01.03.2023 Aufrufe

Kölner Stadtteilliebe Frühling 2023

Die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings locken uns nach draußen! Genießt die schönen Seiten des Lebens in Köln und schnappt Euch das neue Frühjahrsheft der Kölner Stadtteilliebe für interessante Artikel, coole Fotos and tolle Veranstaltungen aus dem Kölner Süden! #FruehlingszauberInKoeln #shareTheLove #Kölner Stadtteilliebe #AbenteuerimVeedel

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Koelner-StadtteilLiebe.de 49<br />

Steueränderung <strong>2023</strong><br />

Wussten Sie das?<br />

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG hat sich Homeoffice-Pauschale von 5€ auf 6 € pro Tag erhöht. Auch die Anzahl der<br />

Tage hat sich fast verdoppelt und kann in diesem Jahr mit max. 210 Tagen angegeben werden. Das ergibt<br />

im Höchstfall 1.260 €, die man ansetzen kann. Auch wurde die zeitliche Befristung aufgehoben. Das häusliche<br />

Arbeitszimmer kann auch geltend gemacht werden, eine Jahrespauschale von 1.260 € wird auch da gewährt,<br />

wenn kein anderer Arbeitsplatz existiert. Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmer wurde auf<br />

1.230 Euro angehoben. Arbeitnehmer oder Unternehmer, die aus beruflichen Gründen im Ausland sind, haben<br />

ebenfalls Steueränderungen zu beachten. Verpflegungs- und Übernachtungspauschalbeträge sollten<br />

Sie jetzt mit Ihrem Steuerberater besprechen. Ganz neu ist jetzt auch - die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

zu Versorgungs- und Alterskassen und zur Rürup-Rente sind nun auch zu 100 % abzugsfähig, denn<br />

Altersvorsorge soll kein Nachteil sein. So wurde auch der Sparer-Freibetrag angehoben und der Grundrentenzuschlag<br />

wird rückwirkend ab 2021 steuerfreigestellt.<br />

Was den jährlichen Ausbildungsfreibetrag für Kinder in Berufsausbildung betrifft, hat sich auch etwas getan,<br />

1.200 € können da eingetragen werden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde nach § 24b EstG<br />

auf 4.260 € angehoben und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde immerhin um 30€ erhöht. Damit mehr<br />

gebaut wird, kann man jetzt 3 % Abschreibung geltend machen für Gebäude, die Wohnzwecken dienen. Wer<br />

dazu noch auf Photovoltaikanlagen setzt, hat zusätzliche Vorteile. Diese sind jetzt einkommensteuerbefreit und<br />

in der Gewerbesteuerbefreiung auf 30kWp angehoben. Das ist natürlich nur ein kleiner Teil der Neuerungen,<br />

ein guter Steuerberater wird Sie auf noch viel mehr aufmerksam machen, darum sollten Sie jetzt einen Termin<br />

vereinbaren, damit Ihnen in <strong>2023</strong> kein Geld entgeht.

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