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Ernst Adolf Willkomm Weiße Sclaven oder Die Leiden des Volkes

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— 233 —<br />

darauf Zugvieh zu halten. Der Häusler dagegen hatte<br />

über nichts, als über sein kleines Häuschen zu verfügen,<br />

dem im günstigsten Falle noch ein kleiner Wiesenplan<br />

zu Gebote stand, um eine Ziege darauf grasen zu<br />

lassen. Solche Häusler lebten theils von Weberei, theils<br />

von Handarbeit und Tagelohn.<br />

Jene leibeigenen Bauern nun, von denen wir vorzugsweise<br />

sprechen, besaßen zwar Hof und Ackerland<br />

als Eigenthum, waren dabei aber doch nicht ihre eigenen<br />

Herren, sondern mußten dem Besitzer <strong>des</strong> Dorfes<br />

in allen Dingen zu Willen sein. Um indeß nicht zu<br />

hart von der Willkür Einzelner bedrückt zu werden, bestanden<br />

gewisse gesetzliche Bestimmungen zwischen<br />

Herren und Unterthanen, welche der Herr so gut respectiren<br />

mußte, als der Unterthan. Der Letztere war<br />

nämlich gebunden, seinem Gebieter jährlich eine gewisse<br />

Anzahl Zug- und Handdienste zu leisten. Grade<br />

diese waren aber sowohl für Bauer wie für Gärtner<br />

und Häusler eine Last, der sie erlagen, die sie<br />

nie aufkommen ließ und selbst bei übermenschlicher<br />

Anstrengung in schmachvoller Unterwürfigkeit erhielt.<br />

Auf dem Schauplatz unserer Erzählung unter den leibeigenen<br />

Wenden war z.B. jeder Bauer, der ungefähr<br />

für zwanzig Scheffel Kornaussaat Land besaß, gehalten,<br />

seinem Herrn wöchentlich sechs Handtage zu leisten<br />

<strong>oder</strong> drei Zugtage mit Pferden und, besaß er diese<br />

nicht, mit vier Ochsen. Es blieb ihm also wöchentlich<br />

blos ein einziger Tag zu Bestellung seines Fel<strong>des</strong>,

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