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Hygiene Report 1/2023

HYGIENE Report ist das Forum für Qualitätssicherung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. In Zusammenarbeit mit hochkarätigen Autoren aus Wissenschaft und Wirtschaft berichtet das Periodikum anwenderorientiert und praxisnah zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Qualitätssicherung. Themen sind beispielsweise Hygiene Management, Messtechnik, Berufskleidung, Reinigung, HACCP, Personalhygiene und mikrobiologische Nachweise mit all ihren rechtlichen und gesetzlichen Problemen.

HYGIENE Report ist das Forum für Qualitätssicherung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. In Zusammenarbeit mit hochkarätigen Autoren aus Wissenschaft und Wirtschaft berichtet das Periodikum anwenderorientiert und praxisnah zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Qualitätssicherung.

Themen sind beispielsweise Hygiene Management, Messtechnik, Berufskleidung, Reinigung, HACCP, Personalhygiene und mikrobiologische Nachweise mit all ihren rechtlichen und gesetzlichen Problemen.

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aktuelles<br />

1·23<br />

„Food Fraud“ im Fokus:<br />

Web-Vortrag am 22.3.<br />

Lebensmittelfälschungen sind<br />

aufgrund komplexer Warenströme<br />

und ausgefeilter krimineller<br />

Strategien immer schwerer<br />

detektierbar und erfordern effizientere<br />

analytische Nachweistechniken.<br />

In zwei Projekten der<br />

Industriellen Gemeinschaftsforschung<br />

(IGF) wurden mittels<br />

Massenspektronomie<br />

und<br />

Kernresonanzspektronomie<br />

neue Methoden<br />

zum Nachweis<br />

der geographischen<br />

Her kunft von Spargel<br />

und zu lagerungsbedingten Veränderungen<br />

von Haselnüssen<br />

entwickelt. Dr. Marina Creydt<br />

(Foto) stellt diese in einem kostenfreien<br />

Web-Vortrag „Original<br />

oder Fälschung – Ana lytische<br />

Strategien für die Au then -<br />

tifizierung von Lebensmitteln“<br />

am 22. März, 14-15 Uhr, via<br />

ZOOM vor. Anmeldung unter:<br />

www.fei-bonn.de<br />

BVG: Produkte mit Ginkgo biloba<br />

Trockenextrakt sind „Arzneimittel“<br />

Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts<br />

(BVerwG 3 B<br />

36.21) ist ein langjähriges Verwaltungsgerichtsverfahren<br />

des<br />

Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit<br />

(BVL) zu Ende gegangen<br />

und hat die Auffassung des BVL<br />

bestätigt. Nun herrscht rechtliche<br />

Klarheit: Erzeugnisse, die<br />

als wirksamkeitsbestimmenden<br />

Inhaltsstoff sogenanntes monographiekonformes<br />

Ginkgo biloba<br />

Trockenextrakt (GbE) enthalten<br />

und eine Verzehrempfehlung<br />

von 100 mg GbE am Tag geben,<br />

sind als „Funktionsarzneimittel“<br />

einzustufen.<br />

Gegenstand war der Antrag<br />

eines Unternehmens auf Erlass<br />

einer Allgemeinverfügung<br />

gemäß § 54 LFGB für die Einführung<br />

und den Vertrieb von<br />

als Nahrungsergänzungsmittel<br />

deklarierten Produkten mit einer<br />

Dosierung von 100 mg Ginkgo<br />

biloba Trockenextrakt pro Tag.<br />

Streitpunkt war das Vorliegen<br />

der pharmakologischen Wirkung<br />

im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr.<br />

2a) Arzneimittelgesetz für diese<br />

Produkte. Das Bundesverwaltungsgericht<br />

wies die Beschwerden<br />

der Firma gegen vorherige<br />

Beschlüsse zurück und betonte<br />

u.a., dass die Gesundheit beeinträchtigende<br />

Wirkungen, die ein<br />

Lebensmittel bei bestimmungsgemäßer<br />

Verwendung bei allen<br />

Verbrauchern hervorrufe, durch<br />

einen Warnhinweis nicht vermieden<br />

werden könnten. Auch<br />

ein Hinweis auf ausschließliche<br />

Verwendung des Produkts unter<br />

ärztlicher Aufsicht, bei der<br />

eine Risiko-Nutzen-Abwägung<br />

