1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 32 von 85<br />
Als Gefahr zu untersuchen ist z. B., ob chemische Reaktionen außer Kontrolle geraten<br />
können, wenn betriebliche oder sicherheitsrelevante Mess- oder Steuerungseinrichtungen<br />
durch elektromagnetische Einstrahlung gestört werden. Ebenso ist zu untersuchen, ob<br />
durch Störsignale Schaltvorgänge ausgelöst werden können, die zu einer Stofffreisetzung<br />
führen können oder die das Erkennen von sicherheitsrelevanten Betriebszuständen<br />
verhindern 14) .<br />
Nach Auffassung des Gutachters können elektromagnetische Störsignale zu<br />
Fehlfunktionen und Fehlmeldungen führen, die einen sicheren Anlagenbetrieb nachhaltig<br />
stören. Technische Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung derartiger Störungen sind nach<br />
unserem Kenntnisstand möglich, bedürfen allerdings einer besonders sorgfältigen Analyse<br />
der notwendigen prozessleittechnischen Aufgaben sowie der derzeitigen technischen<br />
Ausführung in den verschiedenen Anlagen. Die Planung, Installation und Überprüfung von<br />
Maßnahmen zur Abschirmung der Anlagen ist individuell auf die jeweiligen Teilanlagen<br />
und leittechnischen Aufgaben durchzuführen. Für zukünftige Wartungs- und<br />
Inspektionsarbeiten muss darauf geachtet werden, dass die Abschirmung sicher und<br />
dauerhaft gewährleistet ist. Insgesamt können die erforderlichen Maßnahmen einen nicht<br />
unerheblichen Eingriff in das bestehende Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und<br />
Überwachungssystem darstellen.<br />
Abgasfahnen und Hitzewirkungen:<br />
Die „Auswirkungen durch Abgasfahnen“ und Hitzewirkungen brauchen nicht einzeln<br />
betrachtet werden, „da Wirbelschleppen diesbezüglich den abdeckenden Fall<br />
darstellen 15) “.<br />
Diese Bewertung im RWTÜV-Gutachten wird durch den Gutachter geteilt. Allerdings ist zu<br />
beachten, dass die vorgesehenen Mindestabstände beim Anflug auf die Landebahn Nord-<br />
West eingehalten werden (vgl. Gutachten von Prof. Schänzer [Schänzer-2003]). Bei<br />
Fehlanflügen muss dies im Einzelfall nicht mehr gelten.<br />
Wirbelschleppen:<br />
„Auswirkungen können relevant sein für Baulichkeiten und Personen 16) .“<br />
Die Bewertung im RWTÜV-Gutachten zur Einwirkung von Wirbelschleppen auf Gebäude,<br />
Freianlagen, Kolonnen, Behälter sowie Personen im Freien wird vom Gutachter grund-<br />
sätzlich geteilt. Auch der als Maximalwert genannte Wert für die<br />
Strömungsgeschwindigkeit von 25 m/s kann für weitgehend unbebautes Gelände<br />
akzeptiert werden. Allerdings ist zum einen zu beachten, dass im Bereich von Gebäuden<br />
sowie auf Dachflächen lokal höhere Strömungsgeschwindigkeiten und damit verbunden<br />
14) Selbstverständlich können Störsignale auch die Produktqualität beeinflussen oder zu Fehlchargen führen.<br />
15) Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 5.1.2, Seite 35, letzter Absatz<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1