1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 9 von 85<br />
Zusammenfassend wird daher festgestellt:<br />
Das RWTÜV-Gutachten ist nur bedingt geeignet die Frage der Vereinbarkeit oder<br />
Unvereinbarkeit zwischen dem bestehenden Anlagenbetrieb der Fa. TICONA/InfraServ<br />
und der geplanten neuen Landebahn Nord-West schlüssig zu beantworten.<br />
Die Ermittlung der Absturzwahrscheinlichkeit im RWTÜV-Gutachten geht von einem für<br />
den vorliegenden Anwendungszweck ungeeigneten Modell aus und führt, insbesondere<br />
auch aufgrund der besonders konservativen Art der Modellanwendung, insgesamt zu einer<br />
deutlichen Überschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die ermittelten Auswirkungen<br />
führen aufgrund der konservativen Annahmen, trotz der zu gering angenommenen<br />
stofflichen Gefahrenpotenziale, zu einer Überschätzung der Außenwirkung. Die<br />
Zusammenfassung beider Faktoren in Verbindung mit der Annahme, dass in letzter<br />
Konsequenz jeder Absturz zu einem Totalverlust des Werkes führt, ergibt ein<br />
Gesamtrisiko, das bereits den bestehenden Anlagenbetrieb in Frage stellen würde.<br />
Es erfolgt weder eine Reflexion auf die gegenwärtige Flugsituation, die vom RWTÜV in<br />
verschiedenen Gutachten als „unbedenklich“ eingestuft wurde, noch erfolgt eine Überprü-<br />
fung der Ergebnisse auf der Basis alternativer Methoden zur Ermittlung der Absturzwahr-<br />
scheinlichkeiten und Auswirkungen. Die normalflugbetrieblichen Auswirkungen auf die<br />
Anlagen werden insbesondere auf die Erfüllung der Betreiberpflichten nicht ausreichend<br />
thematisiert.<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen mehr der Auswirkungsminderung auf Personen<br />
außerhalb des Anlagengeländes und weniger der Vereinbarkeit von Anlagen- und<br />
Flugbetrieb.<br />
Daher sind nach Auffassung des Gutachters weitergehende Untersuchungen erforderlich,<br />
die neben der Bestimmung einer dem Standort angemessenen Absturzwahrscheinlichkeit<br />
(siehe Teil-Gutachten 2) auch die Abstimmung vom Anlagenbetrieb mit den<br />
normalflugbetrieblichen Einwirkungen bewerten und tragfähige Lösungen aufzeigen.<br />
TÜV PFALZ ANLAGEN UND BETRIEBSTECHNIK GMBH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Ludwigshafen, den 10. Dezember 2003<br />
Dr. H. SPANGENBERGER<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1