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Mandatsannahme und Auftragsbearbeitung

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen. Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater? Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen einzuholen.

Diese Broschüre hilft Ihnen, die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Mandatsannahme zu stellen.

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VORBEREITUNG<br />

Sobald eine Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen<br />

Auftraggeber eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es<br />

zu tun bekommt. Ist er Existenzgründer? Oder hatte er schon einen Vorberater?<br />

Warum ist er dort weggegangen. Aus Unzufriedenheit oder wegen gebührenrechtlicher<br />

Streitigkeiten? Ist wegen ausstehender Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht<br />

des Vorberaters zu befürchten? Es gilt also schon an dieser Stelle,<br />

möglichst umfassende Informationen einzuholen.<br />

1.1 INFORMATION<br />

Die Information über den Auftraggeber sollte sich vor allem auf dessen Bonität<br />

beziehen. Ferner sollte geklärt werden, ob der Auftraggeber bereits steuerlich<br />

beraten wurde.<br />

1.1.1 Bonität des Auftraggebers<br />

Bereits vor Annahme eines Auftrages sollte der Steuerberater die Bonität des<br />

Auftraggebers prüfen. Schließlich will man mit dem neuen Mandat ja einen<br />

Deckungsbeitrag erwirtschaften.<br />

Bei einem Neumandat kann der Steuerberater zunächst einmal auf externe<br />

Informationsquellen wie z.B. Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien, Banken <strong>und</strong><br />

SCHUFA zurückgreifen oder Einsicht in veröffentlichte Jahresabschlüsse<br />

nehmen, soweit es sich beim Auftraggeber um eine Kapitalgesellschaft handelt.<br />

Im Rahmen eines bereits bestehenden Mandats stehen dem Steuerberater<br />

darüber hinaus auch interne Informationsquellen zur Verfügung. Insbesondere<br />

aus dem Rechnungswesen des Auftraggebers lassen sich Erkenntnisse über<br />

die Liquidität ableiten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Zahlungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> das Zahlungsverhalten der K<strong>und</strong>en der Auftraggeber:<br />

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welches vereinbarte Zahlungsziel nehmen sie in Anspruch?<br />

wird das Zahlungsziel überschritten <strong>und</strong> wenn ja, wie oft?<br />

beantragt der K<strong>und</strong>e spätere Zahlung?<br />

waren oder sind Inkasso-Maßnahmen notwendig?<br />

Hinzu kommen Erkenntnisse aus dem Unternehmen selbst, etwa<br />

Auftragsrückgang<br />

Umsatzrückgang<br />

Ertragslage (Kostenanstieg, Erlösminderung mit der Folge von Verlust<br />

bzw. Überschuldung)<br />

Liquiditätslage (Einnahmeminderung, Zahlungsschwierigkeiten,<br />

Zahlungsstockung, Zahlungsunfähigkeit)<br />

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