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Vorwort / Status der Hilfspolizei

Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"......

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Gefahrenabwehrbehörden (§1, §85, §90, §100) können, durch ihre geschaltete<br />

gleichgestellte Rechtsstellung gegenüber den Polizeibehörden (§91 HSOG), nach<br />

§1, §2, §3 HSOG als “Verfolgungsbehörde (§47 OWIG)“ (Auftragsangelegenheit:<br />

§77 HSOG), Bedienstete, mit Son<strong>der</strong>ermächtigungen und -Befugnissen ausstatten<br />

nach §1, §3 Abs.1, 3, §52, §63, §101 Abs.2 HSOG und die nach (o<strong>der</strong> auch<br />

gemäß) §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2, 3 HSOG bestellen. Somit sind diese<br />

Bedienstete, <strong>der</strong> Rechtsstellung ihrer Angehörigen Behörde, gleichgestellt den<br />

Polizeivollzugsbeamten: innen. Damit können, sie nach §99 Abs.1 Satz 1 HSOG,<br />

die Bezeichnung “<strong>Hilfspolizei</strong>beamtin o<strong>der</strong> <strong>Hilfspolizei</strong>beamter“ o<strong>der</strong> in<br />

Landkreisen o<strong>der</strong> Gemeinden “Ordnungspolizeibeamtin o<strong>der</strong><br />

Ordnungspolizeibeamter“ führen…..vieler Orts führen, von diesem im<br />

polizeilichen Rechtswesen angesiedelte Behörden, dessen bereitgestellter<br />

Außendienst die Namen Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei, sind dann aber eben<br />

im eigentlichen Sinne des §1 Abs.1 HOSG eine Verwaltungspolizei o<strong>der</strong> als<br />

Bezeichnung wäre schöner und Zeitgemäßer Gefahrenabwehrpolizei.<br />

Um es zu verdeutlichen ein Beispiel einer Gefahrenabwehrbehörde:<br />

Abteilung 1 = Verwaltung Allg. Verwaltungsrecht<br />

Abteilung 2 = Stadt-, Ordnungs-, Verkehrspolizei Beson<strong>der</strong>es<br />

Verwaltungsrecht (Eingriffsrecht: HSOG (StPO; OWIG))<br />

Abteilung 3= Ausnahmegenehmigungen, Fahrerlaubnisse Allg.<br />

Verwaltungsrecht<br />

Unterscheidung <strong>der</strong> Definitionen:<br />

Definition: Strafverfolgungsbehörde<br />

Eine Strafverfolgungsbehörde, auch Ermittlungsbehörde, ist eine Behörde, <strong>der</strong>en Aufgabe und<br />

Verpflichtung es ist, Straftaten zu verfolgen. §152 (Legalitätsgrundsatz), §163<br />

(Legalitätsprinzip) StPO, §152 GVG; §47 (Verfolgungsgrundsatz/-Prinzip), §53<br />

(Opportunitätsprinzip), §56 (Opportunitätsgrundsatz) OWIG<br />

Zu den Strafverfolgungsbehörden gehören vor allem die Staatsanwaltschaften und die Polizeien (in<br />

Deutschland die Landespolizeien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt), aber auch die<br />

Zollverwaltung sowie im Bereich des Abgabenrechts die Finanzverwaltung mit ihren<br />

Steuerfahndungsdienststellen.<br />

Die Strafverfolgungsbehörden wenden das Strafprozessrecht, in Deutschland also in erster Linie<br />

die Strafprozessordnung (StPO), an.<br />

Definition: Verfolgungsbehörde<br />

Ist eine Behörde, <strong>der</strong>en Aufgabe es ist, gewisse Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, die keine<br />

Straftat sind. §47 (Verfolgungsgrundsatz/-Prinzip), §56 (Opportunitätsgrundsatz) OWIG; §152<br />

(Legalitätsgrundsatz), §158 StPO<br />

Weiterer signifikanter Unterschied, zwischen den Polizeibehörden mit ihrer <strong>Hilfspolizei</strong> und den<br />

Gefahrenabwehrbehörden mit ihren polizeilichen Außendienst ist:<br />

© Frank A. Vogler

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