BERATUNG & HILFEN 62 Hilfreiche Tipps zum Thema Steuererklärung für Rentner:innen Die Sache mit der Steuererklärung „Ich weiß, wie wichtig und undurchsichtig dieses Thema für Senior*innen ist, deswegen versuche ich, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.“ Rechtsanwalt Horst F. Beckmann, Mitglied der Seniorenvertretung Pankow, hält Vorträge zum Steuerrecht für Rentner* innen in Freizeiteinrichtungen. Wir haben einen Vortrag besucht und fassen hier ein paar wichtige Punkte für Sie zusammen. • Wofür sind eigentlich Steuern da? Der Staat finanziert seine Ausgaben durch Steuern. Darin enthalten sind Sozialleistungen, Personal des öffentlichen Dienstes, Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Verteidigung, Zuschuss zu Renten. • Wie hoch ist die durchschnittliche Rentenhöhe? 2022 betrug die Durchschnittsrente für Frauen 890 € und für Männer 1.373 €. • Wann muss ich als Rentner*in eine Steuererklärung abgeben? • Wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. • Wenn Sie mehrere Einkunftsarten, zum Beispiel durch Vermietung oder Betriebsrente, haben. • Oder: Wenn der steuerpflichtige Anteil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. • Wie hoch ist der Grundfreibetrag? Der Grundfreibetrag ändert sich jedes Jahr. 2023 betrug er 10.908 €, 2024 beträgt er 11.604 € pro Person. • Besteht sofort eine Steuerpflicht, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird? Vielleicht nicht. Denn: Sie können von Ihrer Rente verschiedene Ausgaben wie Handwerkerkosten, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbetrag und Sonderausgaben abziehen. • Wie viel von der Rente muss versteuert werden? Dafür ist zunächst das Jahr entscheidend, in dem Ihr Rentenbeginn war. Bei Renten, die 2005 begannen, müssen 50 Prozent versteuert werden. Ab 2006 erhöht sich der zu versteuernde Anteil. • Wie kann man Steuern sparen? • Sonderausgaben können die Höhe der Steuerpflicht reduzieren. Dazu gehören Kirchensteuer, Spenden und Parteibeiträge, Private Haftpflicht- und Unfallversicherung und KFZ Haftpflicht, Sterbegeldversicherung. • Vorsorgeaufwendungen, also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. • Werbungskosten, also zum Beispiel Steuerberatungskosten, Mitgliedsbeiträge in Gewerkschaften sowie Kosten für die Klärung von Rentenansprüchen. Kontoführungsgebühren werden nur bis zu 16 € pro Jahr berücksichtigt. • Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Haushalts- und Pflegehilfen, Handwerker für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Umbaukosten wegen Behinderung. • Außergewöhnliche Kosten. Darunter fallen Pflegekosten, Hinterbliebenenpauschale, Behindertenpauschbetrag. • Heimkosten (Pflegeheim) Achtung: Für die aufgezählten Abzugsmöglichkeiten gibt es Pauschal- und Maximalsummen! Sie können z. B. nicht jede Handwerker- oder Apothekenrechnung beim Finanzamt einreichen, sondern nur bis zu einem gewissen Betrag. Auch gelten Unterschiede für Paare und Alleinstehende. • Wann ist die Steuererklärung abzugeben? Die Frist für die Steuererklärung für 2022 war der 30.09.2023. Die Frist für die Steuererklärung für 2023 ist der 31.08.2024. • Wer hilft mir bei der Steuererklärung? Steuerprogramme wie Elster, Steuerberater, Lohnsteuerverein, Lohnsteuerhilfeverein.
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