26.12.2012 Aufrufe

1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 39 von 85<br />

Flugrouten und „Einflugwinkel“ berücksichtigt werden. Nur dann, kann innerhalb des DOE-<br />

Standards eine erste obere Abschätzung über das Absturzrisiko vorgenommen werden“.<br />

Diese Sorgfalt wurde bei der Berechnung des Absturzrisikos nicht beachtet.<br />

Wie Berechnungen des Gutachters zeigen, ist insbesondere durch eine systematische<br />

Analyse (vgl. Anlage 7 und 8) der Absturzfolgewirkungen (Domino-Effekt, siehe Anlage 9)<br />

eine differenzierte Analyse der effektiven Trefferflächen möglich (siehe Tabelle Anlage<br />

10.2-6). Allerdings liegt auch bei einer differenzierten Anwendung des DOE-Standards der<br />

Wert für den Planfall bei einem Absturz pro 1.800 Jahre und damit oberhalb eines<br />

Risikowertes, der eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht. Diese sind im Teil-<br />

Gutachten 2 dokumentiert.<br />

3.3.3 Plausibilität der Auswirkungsszenarien als Folge eines Flugzeugabsturzes<br />

Im RWTÜV-Gutachten wird als Folge eines Flugzeugabsturzes von drei Betrachtungs-<br />

ebenen ausgegangen:<br />

Die erste Betrachtungsebene ist eine qualitative, da diese davon ausgeht, dass in letzter<br />

Konsequenz mit dem Totalverlust aller Anlage und Einrichtungen auf dem Werksgelände<br />

der Fa. TICONA zu rechnen ist. Die Aussage wird nicht durch quantitative Berechnungen<br />

weiter begründet, sondern aus der Analyse der im Detail untersuchten Einzelereignisse<br />

abgeleitet 24) .<br />

Die Zweite Betrachtungsebene geht von einer minimalen (primären) Schadensfläche aus,<br />

die den „geometrischen Abmessungen eines Airbus A300-600 entspricht, woraus sich eine<br />

Fläche von ca. 5.000 m 2 definiert 25) . Es wird angenommen, dass bei einem Absturz<br />

innerhalb dieser Schadensfläche alle Einrichtungen durch das Primärereignis vollständig<br />

zerstört werden. Diese Annahme ist plausibel und wird bei den Berechnungen des<br />

Gutachters (vgl. Anlage 9) analog verwendet. Im RWTÜV-Gutachten selbst werden<br />

allerdings nur Lachenbrände für Methanol bis 3.900 m 2 berechnet. Die im Text auf Seite<br />

26, 27 im RWTÜV-Gutachten beschriebenen Tankinhalte von 20 m 3 und die daraus<br />

abgeleiteten Lachenflächen von bis zu 25.000 m 2 werden zwar erwähnt, gehen aber nicht<br />

in die Berechnungen bzw. weitergehende Analysen ein.<br />

Die Dritte Betrachtungsebene geht von konkreten Einzelereignissen aus, die sich an den<br />

Orten des größten stofflichen Gefahrenpotenzials orientieren. Im Bezug auf die<br />

Außenwirkung sind diese Einzelszenarien (vergleiche Anlage 8), bis auf die in Abschnitt<br />

3.1.2 beschriebene Kritik, plausibel und abdeckend. Die kumulativen Folgen eines<br />

Flugzeugabsturzes werden allerdings hierdurch nicht erfasst. Eine differenzierte<br />

24)<br />

Kap. 4.2.3, Seite 26 2. Absatz des RWTÜV-Gutachtens<br />

25)<br />

Kap. 4.2.3, Seite 27, 1. Absatz des RWTÜV-Gutachtens<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!