SAM2023 - Schongauer Ausbildungsmesse - Infobroschüre
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Im schlimmsten Falle droht eine Kündigung<br />
Berichtsheft schreiben ist Pflicht!<br />
Neben dem Erlernen von praktischen Inhalten in<br />
Betrieben, sowie theoretischen in Berufsschulen,<br />
haben Auszubildende eine weitere Pflichtaufgabe<br />
im Rahmen ihrer Lehrzeit zu erfüllen: Berichtsheft<br />
schreiben. Auch wenn der schriftliche<br />
Ausbildungsnachweis nicht gerade zur Lieblingsbeschäftigung<br />
für einen jungen Azubi oder eine<br />
junge Azubine gilt, ist er zwingend notwendig,<br />
um letztlich für die Abschlussprüfung zugelassen<br />
zu werden. Wer sich dagegen sträubt, kann firmenintern<br />
mit Sanktionen bestraft werden, wird<br />
im schlimmsten Falle sogar gekündigt. Damit es<br />
soweit nicht kommt, sind in der Regel die zuständigen<br />
Ausbilder dahinter, erinnern ihre Lehrlinge<br />
regelmäßig an das Schreiben des Berichtsheftes,<br />
was überwiegend auch während der Arbeitszeit<br />
erlaubt ist, somit keinen zusätzlich zeitlichen Arbeitsaufwand<br />
bedeutet. Gültig ist ein Eintrag im<br />
Berichtsheft, das in der Regel vom Arbeitgeber<br />
zur Verfügung gestellt wird, auch erst dann, sobald<br />
der jeweilige Ausbilder sein O. K. dazu gibt<br />
und eine Unterschrift setzt.<br />
Der Bundesausschuss für Berufsbildung empfiehlt<br />
Auszubildenden, das Berichtsheft mindestens<br />
wöchentlich zu führen. Die Kontrolle<br />
des Berichtsheftes durch den Ausbilder reiche<br />
jedoch monatlich aus. Kritisch wird’s, wenn ein<br />
Ausbilder nicht will, dass seine Azubis bereits<br />
geleistete, jedoch ausbildungsfremde Tätigkeiten<br />
im Ausbildungsnachweis schriftlich vermerken.<br />
Das sollte sich ein Azubi auf gar keinen Fall<br />
gefallen lassen, da im Berichtsheft schließlich<br />
immer alles stehen muss, was ein Auszubildender<br />
gelernt hat. Nicht nur, um im Falle eines<br />
Schadensersatzanspruchs Beweismaterial<br />
zu haben – das Berichtsheft ist für Azubis vor<br />
allem eine tolle Möglichkeit, regelmäßig zu<br />
überprüfen, ob sie tatsächlich die Lehrinhalte<br />
lernen und gezeigt bekommen, die auch der<br />
Ausbildungsordnung tatsächlich entsprechen.<br />
Was geschrieben steht<br />
Was genau in einem Berichtsheft in welcher<br />
Form beschrieben wird? Verlangt werden schriftliche,<br />
kurze und knackige Beschreibungen aller<br />
Tätigkeiten, die pro Tag oder Woche in einem<br />
Betrieb ausgeübt werden. Darüber hinaus müssen<br />
auch alle Unterweisungen, Schulungen oder<br />
Lehrgänge im und außerhalb des Betriebes,<br />
darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts<br />
in das Berichtsheft gepackt werden.<br />
Wichtig bei letzterem: Nicht nur das jeweilige<br />
Schulfach, sondern auch den darin unterrichteten<br />
„Stoff“ beim Namen nennen und diesen in<br />
Kurzform beschreiben. Auch ganz wichtig: Die<br />
Angaben der Arbeitszeiten im Betrieb, aber auch<br />
die der Unterrichtszeiten in der Berufsschule.<br />
Darüber hinaus müssen auch Urlaubstage sowie<br />
krankheitsbedingte Fehlzeiten notiert werden.<br />
Zeichnungen sind erlaubt<br />
Grundsätzlich kann ein Berichtsheft in Heftform<br />
geführt werden. Wobei in Zeiten der Digitalisierung<br />
auch immer häufiger digitale Varianten<br />
üblich und auch erlaubt sind. In vielen Lehrwerkstätten<br />
sind Büroräume zugänglich, einige<br />
Betriebe stellen ihren Azubis auch Laptops oder<br />
Tablets zur Verfügung. Neben klassischen Stichwörtern<br />
und ausformulierten Sätzen können<br />
im Übrigen auch Skizzen und Zeichnungen den<br />
Inhalt eines Berichtsheftes prägen. Die Hauptsache<br />
ist: Es handelt sich am Ende des Tages um<br />
Fertigkeiten und Kenntnisse, die im jeweiligen<br />
Ausbildungsberuf erlernt werden sollen.<br />
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