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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 22 von 85<br />

denen bei der Behandlung von „Dennoch-Szenarien“ („Worst-case-Szenarien“) und<br />

entsprechen praktizierten Methoden zur Katastrophenschutzplanung.<br />

Die zugrunde gelegten Beurteilungskriterien für die Einwirkung toxischer Stoffe (ERPG-<br />

Werte etc.), die max. zulässige Hitzeeinstrahlung bei Bränden und die max. zulässigen<br />

Explosionsüberdrücke bei Explosionen entsprechen den allgemein anerkannten<br />

Kennwerten. Die angesetzten Zahlen sind Schwellenwerte unterhalb denen mit keinen<br />

relevanten Schäden zu rechnen ist. In so weit ist auch dieser methodische Ansatz als<br />

konservativ einzustufen.<br />

Die Vorgehensweise bei der Ausarbeitung von Maßnahmen (vgl. Kap, 6) und<br />

Empfehlungen (vgl. Kap. 8) basiert auf Ansätzen zur Minimierung der Einwirkungen,<br />

insbesondere für den Fall des bestimmungsgemäßen Flugbetriebs und auf Maßnahmen<br />

zur Begrenzung der Auswirkungen im Falle eines Flugzeugabsturzes auf das<br />

Werkgelände. Eine systematische Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit oder nicht<br />

Vereinbarkeit des Anlagenbetriebs mit den normalen flugbetrieblichen Auswirkungen ist<br />

nicht enthalten.<br />

2.3.4 Kernaussagen und Ergebnisse des RWTÜV-Gutachtens<br />

Für einen Flugzeugabsturz wird im RWTÜV-Gutachten aus der Anwendung des DOE-<br />

Standards eine Absturzwahrscheinlichkeit auf das betrachtete Gelände der Fa. TICONA in<br />

der Größenordnung von einem Ereignis in 500 Jahren abgeschätzt. „Die für die Zukunft zu<br />

erwartenden Werte sollten“ lt. RWTÜV-Gutachten „insbesondere infolge der deutlich<br />

verbesserten Techniken des Landeanfluges deutlich darunter liegen 4) “.<br />

Ausgehend von der lt. RWTÜV-Gutachten „nicht konservativen-hypothetischen“ Annahme<br />

von im Falle eines Absturzes „minimalen Schadenfläche“ sind „schwerwiegende<br />

Auswirkungen“ zu erwarten. „Darüber hinaus führen Domino-Effekte“ „zu einer erheblichen<br />

Schadensausweitung 5) “.<br />

Die Freisetzung von Bortrifluorid (BF3) führt entsprechend den Berechnungen im RWTÜV-<br />

Gutachten zu Gefährdungsbereichen 6) von 1.300 bis zu 2.300 m.<br />

Großbrände im Methanollager, in den Produktionsanlagen sowie in der Ethylen-<br />

Verdichterstation führen zu „bedeutsamen Wärmestrahlungseffekten“ oder<br />

„Explosionen 6) “.<br />

4)<br />

Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 7, Seite 80, 2. Absatz.<br />

5)<br />

Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 7, Seite 80, 3. Absatz und Seite 81, 2. Absatz.<br />

6)<br />

Zitat: RWTÜV-Gutachten, Kap. 7, Seite 81, 1. Absatz<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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