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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 8 von 85<br />

Auswirkungen der elektromagnetischen Einwirkungen auf die Anlagentechnik gefordert<br />

werden, wurden eigenständige Untersuchungen zu diesen Themen im RWTÜV-<br />

Gutachten nicht durchgeführt. Unabhängig von der Frage, ob weitergehende<br />

Untersuchungen Gegenstand der Beauftragung des RWTÜV waren, ist zu<br />

beanstanden, dass die grundlegende Frage, ob ein geregelter Betrieb einer Anlage mit<br />

erhöhtem stofflichen Gefahrenpotenzial (Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung,<br />

Seveso II Anlage) im normalflugbetrieblichen Umfeld prinzipiell möglich ist, nicht<br />

thematisiert wurde. So wurde z. B. das Ausführen von Wartungs- und<br />

Reparaturarbeiten in größerer Höhe, verbunden mit dem Aufstellen einer Krananlage<br />

in der Einflugschneise, nicht untersucht, wenngleich dies bei den hier vorliegenden<br />

Anlagentypen ein normaler betrieblicher Vorgang darstellt. Sollten derartige Arbeiten<br />

aufgrund der normalflugbetrieblichen Einschränkungen nicht mehr möglich sein,<br />

könnte der Anlagenbetreiber wesentliche Pflichten nicht mehr oder nur noch<br />

eingeschränkt erfüllen. Gleiches gilt für die Kommunikation auf dem Werksgelände<br />

und in den Anlagen. Auch die Beeinträchtigung der Konzentration der Mitarbeiter<br />

durch nah überfliegende Flugzeuge wurde nicht betrachtet, wenngleich diese „Human-<br />

Factors“ für den sicheren Betrieb einer Anlage von großer Bedeutung sind. Sollte ein<br />

normaler Arbeitsablauf aufgrund der normalflugbetrieblichen Einschränkungen nicht<br />

mehr möglich sein, könnte der Anlagenbetreiber seinen Pflichten nach der Störfall-<br />

Verordnung nicht mehr nachkommen. Damit wäre der sichere Betrieb der Anlage<br />

grundsätzlich und ohne Bezug auf Absturzwahrscheinlichkeiten in Frage gestellt.<br />

Wenn die normalflugbetrieblichen Einwirkungen durch Lärm, Wirbelschleppen,<br />

elektromagnetische Einstrahlung auf den Anlagenbetrieb berücksichtigt werden, wird<br />

deutlich, dass wesentliche Veränderungen in der Anlagenführung sowie in der<br />

Betriebsorganisation erforderlich sind. Nur dann können die grundlegenden<br />

Betreiberpflichten gewährleistet werden.<br />

Hierzu sind mehr Maßnahmen erforderlich als „nur“ die Verlegung des Pförtnerhauses. Nur<br />

der schlüssige und nachvollziehbare Nachweis für die Realisierbarkeit geeigneter und<br />

wirksamer Maßnahmen ist eine Basis für die Abstimmung von Flugbetrieb auf der<br />

geplanten Landebahn Nord-West und den Anlagen der Fa. TICONA/InfraServ.<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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