1 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Teil-Gutachten 1 / Nr. TPA/03/AS/2320/01-1<br />
Qualitätssichernde Bewertung einer Untersuchung von flugbetrieblichen Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit von Betriebsanlagen und den Arbeitsschutz der Firmen<br />
TICONA und InfraServ in Kelsterbach Seite 18 von 85<br />
• die Analyse alternativer methodischer Ansätze und Datenbasen,<br />
• die Beurteilung der Ergebnisrelevanz alternativer methodischer Ansätze und<br />
Datenbasen auf die Frage zur Absturzwahrscheinlichkeit, Einwirkungsstreuung und zu<br />
den Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlagen im Einwirkungsbereich des<br />
Flughafens Frankfurt.<br />
Diese Teilaufgaben sind im Teil-Gutachten 2 behandelt.<br />
2.3.1 Gegenstand des RWTÜV-Gutachtens<br />
Entsprechend den Angaben in Kap. 1 1) im RWTÜV-Gutachten [RWTÜV-2003] war<br />
Gegenstand der durch den RWTÜV durchgeführten Begutachtung der Betrieb des<br />
Chemiewerks der Firmen TICONA/Infraserv in Kelsterbach und der Ausbau des<br />
Flughafens Frankfurt/Main.<br />
Der Flughafen Frankfurt besteht zur Zeit aus den Bahnsystemen<br />
• Südbahnen Links/Rechts mit den Betriebsrichtungen 25 L/R und 07 L/R.<br />
• Westbahn 18 (nur Startbahn).<br />
Im Zuge des geplanten Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main soll eine Landebahn Nord-<br />
West mit den Betriebsrichtungen 25 N und 07 N gebaut werden (siehe Abbildungen in Teil-<br />
Gutachten 1, Anlage 1). Durch den geplanten Neubau rückt der Flugverkehr im<br />
bestimmungsgemäßen Flugbetrieb bei Landungen aus Westen auf weniger als 100 m (von<br />
der Anfluggrundlinie) an das Werksgelände der Fa. TICONA GmbH heran.<br />
Der östliche Teil des Geländes der Fa. TICONA liegt nach dieser Planung in der<br />
Sicherheitsfläche nach §12 (1) Nr. 2 LuftVG. Mehr als die Hälfte des Werksgeländes und<br />
nahezu der gesamte Produktionsbereich liegen im Anflugsektor nach §12 (1) Nr. 5 LuftVG.<br />
Einige der höheren Anlageteile und Gebäude der Fa. TICONA GmbH überschreiten die<br />
zulässigen Höhen im Anflugsektor und müssten „eingekürzt“ werden. Für andere<br />
Anlageteile müsste eine Ausnahmegenehmigung nach der Hindernisbegrenzungsrichtlinie<br />
[BMVBW-Richtlinie NFL I-328/01] eingeholt werden [Schänzer-2003-2].<br />
Aufgrund dieser Randbedingungen sollte durch den RWTÜV untersucht werden, in wie<br />
weit die Sicherheit der Betriebsanlagen und der Arbeitsschutz durch den Bau der neuen<br />
Landebahn Nord-West weiterhin gewährleistet ist.<br />
1)<br />
Die kursiv geschriebenen Kapitelangaben beziehen sich auf das RWTÜV-Gutachten (Rev. A) vom 26.06.2003<br />
TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH<br />
Fachabteilung Anlagensicherheit<br />
Stand: 10. Dezember 2003 Bericht-Rev-A_Teil-1