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Vorwort / Status der Hilfspolizei

Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

verrichten zu können, werden in <strong>der</strong> wahrnehmenden Öffentlichkeit, immer in einem strengeren<br />

Aspekt eines Maßstabes <strong>der</strong> Legalität des Allgemeinwohles gemessen, als die Kollegen: innen <strong>der</strong><br />

polizeibehördlichen <strong>Hilfspolizei</strong>, und das obwohl die Gefahrenabwehr(-Verwaltungs-)polizei sich<br />

in vielfacher Hinsicht als Bedarfs erfor<strong>der</strong>licher weise Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei etc.<br />

erwiesen/bewiesen hat. So denn ist jetzt mit <strong>der</strong> Aufschrift auf <strong>der</strong> Rückseite des Dienstausweises<br />

(Anhang B.1.2) immer die Möglichkeit, dieser wahrnehmenden Öffentlichkeit es zu zeigen, dass<br />

man es darf, um damit einem professionellen Auftreten und Erscheinen nachzukommen, gegeben.<br />

Sollte wi<strong>der</strong> Erwarten solch ein entgegen kommen des Bediensteten nicht ausreichen gegenüber<br />

Dritten, ist diesem (sprich dem Drittem) folgendes zum Lesen auszuhändigen (Anhang B.1; Teil I-<br />

III), während sich <strong>der</strong> Bedienstete weiter um die begangene Ordnungswidrigkeit kümmert mit<br />

möglichen daraus resultierenden, anstehenden Rechtsfolgen gegenüber dem Allgemeinwohl.<br />

Benötigte Dokumente für einen polizeilichen Außendienst einer Gefahrenabwehrbehörde:<br />

(Begründung <strong>der</strong> gesetzlichen Daseinsberechtigung eines legitimen Außendienstes)<br />

Der Einzelfall ist die Gefahrenabwehrbehörde an sich, weil <strong>der</strong> §2 Satz 2 HSOG, macht es zu<br />

einem Einzelfall… Aufgabenstellung: §1; §2; §3 HSOG durch §3 Abs.3 HSOG ist sie ja<br />

verpflichtet Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verfolgen und zu erforschen, bestätigt durch<br />

§77 HSOG (Ordnungswidrigkeiten) als Auftragsangelegenheit, aber im §2 Satz 2 HSOG steht <br />

Die sonstigen Aufgaben <strong>der</strong> Gefahrenabwehr sind allgemeine Verwaltungsaufgaben. Das<br />

impliziert, dass es einen, mit polizeilichen und gefahrenabwehrenden Aufgaben, betrauten<br />

Außendienst geben muss. Da dieser Außendienst, aber keine Bedienstete einer Polizeibehörde<br />

(§91 HSOG) sein müssen, son<strong>der</strong>n eben auch bestellte Bedienstete gemäß §99 HSOG sein dürfen<br />

nach dem HSOG, braucht es eben ein Einzelfallgesetz als gesetzliche Gestattung (Legimitation),<br />

weil man eben nur auf das HSOG, explizit den §99 im HSOG zurückgreifen kann, um <strong>der</strong><br />

Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben (§3 Abs.1 HSOG Verweis auf §1 HSOG) auch gerecht zu werden, in<br />

Bezug auf die polizeilichen, sowie gefahrenabwehrenden Maßnahmen vor Ort des Außendienstes.<br />

Anhang B.1 – Einzelfallgesetz:<br />

(inbegriffen Anhang B.1.1-B.1.3 Grundsatzbestimmungen; Eingriffsrechte)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67438074/anhang-b1-einzelfallgesetz-gesetzlichegestattungrechtliche-grundlage-rechtsnorm-rechtssatz52-hsog<br />

Teil I, II (Gesetzliche Rechtsgrundlagen als Befugnis zur Bestellung als HiPo; §99 Abs. 4 Nr.3<br />

HSOG):<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66169414/teil-i-gesetzliche-rechtsgrundlage-zurbefugnis-als-bestellung<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66426935/teil-ii-gesetzliche-rechtsgrundlage-umzwangsmittel-48-zur-anwendung-zu-bringen<br />

Teil III (Gesetzliche Rechtsgrundlage <strong>der</strong> Eingriffsbefugnisse…):<br />

(inbegriffen die zu bewertenden Einzelmaßnahmen nach StPO, OWIG, in Punkt: 1.3)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/66402777/teil-iii-gesetzliche-rechtsgrundlage-<strong>der</strong>eingriffsbefugnisse-als-massnahmenkatalog<br />

Rechtsgrundlage als Ausbildungsgrundlage zur Verkehrsregelung (§99 Abs. 4 Nr.3 HSOG):<br />

(inbegriffen <strong>der</strong> zu bewertende Einzelfall für das Eingriffsrecht in Punkt: 1.3, 3.1)<br />

https://www.yumpu.com/de/document/view/67511492/ausbildungs-und-rechtsgrundlage-zurverkehrsregelung<br />

Bestellung gemäß §99 HSOG (§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4 HSOG)<br />

Muss sich die jeweilige Gefahrenabwehrbehörde erstellen lassen für ihre Bedienstete, nach <strong>der</strong><br />

legitimen Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe:<br />

§1 Abs.1, 2, 3, 6; §2; §3 Abs.1, 3; §52; §63; §77 Abs.3 Satz 1; §85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4;<br />

§89; (§90;)§99 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2, 3; §100; §101 Abs.2 HSOG<br />

© Frank A. Vogler

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