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SAM2023 - Schongauer Ausbildungsmesse - Infobroschüre

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Im schlimmsten Falle droht eine Kündigung<br />

Berichtsheft schreiben ist Pflicht!<br />

Neben dem Erlernen von praktischen Inhalten in<br />

Betrieben, sowie theoretischen in Berufsschulen,<br />

haben Auszubildende eine weitere Pflichtaufgabe<br />

im Rahmen ihrer Lehrzeit zu erfüllen: Berichtsheft<br />

schreiben. Auch wenn der schriftliche<br />

Ausbildungsnachweis nicht gerade zur Lieblingsbeschäftigung<br />

für einen jungen Azubi oder eine<br />

junge Azubine gilt, ist er zwingend notwendig,<br />

um letztlich für die Abschlussprüfung zugelassen<br />

zu werden. Wer sich dagegen sträubt, kann firmenintern<br />

mit Sanktionen bestraft werden, wird<br />

im schlimmsten Falle sogar gekündigt. Damit es<br />

soweit nicht kommt, sind in der Regel die zuständigen<br />

Ausbilder dahinter, erinnern ihre Lehrlinge<br />

regelmäßig an das Schreiben des Berichtsheftes,<br />

was überwiegend auch während der Arbeitszeit<br />

erlaubt ist, somit keinen zusätzlich zeitlichen Arbeitsaufwand<br />

bedeutet. Gültig ist ein Eintrag im<br />

Berichtsheft, das in der Regel vom Arbeitgeber<br />

zur Verfügung gestellt wird, auch erst dann, sobald<br />

der jeweilige Ausbilder sein O. K. dazu gibt<br />

und eine Unterschrift setzt.<br />

Der Bundesausschuss für Berufsbildung empfiehlt<br />

Auszubildenden, das Berichtsheft mindestens<br />

wöchentlich zu führen. Die Kontrolle<br />

des Berichtsheftes durch den Ausbilder reiche<br />

jedoch monatlich aus. Kritisch wird’s, wenn ein<br />

Ausbilder nicht will, dass seine Azubis bereits<br />

geleistete, jedoch ausbildungsfremde Tätigkeiten<br />

im Ausbildungsnachweis schriftlich vermerken.<br />

Das sollte sich ein Azubi auf gar keinen Fall<br />

gefallen lassen, da im Berichtsheft schließlich<br />

immer alles stehen muss, was ein Auszubildender<br />

gelernt hat. Nicht nur, um im Falle eines<br />

Schadensersatzanspruchs Beweismaterial<br />

zu haben – das Berichtsheft ist für Azubis vor<br />

allem eine tolle Möglichkeit, regelmäßig zu<br />

überprüfen, ob sie tatsächlich die Lehrinhalte<br />

lernen und gezeigt bekommen, die auch der<br />

Ausbildungsordnung tatsächlich entsprechen.<br />

Was geschrieben steht<br />

Was genau in einem Berichtsheft in welcher<br />

Form beschrieben wird? Verlangt werden schriftliche,<br />

kurze und knackige Beschreibungen aller<br />

Tätigkeiten, die pro Tag oder Woche in einem<br />

Betrieb ausgeübt werden. Darüber hinaus müssen<br />

auch alle Unterweisungen, Schulungen oder<br />

Lehrgänge im und außerhalb des Betriebes,<br />

darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts<br />

in das Berichtsheft gepackt werden.<br />

Wichtig bei letzterem: Nicht nur das jeweilige<br />

Schulfach, sondern auch den darin unterrichteten<br />

„Stoff“ beim Namen nennen und diesen in<br />

Kurzform beschreiben. Auch ganz wichtig: Die<br />

Angaben der Arbeitszeiten im Betrieb, aber auch<br />

die der Unterrichtszeiten in der Berufsschule.<br />

Darüber hinaus müssen auch Urlaubstage sowie<br />

krankheitsbedingte Fehlzeiten notiert werden.<br />

Zeichnungen sind erlaubt<br />

Grundsätzlich kann ein Berichtsheft in Heftform<br />

geführt werden. Wobei in Zeiten der Digitalisierung<br />

auch immer häufiger digitale Varianten<br />

üblich und auch erlaubt sind. In vielen Lehrwerkstätten<br />

sind Büroräume zugänglich, einige<br />

Betriebe stellen ihren Azubis auch Laptops oder<br />

Tablets zur Verfügung. Neben klassischen Stichwörtern<br />

und ausformulierten Sätzen können<br />

im Übrigen auch Skizzen und Zeichnungen den<br />

Inhalt eines Berichtsheftes prägen. Die Hauptsache<br />

ist: Es handelt sich am Ende des Tages um<br />

Fertigkeiten und Kenntnisse, die im jeweiligen<br />

Ausbildungsberuf erlernt werden sollen.<br />

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