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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 41 von 85<br />

So würde z.B. das genehmigte aber noch nicht in Betrieb befindliche Methanol-Tanklager<br />

P 255 für den nord-östlichen Werksteil ein zusätzliches Gefahrenpotenzial darstellen, auf<br />

das unter den geplanten Bedingungen einer Landebahn Nord-West verzichtet werden<br />

müsste. Dies bedeutet eine Stoffmengenreduzierung.<br />

Auch die komplette Verlegung der Ethylen-Verdichterstation aus dem Anflugsektor in<br />

Verbindung mit einer geschützten Verlegung der Pipelines fällt unter die Kategorie<br />

Vermeidung/Minderung von gefährlichen Stoffen/Stoffmengen.<br />

Welches Minimierungspotenzial im Bereich der Tankläger 84 und 85 bzgl. den Stoffen<br />

Methanol, Formaldehyd, Triethylamin sowie den Methanol-Gemischen besteht und bis zu<br />

welcher unteren Grenze noch ein geregelter Anlagenbetrieb (Mindest-Puffervolumen)<br />

möglich ist, gehört in den Themenkomplex „Minderung von gefährlichen Stoffmengen“ und<br />

ist nach Auffassung des Gutachters noch nicht ausreichend untersucht.<br />

Der „umfassende Schutz sämtlicher gefährlicher Stoffpotenziale“ wird im RWTÜV-<br />

Gutachten mit „einem weitgehenden Neubau sicherheitsrelevanter Anlagenteile<br />

gleichgesetzt, wobei die Errichtung widerstandsfähiger Strukturen einen unverhältnismäßig<br />

hohen Aufwand darstellen 27) “.<br />

Diese Aussage ist bezogen auf die Produktionsanlage nachvollziehbar, da selbst wenn<br />

alles brennbare Inventar in diesem Bereich absturzsicher gelagert würde, immer noch die<br />

Kerosinmenge des Flugzeugs zu berücksichtigen ist, die ausreicht um innerhalb der<br />

Produktionsanlagen eine weitreichende Zerstörung auszulösen. Lediglich die<br />

Außenwirkungen würden durch eine solche Maßnahme günstig beeinflusst.<br />

Allerdings ist nach Auffassung des Gutachters sehr wohl zu untersuchen, welche<br />

baulichen Möglichkeiten bestehen um z.B. die durch das Werk verlaufende Erdgasleitung<br />

zumindest in den Bereichen, wo die Erdgasleitung das einzige Gefahrenpotenzial darstellt,<br />

geschützt zu verlegen oder Schnellschluss-Einrichtungen vorzusehen. Gleiches gilt für die<br />

Methanol-Versorgungsleitung.<br />

Ebenso ist noch nicht untersucht, in wie weit absturzresistente Barrieren (Aufschüttungen),<br />

Tanktasse, Sammelgräben einer ungehinderten Lachenausbreitung entgegenwirken<br />

können. Solche Maßnahmen würden zum einen die Auswirkungen deutlich minimieren, da<br />

die Wirkung eines Lachenbrandes mit der Lachenfläche wächst (siehe Anlage 8). Zum<br />

anderen würde die Schadensübertragung (Domino-Effekt) minimiert, was zum erhöhten<br />

Schutz von nicht direkt betroffenen Anlagenteilen beiträgt 28) .<br />

27)<br />

Zitat Kap. 6.2.2, Seite 72 des RWTÜV-Gutachten<br />

28)<br />

Solche Maßnahmen sind in Kap. 6.2.3 im RWTÜV-Gutachten andiskutiert. Da aber eine systematische<br />

Analyse der Ereignisketten fehlt, fehlt an diese Stelle auch eine Bewertung der Wirksamkeit solcher<br />

Maßnahmen.<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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