1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 23 von 85<br />
Aus der Berücksichtigung von Domino-Effekten außerhalb des Werkgeländes ergibt sich<br />
im RWTÜV-Gutachten, dass „unkontrollierbare Schadensausweitungen nicht auszu-<br />
schließen“ sind 7) .<br />
Als eine wesentliche Kernaussage wird im RWTÜV-Gutachten ausgeführt, dass wenn man<br />
nicht von der vergleichsweise „kleinflächig begrenzten“ Schadensfläche ausgeht, sondern<br />
„von vornherein die von einem Primärereignis (Flugzeugabsturz, Anm. TÜV Pfalz)<br />
betroffene Fläche wie üblich streng konservativ abschätzt, so hätte dies die Annahme<br />
eines weitgehenden Verlustes der weitaus meisten Einrichtungen des Werkgeländes und<br />
der damit verbundenen Anzahl an Toten und Schwerverletzten entsprochen. Auf dieser<br />
Basis wären Überlegungen zu den in einem weniger ungünstigen Fall möglicherweise<br />
doch noch sinnvollen Maßnahmen von vornherein ausgeschlossen worden 8) “.<br />
Die im RWTÜV-Gutachten ausgesprochenen Empfehlungen enden mit der Aussage, „dass<br />
jedoch darauf hingewiesen werden muss, dass sämtliche in Kap. 6.2 aufgeführten<br />
Maßnahmen zwar die potenziellen Auswirkungen … begrenzen, jedoch nicht die Gefahr<br />
des Flugzeugabsturzes selbst 9) “.<br />
Wenngleich die Kernaussage zur Unvereinbarkeit des geplanten Flugbetriebs über das<br />
Gelände der Fa. TICONA im RWTÜV-Gutachten fehlt 10) , lassen die auf Basis der im<br />
RWTÜV-Gutachten getroffenen Annahmen berechneten bzw. abgeschätzten<br />
Auswirkungen keinen anderen Schluss zu. In letzter Konsequenz kommt das RWTÜV-<br />
Gutachten zu dem Ergebnis, dass im Falle eines Flugzeugabsturzes auf das<br />
Anlagengelände der Fa. TICONA mit einem weitgehenden bis vollständigen Verlust der<br />
Anlagen, mit einer hohen Anzahl von Toten innerhalb des Werkgeländes und mit<br />
erheblichen Auswirkungen (Tote und Verletzte) außerhalb des Werkgeländes zu rechnen<br />
ist.<br />
7)<br />
Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 7, Seite 81, 2. Absatz<br />
8)<br />
Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 7, Seite 80, 3. Absatz<br />
9)<br />
Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 8, Seite 85, letzter Absatz<br />
10)<br />
Das Fehlen einer derartigen Aussage ist nicht zu beanstanden, da es sich hier letztendlich um eine politische<br />
Entscheidung handelt, die nicht von einem Gutachter getroffen werden kann.<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1