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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 37 von 85<br />

Werten für die Wahrscheinlichkeitsverteilung und denen des Gutachters unterscheiden<br />

sich die berechneten Risikowerte nur um ca. 10 %. Der Grund liegt in der Wichtung der<br />

Verteilungswerte mit der Anzahl der Flugbewegungen, die diese Abweichungen ausgleicht.<br />

Wie im folgenden Abschnitt diskutiert, bestimmt auch die Berechnung der effektiven<br />

Trefferfläche wesentlich das Absturzrisiko. Auch hier gibt es Abweichungen zwischen dem<br />

im RWTÜV-Gutachten verwendeten Wert und dem vom Gutachter des TÜV Pfalz<br />

berechneten.<br />

Wesentlich für die Anwendung des DOE-Standards ist es, dass dieser so genannte<br />

„guideline values“ definiert, d.h. Werte bzgl. Anzahl von Abstürzen pro Jahr, Anzahl von<br />

gefährlichen Stofffreisetzungen pro Jahr etc.. Diese Werte sind mit den nach dem DOE-<br />

Standard ermittelten Werten zu vergleichen. Werden die „guidline values“ überschritten,<br />

dann sind über den DOE-Standard hinausgehende Betrachtungen erforderlich. Damit wird<br />

zum einen deutlich gemacht, dass der DOE-Standard der Anfang einer Ermittlung des<br />

Absturzrisikos darstellt und nicht den Endpunkt. Beim Überschreiten von zulässigen<br />

Risikowerten fordert der DOE-Standard eine genauere, weniger konservative Betrachtung.<br />

Da ein Absturzrisiko von einem Absturz pro 500 Jahre, berechnet im RWTÜV-Gutachten<br />

für den Planfall, deutlich über dem Wert liegt, der für eine Anlage die der Störfall-<br />

Verordnung unterliegt, akzeptiert werden kann, hätte an dieser Stelle zunächst eine<br />

detaillierte Anwendung des DOE-Standards erfolgen müssen. Dies gilt insbesondere<br />

aufgrund der Tatsache, dass der RWTÜV in früheren Begutachtungen ([RWTÜV-1991],<br />

[RWTÜV-2000] zu Risikowerten gekommen ist, die um bis zu 2 Größenordnungen<br />

geringer waren. Dass dieser Unterschied „offensichtlich aus der Konservativität des DOE-<br />

Standards folgt“ 23) hätte Anlass sein müssen die Anwendung der DOE-Methode kritisch zu<br />

hinterfragen.<br />

Dass im DOE-Standard eine differenzierte Anwendung bzgl. der zu berücksichtigenden<br />

Flugbewegungen und der Ermittlung der effektiven Trefferfläche durchaus möglich ist,<br />

zeigen die vom Gutachter durchgeführten Berechnungen in der Anlage 10.<br />

Eine theoretische Alternative innerhalb des DOE-Standards wäre eine räumliche<br />

Verschiebung der geplanten Landebahn Nord-West. Eine derartige Verschiebung<br />

innerhalb des DOE-Standards bedeutet, dass der Bezugspunkt um ca. 1 Mile nach Osten<br />

bzw. nach Norden verschoben werden muss, um einen neuen geringeren Wert für die<br />

Wahrscheinlichkeitsverteilung f(x,y) zu erhalten. Eine Verschiebung nach Osten bringt<br />

keinen relevanten Effekt, da sich der Wert für f(x,y) nur von 0,15 auf 0,11 (siehe Anlage 10<br />

Tab. Anlage 10.1-2) verringert. Eine Verschiebung nach Norden würde einen deutlichen<br />

Effekt ergeben, da in diesem Fall sich der Wert von f(x,y) von 0,15 auf 5,1 · 10 -5 verringern<br />

würde. Ein Blick auf die Landkarte zeigt allerdings, dass es sich nur um fiktive<br />

23)<br />

Zitat, Kap. 4.2.1, Seite 23 2. letzter Absatz<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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