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1 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />

Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />

TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 18 von 85<br />

• die Analyse alternativer methodischer Ansätze und Datenbasen,<br />

• die Beurteilung der Ergebnisrelevanz alternativer methodischer Ansätze und<br />

Datenbasen auf die Frage zur Absturzwahrscheinlichkeit, Einwirkungsstreuung und zu<br />

den Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlagen im Einwirkungsbereich des<br />

Flughafens Frankfurt.<br />

Diese Teilaufgaben sind im Teil-Gutachten 2 behandelt.<br />

2.3.1 Gegenstand des RWTÜV-Gutachtens<br />

Entsprechend den Angaben in Kap. 1 1) im RWTÜV-Gutachten [RWTÜV-2003] war<br />

Gegenstand der durch den RWTÜV durchgeführten Begutachtung der Betrieb des<br />

Chemiewerks der Firmen TICONA/Infraserv in Kelsterbach und der Ausbau des<br />

Flughafens Frankfurt/Main.<br />

Der Flughafen Frankfurt besteht zur Zeit aus den Bahnsystemen<br />

• Südbahnen Links/Rechts mit den Betriebsrichtungen 25 L/R und 07 L/R.<br />

• Westbahn 18 (nur Startbahn).<br />

Im Zuge des geplanten Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main soll eine Landebahn Nord-<br />

West mit den Betriebsrichtungen 25 N und 07 N gebaut werden (siehe Abbildungen in Teil-<br />

Gutachten 1, Anlage 1). Durch den geplanten Neubau rückt der Flugverkehr im<br />

bestimmungsgemäßen Flugbetrieb bei Landungen aus Westen auf weniger als 100 m (von<br />

der Anfluggrundlinie) an das Werksgelände der Fa. TICONA GmbH heran.<br />

Der östliche Teil des Geländes der Fa. TICONA liegt nach dieser Planung in der<br />

Sicherheitsfläche nach §12 (1) Nr. 2 LuftVG. Mehr als die Hälfte des Werksgeländes und<br />

nahezu der gesamte Produktionsbereich liegen im Anflugsektor nach §12 (1) Nr. 5 LuftVG.<br />

Einige der höheren Anlageteile und Gebäude der Fa. TICONA GmbH überschreiten die<br />

zulässigen Höhen im Anflugsektor und müssten „eingekürzt“ werden. Für andere<br />

Anlageteile müsste eine Ausnahmegenehmigung nach der Hindernisbegrenzungsrichtlinie<br />

[BMVBW-Richtlinie NFL I-328/01] eingeholt werden [Schänzer-2003-2].<br />

Aufgrund dieser Randbedingungen sollte durch den RWTÜV untersucht werden, in wie<br />

weit die Sicherheit der Betriebsanlagen und der Arbeitsschutz durch den Bau der neuen<br />

Landebahn Nord-West weiterhin gewährleistet ist.<br />

1)<br />

Die kursiv geschriebenen Kapitelangaben beziehen sich auf das RWTÜV-Gutachten (Rev. A) vom 26.06.2003<br />

TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />

Fachabteilung Anlagensicherheit<br />

Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1

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