erfolgen könnte, ändere daran<br />

nichts, da ein solcher Hinweis<br />

„nur für diätetische Lebensmittel<br />

für besondere medizinische<br />

Zwecke vorgesehen“ sei.<br />

www.bvl.bund.de<br />

Nutzhanf als Tierfutter: Cannabinoide in der Milch<br />

Aufgrund seiner vielfältigen Einsatzmöglichkeiten<br />

erfährt Nutzhanf derzeit eine regelrechte<br />

Renaissance. Nutzhanf-Sorten enthalten nur<br />

geringe Mengen an psychoaktiven (berauschenden)<br />

Cannabinoiden, zu denen v.a. das<br />

Δ 9 -Tetrahydrocannabinol (Δ 9 -THC) gehört. Ein<br />

Forscherteam unter Leitung des Bundesinstituts<br />

für Risikobewertung (BfR) untersuchte nun,<br />

welche Folgen das Verfüttern von Nutzhanf-Silage<br />

– durch Vergären haltbar gemachtes Futter<br />

– an Milchkühe haben kann.<br />

Ergebnis der im Fachblatt „Nature Food“<br />

veröffentlichten Studie: War eine vergleichsweise<br />

hohe Konzentration an Cannabinoiden in<br />

der Silage enthalten, kam es bei den Tieren zu<br />

Verhaltensänderungen und gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigungen. So verlangsamten sich deren<br />

Atmung und Herzschlag. Die Kühe wurden<br />

schläfrig, bewegungsunsicher, fraßen weniger<br />

und gaben weniger Milch. Zudem kam es zu<br />

verstärktem Speicheln, Zungenspiel und einer<br />

Rötung der Nickhaut im Auge.<br />

„Unsere Untersuchung zeigt außerdem, dass<br />

selbst ein geringer Zusatz an Nutzhanf-Silage<br />

zur Tagesration für Milchkühe dazu führt, dass<br />

Cannabinoide, darunter auch das Δ 9 -THC, in<br />

der Milch nachgewiesen werden können“, sagt<br />

BfR-Futtermittelexperte Dr. Robert Pieper, einer<br />

der Studienautoren. „Die Beeinträchtigungen<br />

der Tiergesundheit sind offenbar durch die Cannabinoid-Konzentration<br />

in der Silage bedingt,<br />

die ihrerseits von vielen Faktoren abhängt.“<br />

Ein hoher Δ 9 -THC-Gehalt in Kuhmilch ist in<br />

Deutschland laut BfR aufgrund der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen nach dem derzeitigen<br />

Stand des Wissens aber nicht zu erwarten.<br />

www.bfr.bund.de<br />

QS: Erzeuger von Gemüse<br />

& Obst im <strong>Hygiene</strong>-Check<br />

Die QS Qualität und Sicherheit<br />

GmbH (Bonn) führt regelmäßig<br />

Stichprobenaudits mit Schwerpunkt<br />

betriebliches <strong>Hygiene</strong>management<br />

bei der Ernte von<br />

frischem Obst und Gemüse<br />

durch. Hierbei prüfen QS-Sonderauditoren,<br />

ob das Personal<br />

geschult und die <strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />

umgesetzt wurden.<br />

2022 führte QS 30 unangekündigte<br />

Audits zur Ernte von Salat,<br />

<strong>Hygiene</strong>inspektoren im Einsatz – hier<br />

bei der Kirschenernte. Foto: QS<br />

Spargel, Bundzwiebeln oder<br />

Beerenobst durch. Ergebnis:<br />

Der Großteil der überprüften<br />

Erzeugerbetriebe verfügt<br />

über ein gut funktionierendes<br />

<strong>Hygiene</strong>konzept und erfüllt die<br />

Anforderungen zur Erntehygiene<br />

auf dem Feld. Auch im Stress<br />

arbeiten sie sauber, Verbesserungspotenzial<br />

wird erkannt und<br />

konsequent umgesetzt.<br />

Bei Mängeln droht Liefersperre<br />

Apropos: Laut QS wurden in<br />

vereinzelten Fällen durchaus<br />

auch Versäumnisse offenbar. So<br />

fehlten beispielsweise in einigen<br />

Betrieben Einmalhandtücher<br />

oder Seife und vereinzelt wurden<br />

die festgelegten <strong>Hygiene</strong>anweisungen<br />

nicht umgesetzt. Die<br />

betreffenden Erzeugerbetriebe<br />

wurden unverzüglich nach der<br />

Durchführung der Erntehygiene-Audits<br />

für die Lieferung ins<br />

QS-System gesperrt und haben<br />

umgehend Korrekturmaßnahmen<br />

eingeleitet.<br />

www.q-s.de<br />

24 www.hygiene-report-magazin.de

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