1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 6 von 85<br />
Das Ergebnis der qualitätssichernden Begutachtung des RWTÜV-Gutachtens lässt sich in<br />
den folgenden Kernaussagen zusammenfassen:<br />
• Die vom RWTÜV ausgewählte Methode des DOE-Standarts ist als „Screening-<br />
Methode“ anzusehen, die im Sinne einer „worst-case“ Abschätzung erste<br />
Anhaltspunkte für ein akzeptables oder nicht akzeptables Risiko steht. Wenn nach<br />
dem DOE-Standard nicht akzeptable Risikowerte erreicht werden, was im Falle der<br />
durch den RWTÜV berechneten Risikowerte der Fall ist, sind nach den Vorgaben des<br />
DOE-Standards verfeinerte Methoden zur Anwendung zu bringen. Dies wurde im<br />
RWTÜV-Gutachten unterlassen.<br />
• Durch die vom RWTÜV vorgenommene sehr konservative Annahme einer<br />
Trefferfläche von einer Square-Mile wurden die im DOE-Standard vorgesehenen<br />
Möglichkeiten einer realitätsnahen Risikoberechnung nicht genutzt, was insgesamt zu<br />
einer Risikoüberschätzung führte.<br />
Auf Basis dieser Vorgehensweise wäre auch der jetzige Flugbetrieb im Nahbereich<br />
des TICONA Geländes, entgegen früherer Aussagen des RWTÜV zu diesem Thema,<br />
in einem unzulässigen Risikobereich.<br />
Bereits aus der Nutzung der innerhalb des DOE-Standards gegebenen Möglichkeiten zur<br />
differenzierten Berechnung des Absturzrisikos ergeben sich geringere Risikowerte von<br />
einem Absturz pro 1.842 Jahre anstelle von einem Absturz pro 500 Jahre. Für den Ist-<br />
Zustand ergeben sich noch deutlich geringere Risikowerte (11.400 Jahre).<br />
Aus der Anwendung alternativer Methoden zur Ermittlung der Absturzwahrscheinlichkeit<br />
und zu den Einwirkungsflächen resultiert eine Reduzierung des Gesamtrisikos um mehr<br />
als eine Größenordnung (vergleiche Teil-Gutachten 2).<br />
• Die zentrale Aussage im RWTÜV-Gutachten, dass im Falle eines Flugzeugabsturzes<br />
auf das Anlagengelände in letzter Konsequenz immer mit einem Totalverlust aller<br />
Anlagen zu rechnen ist, resultiert aus einer fehlenden Differenzierung der auf dem<br />
Anlagengelände tatsächlich stattfindenden Nutzung und hält daher einer kritischen<br />
Prüfung nicht stand. So wird im RWTÜV-Gutachten nicht berücksichtigt, dass<br />
Abstürze, die sich in östlicher Richtung hinter den eigentlichen Chemieanlagen<br />
ereignen, aufgrund des mit der Anflugrichtung nach Osten gerichteten Trümmerflugs,<br />
keine rückwärtigen Folgeereignisse auslösen. Ebenso wurde nicht berücksichtigt, dass<br />
in diesem Bereich unbebaute Freiflächen vorhanden sind, die zu einer Entkopplung<br />
der primären Absturzeinwirkungen von Sekundäreinwirkungen führen.<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1