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Mandatsannahme und Auftragsbearbeitung

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen. Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen.

Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

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1.4 HAFTUNGSRISIKO<br />

Kann der Auftrag nicht nach den Gr<strong>und</strong>sätzen pflichtgemäßer Berufsausübung<br />

erledigt werden, drohen Haftungsansprüche. Daher sollte unbedingt das<br />

Haftungsrisiko ermittelt werden, vor allem sollte man sich Gedanken um die<br />

Höhe der Versicherungssumme machen.<br />

Die Feststellung des Haftungsrisikos korrespondiert eng mit der Versicherungssumme<br />

der Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist anzupassen, wenn sich<br />

ein höheres Haftungsrisiko ergibt (zur Ermittlung des Haftungsrisikos s.a.<br />

Gilgan, Steuerberatung 2020, Rz. 1321 ff).<br />

In Betracht kommen kann auch eine schriftliche Haftungsbegrenzungsvereinbarung<br />

nach § 67a Abs. 1 Nr. 1 StBerG oder eine Haftungsbegrenzung<br />

durch allgemeine Auftragsbedingungen auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme,<br />

§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG.<br />

Zur Bestimmung der exponierten Mandate wird eine offene <strong>und</strong> transparente<br />

Kommunikation mit dem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer benötigt;<br />

diese Beratung <strong>und</strong> Diskussion sollte der Steuerberater aktiv suchen. Vor<br />

allem aber sollte der Steuerberater seinen Auftraggeber umfassend über die<br />

Möglichkeiten einer Risikoabsicherung informieren. Das setzt ein intensives<br />

<strong>und</strong> ungestörtes Gespräch voraus, dessen Verlauf <strong>und</strong> Ergebnis unbedingt<br />

dokumentiert werden sollte, für den Fall, dass es später einmal zu „Erinnerungslücken“<br />

auf Seiten des Auftraggebers kommen sollte.<br />

Bei den überwiegenden „Normalmandaten“ spielt die Haftungssumme<br />

dagegen eine eher untergeordnete Rolle, da das Risikopotenzial dieser Mandate<br />

in der Regel unterhalb der standardisierten Pflichtendeckung liegt.<br />

1.5 BESPRECHUNG ABRECHNUNGSGRUNDLAGEN<br />

Es ist immer überraschend für den Auftraggeber, dass der Steuerberater für<br />

seine Arbeit Honorar verlangen kann. Dabei hat der Auftraggeber das<br />

Problem, über die Bestimmungsparameter völlig uninformiert zu sein. Für ihn<br />

ist sowohl die Arbeit des Steuerberaters als auch seine Honorarfindung eine<br />

„Black-Box“, die es auszuleuchten gilt.<br />

Über das Honorar <strong>und</strong> dessen Bestimmungsfaktoren ist daher zwingend vor<br />

Auftragsannahme zu sprechen. Wird ein solches Gespräch nicht geführt <strong>und</strong><br />

ergibt sich die Gebühr erst nach Erledigung der Angelegenheit bzw.<br />

Beendigung des Auftrags durch die Berechnung, riskiert der Steuerberater<br />

Einwendungen gegen das Honorar, z.B. über die Höhe oder dass über die<br />

Entgeltlichkeit der erbrachten vereinbarten Tätigkeiten nicht gesprochen<br />

worden sei <strong>und</strong> man der Meinung war, diese seien mit den gesetzlichen<br />

Gebühren für die Steuerberatung abgegolten.<br />

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