null-emissions-gemeinden als strategische zielsetzung für eine ...
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Null-Emissions-Gemeinden <strong>als</strong> <strong>strategische</strong> Zielsetzung <strong>für</strong> <strong>eine</strong> nachhaltige Landnutzung<br />
Ein weiterer Schwerpunkt des Projektbeauftragten ist die Unterstützung der Teilprojektleiter bei der<br />
Beschaffung relevanter Daten, welche im Zusammenhang mit der in den jeweiligen Teilprojekten<br />
zu bearbeitenden Arbeitspaketen relevant und im Zugriff der Verbandsgemeinde sind bzw. nur<br />
über diese bezogen werden können. Dadurch können der Daten- und Informationsfluss effizient<br />
gestaltet und zeitliche Verzögerungen während der Projektlaufzeit vermieden werden.<br />
Die im Verlauf des Projektes erzielten Ergebnisse sowie die halbjährlichen Statusberichte werden<br />
durch den Projektbeauftragten in die kommunale Verwaltung weitergeleitet. Hierbei werden die<br />
vorhandenen Kommunikationsstrukturen genutzt. Somit kann das Projekt innerhalb der<br />
Verbands<strong>gemeinden</strong> trotz dessen Komplexität sehr transparent dargestellt werden. Zudem wird<br />
sichergestellt, dass ein ausreichender Informationsfluss zu den kommunalen<br />
Entscheidungsträgern sowie politischen Gremien erzielt wird und deren notwendige Einbindung in<br />
das Vorhaben erfolgt.<br />
Die <strong>für</strong> das Vorhaben geplanten Projektworkshops sowie Konferenzen werden im Wechsel in den<br />
Verbands<strong>gemeinden</strong> durchgeführt. Die Projektbeauftragten unterstützen das IfaS bei der<br />
Organisation von Räumlichkeiten, Bewirtung und Durchführung.<br />
Arbeitspaket 3: Bürgerpartizipation und Bewusstseinsbildung<br />
Der regionale Stoffstrommanagementansatz kombiniert Erfahrungen mit betriebswirtschaftlichen<br />
Veränderungsprozessen („Change Management“) mit demokratietheoretischen d.i.<br />
politikwissenschaftlichen Ansätzen.<br />
Auch damit übernimmt der vorliegende Ansatz die normativen Rahmenvorgaben des Prinzips der<br />
nachhaltigen Entwicklung, die unter diesem Gesichtspunkt politisch in Europa <strong>als</strong> „Aarhus-<br />
Konvention“ 8 ausbuchstabiert wurde. Die Aarhus-Konvention, die auch <strong>für</strong> die Bundesrepublik<br />
Deutschland <strong>als</strong> gültige rechtliche Rahmenrichtlinie anerkannt wurde, fordert die Partizipation/<br />
Beteiligung der betroffenen Bürger <strong>als</strong> Legitimationsgrundlage zukünftiger (technologieorientierter)<br />
Projekte in Europa. Partizipation dabei ganz ausdrücklich nicht im Sinne <strong>eine</strong>r instrumentellen<br />
Akzeptanzbeschaffung verstanden, sondern <strong>als</strong> Grundrecht aller europäischen Bürgerinnen und<br />
Bürger.<br />
Die hier konzipierten regionalen ZEV-Strategien müssen sich somit – dies ist ein unumstößliches<br />
Erfolgskriterium – um die Akzeptanz der betroffenen und beteiligten Bürgerinnen/ Bürger <strong>eine</strong>r<br />
Region kümmern. Diese sind es, die mit den Folgen („impacts“) der eingesetzten Technologien<br />
zurechtkommen müssen. Im Sinne der verwendeten ökonomischen Begrifflichkeit wären dies die<br />
8 Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz<br />
zuschreibt.<br />
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