22.02.2023 Aufrufe

Familienwegweiser Marzahn-Hellersdorf

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

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44 RUND UM DIE GEBURT<br />

Das Jugendamt<br />

Ansprechpartner für Kinder,<br />

Jugendliche, Familien<br />

Das Jugendamt steht mit den folgenden<br />

Leistungsbereichen am Dienstsitz in der<br />

Riesaer Straße 94 in 12627 Berlin zur<br />

Verfügung.<br />

→ Elterngeld<br />

→ Bedarfsfeststellung Kita und ergänzende<br />

Förderung und Betreuung (Hort)<br />

→ Beistandschaften<br />

→ Beurkundungen<br />

→ Unterhaltsvorschuss<br />

→ Amtsvormundschaften / -pflegschaften<br />

→ Eingliederungshilfe<br />

Formulare aller Dienste des Jugendamtes<br />

<strong>Marzahn</strong>-<strong>Hellersdorf</strong>, weitere Informationen<br />

zu gesetzlichen Grundlagen,<br />

Unterlagen und Merkblätter finden Sie<br />

auf den Internetseiten des Jugendamtes<br />

unter Downloads.<br />

Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes<br />

<strong>Marzahn</strong>-<strong>Hellersdorf</strong> beraten Sie gern<br />

telefonisch oder persönlich nach vorheriger<br />

Terminvereinbarung.<br />

Riesaer Str. 94, 12627 Berlin<br />

jugendamt@ba-mh-berlin.de<br />

Elterngeld<br />

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern<br />

von Säuglingen und Kleinkindern. Es<br />

soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu<br />

erziehen und zu betreuen. Elterngeld<br />

schafft dabei einen Ausgleich, falls die<br />

Eltern weniger Einkommen haben, weil<br />

sie nach der Geburt zeitweise weniger<br />

oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch<br />

hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage<br />

der Familien zu sichern.<br />

Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor<br />

der Geburt gar kein Einkommen hatten.<br />

Elterngeld gibt es in drei Varianten:<br />

→ Basiselterngeld<br />

→ ElterngeldPlus<br />

→ Partnerschaftsbonus.<br />

Diese Varianten können auch miteinander<br />

kombiniert werden.<br />

Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes<br />

bezogen werden. Es beträgt mindestens<br />

300 und höchstens 1.800 Euro.<br />

Das Elterngeld muss beantragt werden<br />

und sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate<br />

beantragt werden.<br />

Das Elterngeld wird monatsweise gezahlt,<br />

allerdings nicht nach Kalendermonaten,<br />

sondern nach sogenannten<br />

Lebensmonaten. Diese beginnen nicht<br />

am Ersten des Kalendermonats, sondern<br />

je nach Geburtstag des Kindes. In<br />

jedem Lebensmonat, in dem Elterngeld<br />

bezogen wird, müssen alle Elterngeld-<br />

Voraussetzungen vom Anfang des Lebensmonats<br />

an erfüllt sein.<br />

Basiselterngeld kann bis zu zwölf Lebensmonaten<br />

bezogen werden. Wenn<br />

beide Elternteile Elterngeld beantragen<br />

und einer von beiden nach der Geburt<br />

weniger Einkommen erzielt hat als<br />

davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese<br />

zwei zusätzlichen Monate nennt man<br />

„Partnermonate“. Die insgesamt 14 Monate<br />

können nach eigenen Wünschen<br />

untereinander aufgeteilt. Das Elterngeld<br />

kann gleichzeitig oder abwechselnd<br />

beantragt werden. Allerdings<br />

muss jeder Elternteil mindestens zwei<br />

Monate, kann jedoch maximal 12 Monate<br />

beantragen.<br />

Mit dem ElterngeldPlus stehen Eltern<br />

neue Möglichkeiten zur Vereinbarung<br />

von Beruf und Familie zur Verfügung.<br />

ElterngeldPlus können Antragstellende<br />

doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld:<br />

Anstelle eines Lebensmonats<br />

mit Basiselterngeld können<br />

Antragstellende sich auch für zwei Lebensmonate<br />

mit ElterngeldPlus entscheiden.<br />

Arbeiten die Antragstellenden<br />

nach der Geburt nicht, so ist das ElterngeldPlus<br />

dafür nur halb so hoch wie das<br />

Basiselterngeld.<br />

Mit dem Partnerschaftsbonus können<br />

zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bezogen<br />

werden. Er ist ein Angebot für<br />

Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen<br />

Aufgaben partnerschaftlich<br />

untereinander aufteilen. Dieses Angebot<br />

kann auch gemeinsam genutzt werden,<br />

wenn der/die Antragstellende und<br />

der jeweils andere Elternteil das gemeinsame<br />

Kind getrennt erziehen. Alleinerziehende<br />

können das Angebot allein<br />

nutzen.<br />

Werden Zwillinge geboren, so bekommt<br />

man für diese nur einmal Elterngeld,<br />

denn das Elterngeld schafft einen Ausgleich<br />

für den Verdienstausfall in der Zeit,<br />

in der die Kinder in den ersten Lebensmonaten<br />

betreut und erzogen werden.<br />

Das Elterngeld erhöht sich aber: Antragstellende<br />

bekommen einen Zuschlag von<br />

→ 300 Euro auf das Basiselterngeld<br />

oder<br />

→ 150 Euro auf das ElterngeldPlus.<br />

Bei Drillingen wird der doppelte Zuschlag,<br />

bei Vierlingen der dreifache Zuschlag<br />

gewährt und so weiter.<br />

Diesen Zuschlag nennt man „Mehrlings-<br />

Zuschlag“. Mit dem Mehrlings-Zuschlag<br />

erhöhen sich auch der Mindestbetrag<br />

und der Höchstbetrag des Elterngelds,<br />

das bedeutet: Bei Zwillingen kann das<br />

Basiselterngeld mindestens 600 Euro<br />

und höchstens 2.100 Euro betragen, das<br />

ElterngeldPlus mindestens 300 Euro<br />

und höchstens 1.050 Euro.<br />

Alle wichtigen Informationen rund um das<br />

Thema Elterngeld finden Sie auch unter:<br />

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/<br />

familie/familienleistungen<br />

elterngeld@ba-mh.berlin.de

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