1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 19 von 85<br />
2.3.2 Aufbau und Inhalt des RWTÜV-Gutachtens<br />
Das vorliegende RWTÜV-Gutachten besteht aus 90 Seiten mit 4 Anlagen.<br />
In den 8 Kapiteln des RWTÜV-Gutachtens sind beschrieben<br />
• die Ausgangssituation und Aufgabenstellung sowie die beteiligten Sachverständigen<br />
(Kap. 1),<br />
• die Beurteilungsgrundlagen und Referenzunterlagen (Kap. 2),<br />
• der Standort und die auf dem Standort befindlichen Anlagen (Kap. 3),<br />
• die Gefahren durch den Flugverkehr (Kap. 4),<br />
• die Auswirkungen im Falle von bestimmungsgemäßen und nicht<br />
bestimmungsgemäßen Einwirkungen des Flugbetriebs (Kap. 5),<br />
• die nach Auffassung des RWTÜV notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />
oder Minderung der Auswirkungen (Kap. 6),<br />
• eine Zusammenfassung (Kap. 7) sowie<br />
• gutachterliche Empfehlungen (Kap. 8).<br />
In den 4 Anlagen sind enthalten<br />
• ein Übersichts-Lageplan,<br />
• ein Luftbild mit skizzierten Sicherheitsflächen,<br />
• ein Werksübersichtsplan TICONA/Infraserv sowie<br />
• die Stoff- und Reaktionsdaten zu den auswirkungsrelevanten Stoffen.<br />
Bezüglich der Ermittlung der Absturzwahrscheinlichkeit wird sowohl bzgl. der Methode als<br />
auch bzgl. der Datenbasis auf eine externe Referenz (DOE-Standard) verwiesen [DOE-<br />
1996], (vgl. Kap. 4.2) ohne dass im RWTÜV-Gutachten im Detail nachvollziehbar<br />
dargestellt ist, wie der DOE-Standard für die im RWTÜV-Gutachten angegebene<br />
Absturzwahrscheinlichkeit angewandt wurde 2) .<br />
Auf andere Methoden (z.B. Konersmann-1998 [BAM-1998], Gutachten G13 der GFL [G13-<br />
2001]) wird qualitativ verwiesen, ohne dass die darin zugrunde gelegten Methoden und<br />
Datenbasen einer eingehenden Bewertung unterzogen wurden 2) .<br />
2)<br />
In wie weit die detaillierte Analyse von Daten zu Flugzeugabstürzen und die Ermittlung von<br />
Absturzwahrscheinlichkeiten Gegenstand der Beauftragung des RWTÜV’s war, ist dem Gutachter nicht<br />
bekannt, daher sind die Aussagen als Feststellung zu verstehen und nicht als Kritik am RWTÜV-Gutachten.<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1