1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 34 von 85<br />
3.2.3 Plausibilität und Wirksamkeit der Maßnahmen und Gutachtenempfehlungen für den<br />
normalen Flugbetrieb<br />
Für die aus dem normalen Flugbetrieb ausgehenden potenziellen Einwirkungen auf die<br />
Anlagen der Fa. TICONA/Infraserv sind im RWTÜV-Gutachten (siehe Kap. 8) die<br />
folgenden Maßnahmen und Gutachtenempfehlungen enthalten (siehe Detailauflistung in<br />
Anlage 11 zu diesem Teil-Gutachten):<br />
1. Die strömungsmechanischen Einwirkungen durch Wirbelschleppen sind durch<br />
detaillierte Berechnungen zu ermitteln (vgl. 17) ).<br />
2. Zum Schutz von Personen sind unzureichend befestigte Leichbauteile zu<br />
Kontrollieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. Schutzkonstruktionen<br />
vorzusehen (vgl. 18) ).<br />
3. Zur Begrenzung des Fluglärms sind Maßnahmen erforderlich (vgl. 19) ).<br />
4. Zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit sind Maßnahmen<br />
erforderlich (vgl. 20) ).<br />
Jede der im RWTÜV-Gutachten aufgeführten Empfehlung ist notwendig. Allerdings ist die<br />
Auflistung nicht abschliessend und als Aufgabenbeschreibung nicht hinreichend. Es fehlt<br />
zum einen die Empfehlung zur differenzierten Vorgehensweise bei den verschiedenen<br />
Anlagen und Anlagenbereichen und es fehlt die Empfehlung zur systematischen Analyse<br />
der derzeitigen Betriebsweisen, Arbeitsabläufe im Hinblick auf die zu erwartenden<br />
Einwirkungen durch Lärm, elektromagnetische Störungen und Wirbelschleppen. Ebenso<br />
fehlt die Auseinandersetzung mit den notwendigen Änderungen, die zur Erfüllung der<br />
Betreiberpflichten durch den Betrieb der Landebahn Nord-West erforderlich werden.<br />
Die Verträglichkeit des Anlagenbetriebs und des Flugbetriebs kann nach Auffassung des<br />
Gutachters nicht allein durch bauliche oder anlagentechnische Veränderungen erfolgen.<br />
Es sind auch Änderungen in den organisatorischen Betriebsabläufen erforderlich. Hierzu<br />
gehört die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit der Situation eines nahen Flugbetriebs,<br />
die auf den Flugbetrieb abgestellte Planung von Höhenarbeiten sowie von Wartungs-<br />
arbeiten an Anlagen und prozessleittechnischen Einrichtungen 21) .<br />
17)<br />
GE 1 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />
18)<br />
GE 2 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />
19)<br />
GE 3 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />
20)<br />
GE 4 in Kap. 8 des RWTÜV-Gutachtens<br />
21)<br />
Auch diese Auflistung ist nicht abschliessend, da hierzu eine über die Aufgabestellung des vorliegenden<br />
Gutachtens hinausgehende Analyse der Betriebsabläufe erforderlich ist.<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1