Vorwort / Status der Hilfspolizei
Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"......
Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Wie verhält sich das jetzt mit dieser definierten Gefahrenabwehrbehörde, sowie definierten<br />
<strong>Hilfspolizei</strong> nach dem HSOG?<br />
Laut HSOG:<br />
Zweiter Teil (Organisation und Zuständigkeiten)<br />
Erster Abschnitt<br />
Allgemeines<br />
Gefahrenabwehr als staatliche Aufgabe 81<br />
Zweiter Abschnitt<br />
Gefahrenabwehrbehörden<br />
Erster Titel<br />
Behörden <strong>der</strong> allgemeinen Verwaltung<br />
Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung 82<br />
Aufsichtsbehörden, Aufsicht 83<br />
Weisungsbefugnisse 84<br />
Zweiter Titel<br />
Ordnungsbehörden<br />
Allgemeine Ordnungsbehörden 85<br />
Aufsichtsbehörden, Aufsicht 86<br />
Weisungsbefugnisse, Unterrichtungspflichten 87<br />
Selbsteintritt 88<br />
Sachliche Zuständigkeit 89<br />
Son<strong>der</strong>ordnungsbehörden 90<br />
Dritter Abschnitt<br />
Polizeibehörden<br />
Polizeibehörden 91<br />
Hessisches Landeskriminalamt 92<br />
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium 93<br />
Polizeipräsidien 94<br />
Hessisches Polizeipräsidium für Technik, Hessische Hochschule für öffentliches Management<br />
und Sicherheit 95<br />
Dienst- und Fachaufsicht 96<br />
Weisungsbefugnisse, Unterrichtungspflichten 97<br />
Ermächtigung 98<br />
<strong>Hilfspolizei</strong>beamtinnen und <strong>Hilfspolizei</strong>beamte 99<br />
Vierter Abschnitt<br />
Örtliche Zuständigkeit<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> Gefahrenabwehrbehörden 100<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> Polizeibehörden 101<br />
Amtshandlungen von Dienstkräften <strong>der</strong> Polizei an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> und von<br />
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Bundes 102<br />
Amtshandlungen von Dienstkräften <strong>der</strong> Polizei außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des<br />
Landes Hessen<br />
103<br />
© Frank A. Vogler