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KVWL kompakt + praxis intern Februar 2023

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VERORDNUNG<br />

Richtlinie / Anlage In Kraft getreten ERGEBNIS<br />

Pembrolizumab<br />

Keytruda ®<br />

neues Anwendungsgebiet;<br />

Dünndarmkarzinom mit<br />

MSI-H oder dMMR, vorbehandelt<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Pembrolizumab<br />

Keytruda ®<br />

neues Anwendungsgebiet;<br />

biliäres Karzinom mit<br />

MSI-H oder dMMR, vorbehandelt<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Pembrolizumab<br />

Keytruda ®<br />

neues Anwendungsgebiet;<br />

Melanom, adjuvante Therapie,<br />

≥ 12 Jahre<br />

Es wurden zwei Patientenpopulationen gebildet.<br />

a) Erwachsene und Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren<br />

mit Melanom im Tumorstadium IIB oder IIC nach vollständiger<br />

Resektion; adjuvante Behandlung:<br />

Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen<br />

b) Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Melanom<br />

im Tumorstadium III nach vollständiger Resektion;<br />

adjuvante Behandlung:<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Pembrolizumab<br />

Keytruda ®<br />

neues Anwendungsgebiet;<br />

Melanom, ≥ 12 bis < 18<br />

Jahre<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Therapiegebiet: Sonstiges<br />

Glycopyrronium<br />

Axhidrox ®<br />

Schwere primäre axilläre<br />

Hyperhidrose<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems<br />

Inebilizumab<br />

Uplizna ®<br />

Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen,<br />

Anti-Aquaporin-4-IgG-seropositiv<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Therapiegebiet: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems<br />

Secukinumab<br />

Cosentyx ®<br />

Neues Anwendungsgebiet:<br />

Enthesitis-assoziierte Arthritis,<br />

≥ 6 Jahre<br />

Zusatznutzen nicht belegt<br />

Therapiegebiet: Infektionskrankheiten<br />

Eravacyclin<br />

Xerava ®<br />

Reserveantibiotikum: Komplizierte<br />

intraabdominale<br />

Infektionen (cIAI)<br />

Es handelt es sich um ein Reserveantibiotikum gemäß<br />

§ 35a Absatz 1c SGB V. Bei Reserveantibiotika gilt der<br />

Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens<br />

und seine therapeutische Bedeutung sind vom G-BA<br />

nicht zu bewerten.<br />

Die qualitätsgesicherte Anwendung sieht unter anderem<br />

vor, dass das Antibiotikum in der Regel nur als gezielte<br />

Therapie mit Erregernachweis eingesetzt werden darf.<br />

Auch werden Facharztgruppen definiert, mit denen<br />

vor dem Einsatz Rücksprache gehalten werden muss.<br />

Zudem ist eine Verbrauchs- und Resistenzsurveillance<br />

umzusetzen.<br />

02.<strong>2023</strong> | 7

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