null-emissions-gemeinden als strategische zielsetzung für eine ...
null-emissions-gemeinden als strategische zielsetzung für eine ...
null-emissions-gemeinden als strategische zielsetzung für eine ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Null-Emissions-Gemeinden <strong>als</strong> <strong>strategische</strong> Zielsetzung <strong>für</strong> <strong>eine</strong> nachhaltige Landnutzung<br />
Abbildung 3: Kulturlandschaft quer denken<br />
Das kann soweit gehen, dass widersprüchliche Ziele von Gesetzen und Förderprogrammen <strong>eine</strong>r<br />
nachhaltigen Entwicklung entgegen stehen, ein Beispiel ist das Bundes- wie auch einzelne<br />
Landeswaldgesetze im Zusammenhang mit der Etablierung des Agrarholzanbaus in Deutschland<br />
(EU-Recht versus nationales Recht). Ein weiteres Beispiel sind Bestandteile des Erneuerbare<br />
Energien Gesetzes (EEG), die mancherorts zu <strong>eine</strong>r Intensivierung der Landnutzung geführt<br />
haben, und damit zum Teil im Kontrast zu den regional eingesetzten Agrarumweltprogrammen der<br />
Länder stehen (Umweltgerechte Landwirtschaft/Naturschutz in der Fläche versus Produktionsziel<br />
EE).<br />
Einer weitgehenden Segregation verschiedener Nutzungen – hier Ressourcenschutz, dort<br />
intensive Landwirtschaft – steht zunehmend die Forderung nach Multifunktionalität der Landschaft<br />
gegenüber. Dies macht auch insbesondere Sinn bei der Betrachtung des volkswirtschaftlichen<br />
Nutzens einzelner Steuerungsinstrumentarien, denn <strong>eine</strong> „staatlich“ verursachte Fehlallokation von<br />
öffentlichen Mitteln bis hin zu regional stark verzerrten Märkten führt zwangsläufig zu regionalen<br />
Fehlsteuerungen und damit zu unerwünschten Entwicklungen 28 . Ein Beispiel <strong>für</strong> <strong>eine</strong> aktuell<br />
wirkende Segregation aufgrund der fachlichen Zuständigkeit ist die Umsetzung bzw. Vorbereitung<br />
der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Verhältnis zu weiteren Nutzungsansprüchen aus dem<br />
Landbau und dem Naturschutz. Eine integrierende Betrachtung könnte umfangreiche Synergien<br />
28 So wurde beispielsweise innerhalb <strong>eine</strong>s FFH-Gebietes in der Eifel in RLP im Jahr 2007<br />
wertvolles Auengrünland (Natur-, Wasserschutz) umgebrochen und in <strong>eine</strong> Maiskultur mit dem Ziel<br />
der Verwertung in <strong>eine</strong>r Biogasanlage (EEG) überführt. Hier sind sicher auch noch weitere<br />
Fehlsteuerungen zu beklagen, wie z.B. <strong>eine</strong> nicht ausreichende Anbauberatung,<br />
Flächenverfügbarkeit, Gewässerschutz etc. (im Frühjahr standen Teile der Fläche unter Wasser).<br />
Seite 134/179