1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 80 von 85<br />
gesundheitlichen Auswirkungen oder Symptomen leiden bzw. solche entwickeln, die die<br />
Fähigkeit einer Person beeinträchtigen könnten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.<br />
ERPG-3<br />
Die maximale luftgetragene Konzentration, bei der davon ausgegangen wird, dass<br />
unterhalb dieses Wertes beinahe sämtliche Personen bis zu einer Stunde lang exponiert<br />
werden könnten, ohne dass sie unter lebensbedrohenden gesundheitlichen Auswirkungen<br />
leiden bzw. solche entwickeln.<br />
Explosion<br />
Schlagartig verlaufende exotherme Reaktion, bei welcher die wärmebedingte Ausdehnung<br />
der am Vorgang beteiligten Gase eine merk- und messbare Drucksteigerung ergibt.<br />
Entsprechend der Heftigkeit der Fortpflanzungsgeschwindigkeit der Flammenfront<br />
unterscheidet man Explosionen in Verpuffung, Deflagration und Detonation.<br />
explosionsgefährdete Bereiche<br />
Unter explosionsgefährdeten Bereichen versteht man die Bereiche, in denen aufgrund der<br />
örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten<br />
kann. Nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre durch<br />
Gas-Luft-Gemische werden diese Bereiche in Zonen (Zone 0, 1 und 2) eingeteilt. Die<br />
Einteilung in Zonen dient als Grundlage für die Beurteilung des Umfangs von<br />
Schutzmaßnahmen. Die explosionsgefährdeten Bereiche können dauernd oder zeitweise<br />
vorhanden sein.<br />
Exposition<br />
Die Exposition bezeichnet das Ausgesetztsein des Menschen oder anderer Objekte<br />
gegenüber einem potentiellen Einwirkungsfaktor, z.B. Inhalation von Schadstoffen.<br />
Flüssigkeiten, entzündliche<br />
Entzündliche Flüssigkeiten im Sinne der EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG sind flüssige Stoffe<br />
und Zubereitungen, die einen Flammpunkt von mindestens 21°C und höchstens 55 °C<br />
haben.<br />
Gefahr, ernste<br />
Eine Gefahr, bei der<br />
a) das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheits-<br />
beeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind,<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1