1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 41 von 85<br />
So würde z.B. das genehmigte aber noch nicht in Betrieb befindliche Methanol-Tanklager<br />
P 255 für den nord-östlichen Werksteil ein zusätzliches Gefahrenpotenzial darstellen, auf<br />
das unter den geplanten Bedingungen einer Landebahn Nord-West verzichtet werden<br />
müsste. Dies bedeutet eine Stoffmengenreduzierung.<br />
Auch die komplette Verlegung der Ethylen-Verdichterstation aus dem Anflugsektor in<br />
Verbindung mit einer geschützten Verlegung der Pipelines fällt unter die Kategorie<br />
Vermeidung/Minderung von gefährlichen Stoffen/Stoffmengen.<br />
Welches Minimierungspotenzial im Bereich der Tankläger 84 und 85 bzgl. den Stoffen<br />
Methanol, Formaldehyd, Triethylamin sowie den Methanol-Gemischen besteht und bis zu<br />
welcher unteren Grenze noch ein geregelter Anlagenbetrieb (Mindest-Puffervolumen)<br />
möglich ist, gehört in den Themenkomplex „Minderung von gefährlichen Stoffmengen“ und<br />
ist nach Auffassung des Gutachters noch nicht ausreichend untersucht.<br />
Der „umfassende Schutz sämtlicher gefährlicher Stoffpotenziale“ wird im RWTÜV-<br />
Gutachten mit „einem weitgehenden Neubau sicherheitsrelevanter Anlagenteile<br />
gleichgesetzt, wobei die Errichtung widerstandsfähiger Strukturen einen unverhältnismäßig<br />
hohen Aufwand darstellen 27) “.<br />
Diese Aussage ist bezogen auf die Produktionsanlage nachvollziehbar, da selbst wenn<br />
alles brennbare Inventar in diesem Bereich absturzsicher gelagert würde, immer noch die<br />
Kerosinmenge des Flugzeugs zu berücksichtigen ist, die ausreicht um innerhalb der<br />
Produktionsanlagen eine weitreichende Zerstörung auszulösen. Lediglich die<br />
Außenwirkungen würden durch eine solche Maßnahme günstig beeinflusst.<br />
Allerdings ist nach Auffassung des Gutachters sehr wohl zu untersuchen, welche<br />
baulichen Möglichkeiten bestehen um z.B. die durch das Werk verlaufende Erdgasleitung<br />
zumindest in den Bereichen, wo die Erdgasleitung das einzige Gefahrenpotenzial darstellt,<br />
geschützt zu verlegen oder Schnellschluss-Einrichtungen vorzusehen. Gleiches gilt für die<br />
Methanol-Versorgungsleitung.<br />
Ebenso ist noch nicht untersucht, in wie weit absturzresistente Barrieren (Aufschüttungen),<br />
Tanktasse, Sammelgräben einer ungehinderten Lachenausbreitung entgegenwirken<br />
können. Solche Maßnahmen würden zum einen die Auswirkungen deutlich minimieren, da<br />
die Wirkung eines Lachenbrandes mit der Lachenfläche wächst (siehe Anlage 8). Zum<br />
anderen würde die Schadensübertragung (Domino-Effekt) minimiert, was zum erhöhten<br />
Schutz von nicht direkt betroffenen Anlagenteilen beiträgt 28) .<br />
27)<br />
Zitat Kap. 6.2.2, Seite 72 des RWTÜV-Gutachten<br />
28)<br />
Solche Maßnahmen sind in Kap. 6.2.3 im RWTÜV-Gutachten andiskutiert. Da aber eine systematische<br />
Analyse der Ereignisketten fehlt, fehlt an diese Stelle auch eine Bewertung der Wirksamkeit solcher<br />
Maßnahmen.<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1