Vorwort / Status der Hilfspolizei
Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"...... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Die Frage auf der 1. Seite, kann schon dahingehend beantwortet werden mit: Hilfspolizei und die Gefahrenabwehrbehörden sind untrennbar miteinander verbunden......des Weiteren, muss gesagt werden die Hilfspolizei ist nicht im Vollzugsdienst, trotz das diese tätig ist/wird in der Strafverfolgung......lesbarkeit der Zeichnung (wie unten, so oben) d.h. von unten nach oben lesen oder umgekehrt.....ist Bestandteil von Teil "A"+"B"......
Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
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© Frank Vogler<br />
Des Weiteren gilt es auch zu beachten <strong>der</strong> §3 Abs.1 gibt den Verweis auf §1 i.V.m. §2 HSOG das ist<br />
damit die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong>, in §1 Abs.1 HSOG, genannten und definierten Gefahrenabwehr- und<br />
Polizeibehörden, es wird immer von den Gefahrenabwehr- und/o<strong>der</strong> Polizeibehörden gesprochen im<br />
HSOG, wenn es sich um Aufgaben- und Auftragsangelegenheiten handelt, hinsichtlich des<br />
Geltungsbereiches, <strong>der</strong> Zuständigkeit und des Anwendungsbereiches!!!<br />
Definition Gefahrenabwehrbehörde (Aufgaben- und Auftragsangelegenheiten):<br />
§1 Abs.1, 3, 6+§2+§3 Abs.1+§77+§85 Abs.1 Satz 1 Nr.3/4, Satz 2+§90+§100 HSOG<br />
1. Gefahrenabwehr als Aufgabenangelegenheit<br />
2. Ordnungswidrigkeiten als Auftragsangelegenheit<br />
3. Verfolgungsbehörde<br />
Definition <strong>Hilfspolizei</strong> (Aufgaben- und Auftragsangelegenheiten):<br />
§1 Abs. 2, 3, 6+§3 Abs.3+§99+§101 Abs.2 HSOG+§152 StPO+§47 OWIG<br />
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und zu verfolgen als Aufgabenangelegenheit =<br />
Strafverfolgung<br />
Definition Son<strong>der</strong>ordnungsbehörden (§90 HSOG)<br />
1 Son<strong>der</strong>ordnungsbehörden sind Behörden außerhalb <strong>der</strong> allgemeinen Verwaltung, denen<br />
durch beson<strong>der</strong>e Rechtsvorschriften Aufgaben <strong>der</strong> Gefahrenabwehr zugewiesen sind. 2 Sie<br />
bleiben in ihrer Organisation und beson<strong>der</strong>en Zuständigkeit unberührt. 3 Abweichend von<br />
Satz 1 können auch Ministerien Son<strong>der</strong>ordnungsbehörden sein.<br />
Zeichnung wie unten, so oben Lesbarkeit von unten nach oben o<strong>der</strong> umgekehrt<br />
© Frank A. Vogler