im 2 Jahresturnus:<br />

Dafür bietet sich an, <strong>als</strong> Beispiel in Eschborn, Wiesbaden oder Frankfurt anzufragen der jeweiligen<br />

Behörde oder private Sachverständige für Gefahrgut <strong>und</strong> Ladungssicherung, ob diese solche<br />

Lehrgänge abhalten.<br />

Da man <strong>als</strong>o mit verschiedentlichen Gefahrstoffen in Berührung kommen kann, egal welcher<br />

Art die Kontrollmaßnahme ausgeführt wird, sollten/müssen solche Lehrgänge unbedingt<br />

absolviert werden, da dies damit auch der Fürsorge- <strong>und</strong> Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers<br />

gegenüber seinem Arbeitnehmer vollends Rechnung getragen wird, auch hinsichtlich der<br />

Unfallverhütungsvorschriften Hessen (UVV). Die drei genannten Städte haben sogar den<br />

Vorteil, sie können ihre eigenen Bedienstete sehr gut Schulen in Bezug auf das<br />

Gefahrgutrecht, dem entlehnend das Gr<strong>und</strong>sätzliche, da diese auch durch ihre ansässigen<br />

Fachbereiche, selbstständig Gefahrgutkontrollen (Betriebskontrollen; Kontrollpunkte für<br />

Gefahrgut in der eigenen Gemarkung bzw. Landkreis) durchführen.<br />

Der Vorteil ist, wenn Bedienstete nach dem Gefahrgutrecht (ADR) geschult sind, durch<br />

Lehrgänge <strong>und</strong> auch noch ausgebildete Verkehrsregler sind, dass diese mit einsetzbar sind bei<br />

örtlichen stattfindenden Gefahrgutkontrollen an sich, sowie der beiwohnenden<br />

Eingriffsmaßnahmen durch “rausziehen von bestimmten Fahrzeugtypen mit orangenen<br />

Warntafeln oder anderweitiger“ aus dem fließenden Verkehr, zwecks der Kontrolle nicht nur<br />

nach ADR-Richtlinien, sondern auch nach §36 Abs.5 StVO.<br />

© Frank A. Vogler <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Rechtsgr<strong>und</strong>lage</strong> <strong>und</strong> <strong>als</strong> Ausbildungsgr<strong>und</strong>lage (§45 StVO) [6] © Frank Vogler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!