1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 39 von 85<br />
Flugrouten und „Einflugwinkel“ berücksichtigt werden. Nur dann, kann innerhalb des DOE-<br />
Standards eine erste obere Abschätzung über das Absturzrisiko vorgenommen werden“.<br />
Diese Sorgfalt wurde bei der Berechnung des Absturzrisikos nicht beachtet.<br />
Wie Berechnungen des Gutachters zeigen, ist insbesondere durch eine systematische<br />
Analyse (vgl. Anlage 7 und 8) der Absturzfolgewirkungen (Domino-Effekt, siehe Anlage 9)<br />
eine differenzierte Analyse der effektiven Trefferflächen möglich (siehe Tabelle Anlage<br />
10.2-6). Allerdings liegt auch bei einer differenzierten Anwendung des DOE-Standards der<br />
Wert für den Planfall bei einem Absturz pro 1.800 Jahre und damit oberhalb eines<br />
Risikowertes, der eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht. Diese sind im Teil-<br />
Gutachten 2 dokumentiert.<br />
3.3.3 Plausibilität der Auswirkungsszenarien als Folge eines Flugzeugabsturzes<br />
Im RWTÜV-Gutachten wird als Folge eines Flugzeugabsturzes von drei Betrachtungs-<br />
ebenen ausgegangen:<br />
Die erste Betrachtungsebene ist eine qualitative, da diese davon ausgeht, dass in letzter<br />
Konsequenz mit dem Totalverlust aller Anlage und Einrichtungen auf dem Werksgelände<br />
der Fa. TICONA zu rechnen ist. Die Aussage wird nicht durch quantitative Berechnungen<br />
weiter begründet, sondern aus der Analyse der im Detail untersuchten Einzelereignisse<br />
abgeleitet 24) .<br />
Die Zweite Betrachtungsebene geht von einer minimalen (primären) Schadensfläche aus,<br />
die den „geometrischen Abmessungen eines Airbus A300-600 entspricht, woraus sich eine<br />
Fläche von ca. 5.000 m 2 definiert 25) . Es wird angenommen, dass bei einem Absturz<br />
innerhalb dieser Schadensfläche alle Einrichtungen durch das Primärereignis vollständig<br />
zerstört werden. Diese Annahme ist plausibel und wird bei den Berechnungen des<br />
Gutachters (vgl. Anlage 9) analog verwendet. Im RWTÜV-Gutachten selbst werden<br />
allerdings nur Lachenbrände für Methanol bis 3.900 m 2 berechnet. Die im Text auf Seite<br />
26, 27 im RWTÜV-Gutachten beschriebenen Tankinhalte von 20 m 3 und die daraus<br />
abgeleiteten Lachenflächen von bis zu 25.000 m 2 werden zwar erwähnt, gehen aber nicht<br />
in die Berechnungen bzw. weitergehende Analysen ein.<br />
Die Dritte Betrachtungsebene geht von konkreten Einzelereignissen aus, die sich an den<br />
Orten des größten stofflichen Gefahrenpotenzials orientieren. Im Bezug auf die<br />
Außenwirkung sind diese Einzelszenarien (vergleiche Anlage 8), bis auf die in Abschnitt<br />
3.1.2 beschriebene Kritik, plausibel und abdeckend. Die kumulativen Folgen eines<br />
Flugzeugabsturzes werden allerdings hierdurch nicht erfasst. Eine differenzierte<br />
24)<br />
Kap. 4.2.3, Seite 26 2. Absatz des RWTÜV-Gutachtens<br />
25)<br />
Kap. 4.2.3, Seite 27, 1. Absatz des RWTÜV-Gutachtens<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1