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Vorwort / Status der Hilfspolizei

Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Polizeibehörden in den Polizeiverordnungen dürften verschiedentliche Laufbahnen für die<br />

<strong>Hilfspolizei</strong> definiert und festgeschrieben sein, sowie die auch dafür benötigten Rechtlichen<br />

Grundlagen als <strong>Hilfspolizei</strong> über ihr Eingriffsrecht….<br />

Gefahrenabwehrbehörden gibt es die Son<strong>der</strong>laufbahn “Feldschutz“ <strong>der</strong> Stadtpolizei mit all<br />

ihrem umfassenden Rechtsspektrum, weitere Son<strong>der</strong>laufbahnen hinsichtlich z.B. einer<br />

Verkehrspolizei absolute Fehlanzeige genauso wie überhaupt irgend eine Rechtsgrundlage für<br />

ihr Eingriffsrecht im Straßenverkehrsrecht o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Rechtsgebieten….nun dahin gehend<br />

wurde Abhilfe geschaffen, weil….<br />

1. Einzelfallgesetz (Anhang B.1(B.1.1-B.1.3) geschaffen, mit benötigten Rechtsquellennachweis<br />

und Nachweis über die Rechtsquellen, sowie ein benötigter zu bewerten<strong>der</strong> Einzelfall (siehe<br />

Rechtsgrundlage als Ausbildungsgrundlage zur VerkehrsregelungPunkt 1.3; 3.1<br />

Rechtliches zu….) und eine jeweils benötigte zu bewertende Eingriffsmaßnahme nach StPO,<br />

OWIG (siehe Teil III Punkt 1.3 Eingriffsrecht)<br />

2. Eine Laufbahn( weitere mögliche siehe Zeichnung): Ausbildungs- und Rechtsgrundlage zur<br />

Verkehrsregelung<br />

3. Rechtsgrundlage als Befugnis zur Bestellung geschaffen (Teil I-II)<br />

Der Autor (steht oben und unten in jedem Dokument und/o<strong>der</strong> sind dort Drachen abgebildet)<br />

ist seit 01.07.2000 Angehöriger eines Verwaltungsorganes des öffentlichen Rechtes und<br />

Mitglied im örtlichen Personalrat (öPR) seit 2004 (Siehe Anhang B.), Bescheinigungen<br />

hinsichtlich des öPR sind nicht im genannten Anhang hinterlegt.<br />

Skizze zu den 3 Punkten (eine Bestellung gemäß §99 HSOG für die<br />

Gefahrenabwehrbehörden, muss noch geschrieben werden, sowie verschiedentliche<br />

Rechtsgrundlagen als Laufbahnen für verschiedentliche Außendiensttätigkeiten immer im<br />

Hinblick auf §3 Abs.3, und §101 Abs.2 HSOG):<br />

Kommentar: Um sich noch an<strong>der</strong>s auszudrücken, die Bediensteten einer Gefahrenabwehrbehörde,<br />

die mit Son<strong>der</strong>befugnissen und –Ermächtigungen ausgestattet sind, um damit ihren Außendienst<br />

© Frank A. Vogler

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