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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 6 von 85<br />

Das Ergebnis der qualitätssichernden Begutachtung des RWTÜV-Gutachtens lässt sich in<br />

den folgenden Kernaussagen zusammenfassen:<br />

• Die vom RWTÜV ausgewählte Methode des DOE-Standarts ist als „Screening-<br />

Methode“ anzusehen, die im Sinne einer „worst-case“ Abschätzung erste<br />

Anhaltspunkte für ein akzeptables oder nicht akzeptables Risiko steht. Wenn nach<br />

dem DOE-Standard nicht akzeptable Risikowerte erreicht werden, was im Falle der<br />

durch den RWTÜV berechneten Risikowerte der Fall ist, sind nach den Vorgaben des<br />

DOE-Standards verfeinerte Methoden zur Anwendung zu bringen. Dies wurde im<br />

RWTÜV-Gutachten unterlassen.<br />

• Durch die vom RWTÜV vorgenommene sehr konservative Annahme einer<br />

Trefferfläche von einer Square-Mile wurden die im DOE-Standard vorgesehenen<br />

Möglichkeiten einer realitätsnahen Risikoberechnung nicht genutzt, was insgesamt zu<br />

einer Risikoüberschätzung führte.<br />

Auf Basis dieser Vorgehensweise wäre auch der jetzige Flugbetrieb im Nahbereich<br />

des TICONA Geländes, entgegen früherer Aussagen des RWTÜV zu diesem Thema,<br />

in einem unzulässigen Risikobereich.<br />

Bereits aus der Nutzung der innerhalb des DOE-Standards gegebenen Möglichkeiten zur<br />

differenzierten Berechnung des Absturzrisikos ergeben sich geringere Risikowerte von<br />

einem Absturz pro 1.842 Jahre anstelle von einem Absturz pro 500 Jahre. Für den Ist-<br />

Zustand ergeben sich noch deutlich geringere Risikowerte (11.400 Jahre).<br />

Aus der Anwendung alternativer Methoden zur Ermittlung der Absturzwahrscheinlichkeit<br />

und zu den Einwirkungsflächen resultiert eine Reduzierung des Gesamtrisikos um mehr<br />

als eine Größenordnung (vergleiche Teil-Gutachten 2).<br />

• Die zentrale Aussage im RWTÜV-Gutachten, dass im Falle eines Flugzeugabsturzes<br />

auf das Anlagengelände in letzter Konsequenz immer mit einem Totalverlust aller<br />

Anlagen zu rechnen ist, resultiert aus einer fehlenden Differenzierung der auf dem<br />

Anlagengelände tatsächlich stattfindenden Nutzung und hält daher einer kritischen<br />

Prüfung nicht stand. So wird im RWTÜV-Gutachten nicht berücksichtigt, dass<br />

Abstürze, die sich in östlicher Richtung hinter den eigentlichen Chemieanlagen<br />

ereignen, aufgrund des mit der Anflugrichtung nach Osten gerichteten Trümmerflugs,<br />

keine rückwärtigen Folgeereignisse auslösen. Ebenso wurde nicht berücksichtigt, dass<br />

in diesem Bereich unbebaute Freiflächen vorhanden sind, die zu einer Entkopplung<br />

der primären Absturzeinwirkungen von Sekundäreinwirkungen führen.<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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