1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 35 von 85<br />
3.3 Gefahren und Auswirkungen im Falle eines Flugzeugabsturzes<br />
3.3.1 Eignung der Methode und der Datenbasis zur Ermittlung der Absturzwahr-<br />
scheinlichkeit<br />
Das RWTÜV-Gutachten geht bei der Ermittlung der Absturzwahrscheinlichkeit von dem<br />
DOE-Standard [DOE-1996] aus. Dieser Standard ist ein analytischer Standard, der sich<br />
bezüglich der Absturzwahrscheinlichkeit auf die Auswertung von empirischen Daten<br />
abstützt (siehe Beschreibung in Anlage 10 zu diesem Teil-Gutachten sowie Beschreibung<br />
in Teil-Gutachten 2).<br />
Die Wahrscheinlichkeit für die Absturzrate und für die Verteilung eines Absturzes auf ein<br />
Flächenseqment (1 Square-Mile) bezieht sich auf die Auswertung von Absturzdaten, die<br />
bis 1996 reichen.<br />
Es erfolgt eine grobe Unterscheidung zwischen<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Allgemeine Flugbewegungen („General Aviation“),<br />
Kommerzielle Flugbewegungen („Commercial“) und<br />
Militärische Flugbewegungen („Military“).<br />
Innerhalb der ersten Gruppe wird noch nach Antriebsart (Propeller, Turboprop und Jet)<br />
unterschieden. Bei den militärischen Flugbewegungen wird zwischen großen (Transporter)<br />
und kleinen Maschinen (Jäger) unterschieden. Bei den kommerziellen Flugbewegungen<br />
wird differenziert zwischen Verkehrsflugzeuge („Air carrier“) mit größer 30 Sitzen oder<br />
größer 3,4 t Ladegewicht (FAA-Definition) und so genannten „Air-Taxis“, die unter<br />
30 Sitzen bzw. 3,4 t liegen.<br />
Die Auswertung der Abstürze im DOE-Standard berücksichtigt keine spezifischen Eigen-<br />
schaften der Flughäfen wie Verkehrsaufkommen, technische Ausrüstung, topographische<br />
Merkmale etc., in deren Umgebung die Abstürze eingetreten sind. Bezüglich der Art der<br />
Flugbewegungen wird nur unterschieden zwischen Abstürzen beim Start und Abstürzen<br />
bei der Landung sowie Abstürzen aus der normalen Flugphase außerhalb der Flughafen-<br />
umgebung.<br />
Im RWTÜV-Gutachten wird für die Absturzrate („crash rate“) der Wert für kommerzielle<br />
Flugbewegung, Air carrier verwendet, der für Landungen mit 2,8 · 10 -7 Abstürze pro<br />
Flugbewegung und für Starts mit 1,9 · 10 -7 angegeben ist (siehe auch Anlage 10). Die<br />
Verwendung dieses Wertes ist korrekt, da alle anderen im DOE-Standard angegebenen<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1