null-emissions-gemeinden als strategische zielsetzung für eine ...
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Null-Emissions-Gemeinden <strong>als</strong> <strong>strategische</strong> Zielsetzung <strong>für</strong> <strong>eine</strong> nachhaltige Landnutzung<br />
5.7.3.2.3 Landesplanungs- und bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen<br />
In diesem Arbeitspaket sind die Vorgaben der Landesplanung darauf hin zu analysieren, inwieweit<br />
sie den Ansatz des regionalen SSM stützen und ggf. sogar fordern. Im Zentrum stehen hierbei die<br />
übergeordneten Leitlinien des Landesentwicklungsprogramms v. 14.10.2008 – LEP IV - und der<br />
regionalen Raumordnungspläne (§§ 5 ff. und 9 ff. des Landesplanungsgesetzes – LPlG). Im<br />
Hinblick auf die nachhaltige Nutzung bzw. Verringerung von Energie-, Stoff- und Verkehrsströmen<br />
und der Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz sind im LEP IV insbesondere Kapitel 5.2.<br />
- Energieversorgung, hierbei vor allem Kapitel 5.2.1 – Erneuerbare Energien – und Kapitel 5.4. –<br />
Abfallwirtschaft - von Bedeutung. Auf der Linie dieser Leitplanken sind <strong>für</strong> die regionale und<br />
kommunale Ebene u.a. folgende Aspekte zu untersuchen:<br />
• Aspekte und Instrumente der Regional- und Bauleitplanung im Interesse kommunalen, ggf.<br />
regionalen SSM, etwa<br />
o Standortwahl und –sicherung <strong>für</strong> entsprechende Energieerzeugungsanlagen im<br />
Flächennutzungsplan;<br />
o Möglichkeiten planerischer Sicherung von Flächen mit Potenzial <strong>für</strong> regionales SSM<br />
(Flächen <strong>für</strong> Anpassungsstrategien, Vorranggebiete <strong>für</strong> neue Landbaustrategien<br />
und Kulturen etc.);<br />
o Unterstützung regionalen SSM durch konkrete Festsetzungen in Bebauungsplänen,<br />
u.U. in Kombination mit kommunalrechtlichen Instrumenten;<br />
o ggf. Chancen <strong>für</strong> regionales SSM in der Kooperation mit Privaten in Städtebaulichen<br />
Verträgen und Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (§§ 11, 12 BauGB).<br />
5.7.3.2.4 Fachplanungs- und umweltrechtliche Vorgaben<br />
Abgleich der Ziele und Strategien <strong>eine</strong>s kommunalen / regionalen SSM mit dem Ziel Zero-<br />
Emission und nachhaltige Landnutzung mit:<br />
• dem Modell und der Pflichtenhierarchie nach dem KrW-/AbfG sowie der<br />
Abfallwirtschaftsplanung nach § 29 KrW-/AbfG, § 11 LAbfWG Rh-PF (oberste<br />
Abfallbehörde, MUFV) und § 6 LAbfWG (Abfallwirtschaftskonzepte der <strong>für</strong> die<br />
Modell<strong>gemeinden</strong> zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger);<br />
• der naturschutzrechtlichen Fachplanung (Landschaftsplanung nach § 8 LNatSchG) und<br />
ggf. der §§ 24 ff. LNatSchG (Europäisches Netz ,,Natura 2000“);<br />
• den wasserrechtlichen Fragen (etwa hinsichtlich der Entkoppelung diffuser<br />
Abwasserströme und der Trennung von Problemabwässern oder der Prüfung und<br />
Umsetzung von dezentralen Behandlungsanlagen <strong>für</strong> Industrie und Gewerbe) und<br />
wasserwirtschaftlichen Planungen (§§ 23 ff. LWG Rh-Pf: Bewirtschaftungsziele,<br />
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