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null-emissions-gemeinden als strategische zielsetzung für eine ...

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Null-Emissions-Gemeinden <strong>als</strong> <strong>strategische</strong> Zielsetzung <strong>für</strong> <strong>eine</strong> nachhaltige Landnutzung<br />

Kommunalwirtschafts- und Vergaberecht) einschließlich s<strong>eine</strong>r Fachplanungen zu identifizieren,<br />

damit Strategien und Konzepte des kommunalen SSM nicht Reibungsverluste erleiden oder<br />

schlimmstenfalls an fachgesetzlichen Anforderungen zu scheitern drohen. Hierbei stellt sich aber<br />

darüber hinaus die Frage, inwieweit Strategien und Konzepte des SSM die Ziele der<br />

Landesplanung und der übergeordneten Fachplanungen gerade auch „nachhaltig“ unterstützen<br />

können.<br />

Die wissenschaftlichen Arbeitsziele des Teilprojekts „Recht“ bestehen <strong>als</strong> diverse Teilziele<br />

zunächst in <strong>eine</strong>r Sichtung und Standortbestimmung der rechtlichen Diskussion und<br />

Durchdringung zum Thema „Nachhaltige Landnutzung / Stoffstrommanagement auf dem Weg zur<br />

„Null-Emissions-Gemeinde“.<br />

Sodann soll aus rechtlicher Sicht <strong>eine</strong> Vernetzung des Stoffstromansatzes mit den rechtlich<br />

relevanten Teilgebieten in der kommunalen Praxis geleistet werden: Hier spielen vor allem das<br />

Bauplanungs-, Abfall-, Wasser- und Energierecht <strong>eine</strong> wesentliche Rolle. Ziel ist es in diesem<br />

Punkt, die <strong>für</strong> kommunales SSM relevanten Regelungen zunächst zu identifizieren.<br />

Als nächstes Ziel sollen etwaige Reibungspunkte des Fachrechts mit dem Konzept des SSM<br />

aufgezeigt werden. Dies soll durch <strong>eine</strong> Wirkungsanalyse des o.g. einschlägigen Fachrechts im<br />

Hinblick auf <strong>eine</strong> Weiterentwicklung kommunaler Strategien in Richtung „Null-Emissions-Gemeinde<br />

durch kommunales Stoffstrommanagement“ erfolgen. Ziel ist <strong>als</strong>o, hemmende oder auch fördernde<br />

Effekte des Fachrechts in s<strong>eine</strong>n konkreten Regelungen zu identifizieren. Hierbei spielt die<br />

Kooperation mit den Modell<strong>gemeinden</strong> <strong>eine</strong> entscheidende Rolle.<br />

Auf der Basis dieser Wirkungsanalyse sollen schließlich – in Richtung <strong>eine</strong>s „Soll-Zustands“ -<br />

Empfehlungen und Vorschläge <strong>für</strong> <strong>eine</strong> Weiterentwicklung des Rechts gegeben werden, um<br />

angestrebte nachhaltige Konzepte kommunalen SSM nicht zu behindern und darüber hinaus sogar<br />

zu fördern.<br />

Übergeordnetes Ziel des Teilprojekts „Recht“ im Projektverbund ist es, die in den anderen<br />

Teilprojekten entstehenden Rechtsfragen zu bündeln, im Dialog mit den Modellkommunen zu<br />

erörtern und die aus diesem Dialog gewonnen Erkenntnisse in die übergeordnete Konzeption<br />

<strong>eine</strong>s rechtlichen Rahmenmodells „Nachhaltige Landnutzung“ einfließen zu lassen. Das Teilprojekt<br />

„Recht“ erfüllt daher <strong>eine</strong> integrative Funktion im Gesamtverbund.<br />

5.7.2 Stand der Wissenschaft und Technik<br />

5.7.2.1 Stand der Wissenschaft: Problembeschreibung und wissenschaftliche<br />

Defizite<br />

In der rechtswissenschaftlichen Literatur und hierbei vor allem in den einschlägigen<br />

umweltrechtlichen Zeitschriften finden sich nur wenige Publikationen über die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen <strong>für</strong> ein kommunales oder auch – insbesondere bei interkommunaler<br />

Kooperation - regionales SSM.<br />

Seite 154/179

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