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Familienwegweiser Marzahn-Hellersdorf

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

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45<br />

Beurkundungen<br />

Von den Urkundspersonen des Jugendamtes<br />

/ Bereich Beistandschaften werden<br />

u. a. folgende Beurkundungen vorgenommen:<br />

Vaterschaftsanerkennung<br />

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt Ihres<br />

Kindes nicht mit der Mutter des Kindes<br />

verheiratet sind, können Sie Ihre<br />

Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt<br />

Ihres Kindes im Jugendamt urkundlich<br />

anerkennen.<br />

Gemeinsame Sorgeerklärung<br />

Nicht verheiratete Eltern haben die<br />

Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen<br />

über die Ausübung der gemeinsamen<br />

Sorge für ihr Kind zu erklären. Die<br />

Beurkundung ist sowohl vor der Geburt<br />

des Kindes als auch danach möglich.<br />

Unterhaltsverpflichtung<br />

Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihren<br />

Kindern Unterhalt zu gewähren. Leben<br />

die Eltern zusammen, entfällt der<br />

sogenannte Barunterhaltsanspruch.<br />

Der barunterhaltspflichtige Elternteil<br />

hat die Möglichkeit, seine Unterhaltsverpflichtung<br />

gegenüber Unterhaltsberechtigten<br />

vor dem Jugendamt urkundlich<br />

anzuerkennen.<br />

Das Jugendamt ist auch zuständig für<br />

die Beurkundung bei bereits bestehenden<br />

und abzuändernden Unterhaltstiteln<br />

(Urkunden, Beschlüsse, Urteile).<br />

Tel. 90293-4756/-4777<br />

unterhalt@ba-mh.berlin.de<br />

Beistandschaften<br />

Die Beistandschaft kann durch den Elternteil,<br />

der das minderjährige Kind<br />

in seinem Haushalt betreut (auch bei<br />

gemeinsamer Sorge) bzw. durch einen<br />

ehrenamtlichen Vormund beim Jugendamt<br />

seines Wohnsitzes beantragt<br />

werden und hat zwei Wirkungskreise:<br />

Feststellung der Vaterschaft<br />

Im Rahmen der Beistandschaft wird das<br />

Jugendamt als Beistand damit beauftragt,<br />

die Feststellung der Vaterschaft<br />

durch Anerkennung in einer öffentlichen<br />

Urkunde oder eine gerichtlichen Entscheidung<br />

zu erwirken. Sofern eine gerichtliche<br />

Entscheidung notwendig werden<br />

sollte, wird das Kind vor Gericht<br />

durch den Beistand rechtlich vertreten.<br />

Geltendmachung<br />

von Unterhaltsansprüchen<br />

Die Unterhaltsansprüche Minderjähriger<br />

werden ermittelt, tituliert und<br />

– sofern notwendig – auch mit Hilfe<br />

gerichtlicher Maßnahmen (z.B. Zwangsvollstreckung)<br />

durchgesetzt.<br />

Tel. 90293-4756/-4777<br />

unterhalt@ba-mh.berlin.de<br />

Amtsvormundschaften /<br />

-pflegschaften<br />

Stehen Minderjährige nicht unter elterlicher<br />

Sorge oder sind die Eltern nicht<br />

berechtigt, diese in ihrer Person und ihr<br />

Vermögen betreffenden Angelegenheiten<br />

zu vertreten oder ist ihr Familienstand<br />

nicht zu ermitteln, erhalten diese<br />

einen Vormund. Dies kann anstelle des<br />

vorrangig zu bestellenden ehrenamtlichen<br />

Vormunds auch das Jugendamt<br />

sein. Sind nur Teile der elterlichen Sorge<br />

betroffen, handelt es sich um eine<br />

Pflegschaft.<br />

Sofern ein Kind mit der Geburt eine/n<br />

Vormund*in benötigt (z.B. bei minderjährigen<br />

Müttern), kann schon vor der<br />

Geburt durch das Familiengericht eine<br />

Vormundschaft angeordnet werden. Es<br />

wird empfohlen, sich im Vorfeld der Geburt<br />

im Jugendamt beraten zu lassen.<br />

Tel. 90293-4783/-4740<br />

vormundschaft@ba-mh.berlin.de<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Unterhaltsvorschussleistungen haben<br />

den Zweck, die finanziellen Belastungen<br />

Alleinerziehender durch fehlende Unterhaltszahlungen<br />

des anderen Elternteils<br />

zu mindern. Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen<br />

hat ein Kind, welches<br />

das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat und im Geltungsbereich des Gesetzes<br />

bei einem seiner Elternteile lebt,<br />

der ledig, verwitwet oder geschieden<br />

ist oder von seinem Ehegatten getrennt<br />

lebt und nicht oder nicht regelmäßig<br />

Unterhalt vom anderen Elternteil oder<br />

wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben<br />

ist, Waisenbezüge mindestens<br />

in o. g. Höhe bezieht. Bei bestimmten<br />

Voraussetzungen wird Unterhaltsvorschuss<br />

bis zum 18. Lebensjahr gewährt.<br />

Tel. 90293-4930<br />

uv@ba-mh.berlin.de<br />

Eingliederungshilfe<br />

Geistig, körperlich oder mehrfach behinderte<br />

Kinder und Jugendliche haben<br />

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.<br />

Aufgabe der Eingliederungshilfe<br />

ist es, eine drohende Behinderung<br />

zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung<br />

oder deren Folgen zu beseitigen<br />

oder zu mildern. Ziel ist, die<br />

behinderten jungen Menschen in die<br />

Gesellschaft einzugliedern.<br />

Ermittlung und Feststellung des Leistungsanspruchs<br />

auf Eingliederungshilfe<br />

erfolgt nach der Besonderheit des<br />

Einzelfalls. Eltern werden bezüglich der<br />

Fördermöglichkeit ihrer Kinder, möglicher<br />

Rechtsansprüche gegenüber Leistungsträgern<br />

(z. B. Krankenkasse), sowie<br />

Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

beraten.<br />

Tel. 90293-4141<br />

(Di 9-12 Uhr und Do 15–16 Uhr)<br />

teilhabejug@ba-mh.berlin.de

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