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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 40 von 85<br />

Untersuchung der Ereignisabfolgen bei einem Flugzeugabsturz innerhalb oder am Rande<br />

des Geländes des Fa. TICONA GmbH erfolgt nicht.<br />

Eine differenzierte Analyse der Ereignisketten (siehe Anlage 9) zeigt, dass es Bereiche auf<br />

dem Anlagengelände gibt, wo ein Absturz nur minimale Folgeschäden in den<br />

sicherheitsrelevanten Bereichen verursacht. Andererseits wird deutlich, dass ein Absturz<br />

im Bereich der Produktionsanlagen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem<br />

Totalverlust dieser Anlagen führt. Abstürze außerhalb des Anlagengeländes können zu<br />

Folgeschäden auf dem Gelände der Fa. TICONA führen, müssen aber nicht. Hier ist der<br />

konkrete Absturzort von Bedeutung, da es Bereiche gibt, wo die Bebauung eine<br />

Schutzwirkung ermöglicht, während an anderen potenziellen Absturzorten eine direkte<br />

Einwirkung sehr wahrscheinlich ist.<br />

Insgesamt gesehen sind daher die Ausführungen im RWTÜV-Gutachten mehr eine<br />

Zusammenstellung von einzelnen Dennoch-Ereignissen. Es fehlt eine systematische<br />

Auseinandersetzung mit dem Thema Domino-Effekt als Folge eines Flugzeugabsturzes<br />

auf ein industriell genutztes Gelände mit einem lokal verteilten Gefahrstoffpotenzial.<br />

Daher ergibt sich im RWTÜV-Gutachten aus dem Produkt von zu konservativer<br />

Anwendung des DOE-Standards und undifferenzierter Auswirkungsbetrachtung ein<br />

Ergebnis für das Standortrisiko, das eine Vereinbarkeit zwischen Anlagenbetrieb und<br />

geplantem Landebetrieb praktisch ausschließt.<br />

3.3.4 Plausibilität der Maßnahmeempfehlungen zur Minderung der Folgen eines<br />

Flugzeugabsturzes<br />

Im RWTÜV-Gutachten wird eine Reihe von Empfehlungen beschrieben, die die<br />

Auswirkungen im Falle eines Flugzeugabsturzes ausschließen oder zumindest minimieren<br />

sollen (siehe Detailauflistung in Anlage 11 zu diesem Teil-Gutachten).<br />

Der Ersatz von gefährlichen Stoffen und die Vermeidung gefährlicher Mengen an diesen<br />

Stoffen wird im RWTÜV-Gutachten als „weitgehend ausgeschöpftes Potenzial 26) “<br />

eingestuft. Diese Aussage trifft, soweit es der Gutachter beurteilen kann, unter dem<br />

Gesichtspunkt des Standes der Sicherheitstechnik für einen normalen Anlagenbetrieb<br />

unter den Bedingungen der Störfall-Verordnung zu. In wie weit hierbei die besondere<br />

Situation einer zukünftig engen Nachbarschaft zu einem geplanten Flugbetrieb bereits<br />

berücksichtigt ist, kann aus dem RWTÜV-Gutachten nicht gefolgert werden.<br />

26)<br />

Zitat Kap. 6.2.2.1, Seite 72 des RWTÜV-Gutachtens<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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