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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 34 von 85<br />

3.2.3 Plausibilität und Wirksamkeit der Maßnahmen und Gutachtenempfehlungen für den<br />

normalen Flugbetrieb<br />

Für die aus dem normalen Flugbetrieb ausgehenden potenziellen Einwirkungen auf die<br />

Anlagen der Fa. TICONA/Infraserv sind im RWTÜV-Gutachten (siehe Kap. 8) die<br />

folgenden Maßnahmen und Gutachtenempfehlungen enthalten (siehe Detailauflistung in<br />

Anlage 11 zu diesem Teil-Gutachten):<br />

1. Die strömungsmechanischen Einwirkungen durch Wirbelschleppen sind durch<br />

detaillierte Berechnungen zu ermitteln (vgl. 17) ).<br />

2. Zum Schutz von Personen sind unzureichend befestigte Leichbauteile zu<br />

Kontrollieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. Schutzkonstruktionen<br />

vorzusehen (vgl. 18) ).<br />

3. Zur Begrenzung des Fluglärms sind Maßnahmen erforderlich (vgl. 19) ).<br />

4. Zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit sind Maßnahmen<br />

erforderlich (vgl. 20) ).<br />

Jede der im RWTÜV-Gutachten aufgeführten Empfehlung ist notwendig. Allerdings ist die<br />

Auflistung nicht abschliessend und als Aufgabenbeschreibung nicht hinreichend. Es fehlt<br />

zum einen die Empfehlung zur differenzierten Vorgehensweise bei den verschiedenen<br />

Anlagen und Anlagenbereichen und es fehlt die Empfehlung zur systematischen Analyse<br />

der derzeitigen Betriebsweisen, Arbeitsabläufe im Hinblick auf die zu erwartenden<br />

Einwirkungen durch Lärm, elektromagnetische Störungen und Wirbelschleppen. Ebenso<br />

fehlt die Auseinandersetzung mit den notwendigen Änderungen, die zur Erfüllung der<br />

Betreiberpflichten durch den Betrieb der Landebahn Nord-West erforderlich werden.<br />

Die Verträglichkeit des Anlagenbetriebs und des Flugbetriebs kann nach Auffassung des<br />

Gutachters nicht allein durch bauliche oder anlagentechnische Veränderungen erfolgen.<br />

Es sind auch Änderungen in den organisatorischen Betriebsabläufen erforderlich. Hierzu<br />

gehört die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit der Situation eines nahen Flugbetriebs,<br />

die auf den Flugbetrieb abgestellte Planung von Höhenarbeiten sowie von Wartungs-<br />

arbeiten an Anlagen und prozessleittechnischen Einrichtungen 21) .<br />

17)<br />

GE 1 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />

18)<br />

GE 2 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />

19)<br />

GE 3 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />

20)<br />

GE 4 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />

21)<br />

Auch diese Auflistung ist nicht abschliessend, da hierzu eine über die Aufgabestellung des vorliegenden<br />

Gutachtens hinausgehende Analyse der Betriebsabläufe erforderlich ist.<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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